Gleichbehandlung von Mann und Frau#
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Seit der Wahl der konstituierenden Nationalversammlung vom 16. Februar 1919 gilt in Österreich das aktive und passive Frauenwahlrecht. Der im Jahre 1867 in der österreichischen Rechtsordnung verankerte Gleichheitsgrundsatz wurde somit im Bereich des Wahlrechtes erst 52 Jahre später verwirklicht. Saßen im Parlament 1919/20 5,9 % Frauen, so waren es 1985 immer noch lediglich 9,8%. Das macht deutlich, wie langsam sich eine wirkliche Gleichstellung von Mann und Frau in allen Bereichen unserer Gesellschaft durchsetzt. Wesentlich zu einer ausgewogeneren Behandlung der Geschlechter trug die Familienrechtsreform von 1975 bei. Durch das "Bundesgesetz über die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe" wurde das bis dahin patriarchalische Ehemodell, das den Mann als "Oberhaupt der Familie" festgeschrieben hatte, in Österreich abgeschafft. Das neue Familienrecht verpflichtete beide Ehegatten, Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit einvernehmlich zu gestalten. Die Reformierung des österreichischen Kindschaftsrechtes im Jahre 1978 regelte die "väterliche Gewalt" und die "Vertretung des Kindes nach außen" neu und verpflichtete beide Ehepartner zur partnerschaftlichen, geteilten Verantwortung für die Kindererziehung. Die Symbolik des Markenbild soll diesen gesellschaftlichen Anspruch verdeutlichen.