Kapitularien#
Kapitularien waren gesetzgebende Verlautbarungen der fränkischen Herrscher. Der Begriff taucht 779 bei Karl dem Großen (747-814) auf und umfasste kirchliche Bestimmungen, die mit "pastoralem Pathos" aufgeschrieben wurden.
Erlässe von Königen oder Reichsversammlungen aus dem frühen Mittelalter sind wichtige Quellen für Alltag, Brauch, Kultur- und Wirtschaftsgeschichte. Sie waren - seit einer Verordnung Pippin III. aus dem Jahr 755 - in Kapitel (capitula) gegliedert. Das bekannteste ist das "Capitulare de villis vel curtis imperii", das Kaiser Karl der Große für die Verwaltung seiner Güter erließ. Als Verfasser gilt der Benediktiner-Abt Ansegis von St. Wandrille (Normandie, Frankreich), vermutlich im Jahr 812. Basierend auf Wissen über die römische Landwirtschaft sollte die Domänenverordnung die Landwirtschaft effizienter gestalten. Die Anweisungen behandeln u.a. Dreifelderwirtschaft, Weinbau, Obstbaumpflege, Zucht von Haus- und Herdenvieh, Bienen und Fischen, sowie Werkzeuge und hygienische Vorschriften. Eine Liste zählt 73 Nutzpflanzen und 16 Obstbaumarten auf, die auf den kaiserlichen Gütern gepflanzt werden sollten. Nachdem die Vorschriften den Mönchen der deutschen Klöster bekannt waren, die großen Einfluss auf die Landwirtschaft ausübten, finden sich viele der dort genannten Arten in den Bauerngärten.
Quellen:
Beitl: Wörterbuch der deutschen Volkskunde. Stuttgart 1974. S. 427
Protokolle zur Liturgie. (Hg. Rudolf Pacik und Andreas Redtenbacher) Würzburg 2007. Bd.1/S. 159
Wikipedia: Capitulare de villis (Stand 3.3.2024)
Bild:
Die Hasel (Corylus avellana L) zählt zu den 16 Baumarten im Capitulare de villis. Foto: Alfred Wolf