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Gewässerschutz#

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Wasser ist eine unserer Lebensgrundlagen. Österreich zählt dank seiner klimatischen und geographischen Lage zu den wasserreichsten Ländern der Welt. Nur durch die Erhaltung der Wasserqualität ist aber eine ausreichende Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft auf Dauer zu garantieren. Das Ziel der Gewässerreinhaltung besteht darin, die durch Verschmutzung bereits stark beeinträchtigten Nutzungsmöglichkeiten wiederherzustellen sowie die noch verfügbaren Wasserreserven für die weitere Entwicklung unseres Landes zu sichern. Die Materie Wasserrecht in Gesetzgebung und Vollziehung ist Bundessache. Die wichtigste Rechtsgrundlage für den Gewässerschutz ist das Wasserrechtsgesetz 1959. Mit diesem Gesetz wurden die Reinhaltungsbestimmungen ausgebaut, zum Schutz des Grundwassers für die Wasserversorgung strenge Vorschriften erlassen und hinsichtlich der Gewässeraufsicht neue Regelungen getroffen, die sich insbesondere auf die Gewässerpolizei und die Gewässergüteaufsicht beziehen. Ein wichtiges Instrument zur Erhaltung der österreichischen Gewässerqualität ist auch der Wasserwirtschaftsfond, der seit seiner Gründung im Jahre 1959 unzählige Aktivitäten in diesem Bereich gesetzt hat.


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