Pranger#
Das Wort Pranger bezeichnet eine Säule aus Stein oder Holz, an der ein Verurteilter mit einem Halseisen festgehalten und dem Spott der Umgebung ausgeliefert wurde. Es kommt vom drückenden Halseisen (prangen - drücken, beklemmen; prange - Maulkorb) und findet sich 1507, sowie im ersten deutschen allgemeinen Strafgesetzbuch, der Constitutio Criminalis Carolina von 1532. Der Pranger erhob sich auf dem Marktplatzoder in der Nähe der Kirche. In Österreich sind rund 170 von einst mehr als 320 Prangern erhalten, 70 % davon in Niederösterreich. Einige stammen aus dem Mittelalter, die meisten aus der Renaissance- und Barockzeit.
Der Pranger war das Zeichen niederer Gerichtsbarkeit für Schandstrafen. Meist befindet sich die Säule auf einem bis zu fünf Stufen hohen, runden Sockel und hat eine würfelförmige - oft beschriftete - Basis. Der Schaft kann verziert sein und ein Kapitell oder eine Bekrönung, wie Kugel oder Pinienzapfen, tragen. Oft bildet eine Figur, Justitia, Löwe oder "Prangermandl", ein Ritter mit Harnisch, Schwert und Schild, den Abschluss. Diese Gestalt wurde auch "Prangerhansl" oder "Roland" genannt. Die repräsentative Ausführung des Schandmals erklärt sich aus seiner Doppelfunktion, auch als Zeichen der Marktfreiheit. Zu Marktzeiten erhielten manche Figuren eine Waage aufgesteckt. Der Freyungsarm, ein Schwertarm, wurde an Markttagen und wichtigen Zeiten (z.B. Kirchweih) an der Säule angebracht. Andere Anhangsgebilde haben mit dem Rechtszeichen zu tun: Der Bagstein, eine bis zu 35 kg schwere Steinkugel, musste von streitenden Frauen durch den Ort getragen werden. Eiserne Fesseln, Fußschließen und Ketten dienten zum Festhalten der Delinquenten.
Der Pranger als "Schandfleck" des Ortes beraubte den Verurteilten seiner Ehre, nur der Scharfrichter durfte ihn berühren. Die Straftäter wurden zur Marktzeit oder am Sonntag, ein bis zwei Stunden oder mehrmals an den Pranger gestellt, um von möglichst vielen Personen gesehen und verhöhnt zu werden. Das Delikt stand auf der Schandtafel. Außerdem verrieten Zeichen das Vergehen, wie der Dreschflegel einen Getreidedieb, das Geweih einen Wilderer, oder der Strohkranz eine Prostituierte. Prügelstrafen wurden vor aller Augen am Pranger exekutiert. Es galt als "Gnadenstrafe" wenn jugendliche Täter nicht hingerichtet, sondern angeprangert wurden. Durch die Strafrechtsreform Josef II. (1741-1790) wurden die Schandstrafen am Pranger mit wenigen Ausnahmen, 1848 endgültig abgeschafft. Zahlreiche Sagen ranken sich um Prangersäulen. Die meisten handeln von deren Entführung oder Diebstahl und dem damit verbundenen Verlust des Marktrechts.
Die Redensart "am Pranger stehen" oder "angeprangert werden" bedeutet noch heute, die Ehre einzubüßen, bloßgestellt zu werden.
Quellen:
Beitl: Wörterbuch der deutschen Volkskunde. Stuttgart 1974. S. 651
Lutz Röhrich: Das große Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten. Freiburg/Br. 1992. Bd. 2/S. 1196 f
Wolfgang Westerhoff: Prangersäulen in Österreich. St. Pölten 1994
Bild:
Pranger mit Figur und Bagstein. Thaya (Niederösterreich). Foto: Alfred Wolf, 1995