25 Jahre ASVG#
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Am 1. Jänner 1956 trat das Bundesgesetz über die Allgemeine Sozialversicherung in Kraft. Damit wurden Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Zweiten Weltkrieg neu strukturiert. Bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann in ganz Europa eine Arbeiterschutzgesetzgebung. Diesen Beispielen folgend legte die österreichische Regierung noch im Jahre 1883 dem Parlament den Entwurf eines Unfallversicherungsgesetzes vor. Nach mehrjährigen parlamentarischen Beratungen wurde 1887 das Arbeiterunfall- und 1888 das Arbeiterkrankenversicherungsgesetz verabschiedet. Für die Privatangestellten gab es ab 1906 eine Pensionsversicherung. 1935 wurden die Sozialversicherung der Arbeiter und jene der Angestellten im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) zusammengefaßt. Auf diesen gesetzlichen Grundlagen aufbauend wurde nach dem Zweiten Weltkrieg das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz erarbeitet. Es trat am 1. Jänner 1956 in Kraft und regelt Unfall, Kranken- und Pensionsversicherung. Bis zum Jahre 1981 war es bereits 34 Mal novelliert worden, um es den immer neuen Anforderungen der modernen Gesellschaft anzupassen. Das Markenmotiv zeigt eine symbolische Darstellung zum 25-Jahr-Jubiläum des ASVG.