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Portiuncula#

Portiuncula

Portiuncula ist kein weiblicher Vorname sondern die Bezeichnung ("Fleckchen", "Kleines Erbteil") die der hl. Franziskus (1181-1226) einer Kapelle der Kirche Sta. Maria degli Angeli gab, die zur Wiege des Franzikanerordens wurde. 

Papst Honorius III. (1150-1227) bewilligte für die Portiuncula einen Ablass, den spätere Päpste auf andere Kirchen ausgedehnten, zuletzt Pius XI. (1857-1939) am 10. Juli 1924 auf die Kirchen der Franziskaner, Minoriten und Klarissen sowie die mit päpstlichem Spezialprivileg ausgestatteten Pfarrkirchen. Seit 1952 steht es im Ermessen der Bischöfe, ihn in ihren Diözesen zu erlauben. Der Portiuncula-Ablass kann so oft (toties quoties) gewonnen werden, wie man nach Beichte und Kommunion vom Mittag des 1. bis zur Mitternacht des 2. August bzw. auf pfarrliche Anordnung am folgenden Samstag und Sonntag die betreffende Kirche besucht und dort nach Meinung (d.h. im Sinne) des Heiligen Vaters sechs "Vater Unser" und "Gegrüßet seist Du Maria" betet. 

In Maria Enzersdorf (Niederösterreich) wurde der Festtag (2. August) seit der Barockzeit prächtig begangen. Es kamen fremde Beichtväter in die Wallfahrtskirche "Maria Heil der Kranken". Rund um das Franziskanerkloster erstreckten sich die Verkaufsstände des "Portiunkerlmarktes".


Quellen: 
Helga Maria Wolf: Österreichische Feste & Bräuche im Jahreskreis. St. Pölten 2003. S. 135
Ausstellungskatalog des Franziskanerklosters. Maria Enzersdorf 1990

Bild: 
Gebetsheftchen zum Portiuncula-Ablass. Gemeinfrei


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