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Briefmarke, Stadtrechtsurkunde Enns
© Österreichische Post

800 Jahre Stadtrechtsurkunde Enns#

Sonderpostmarke#

Enns gilt gemeinhin als die älteste Stadt Österreichs, auch wenn mehrere andere Orte und deren Bewohner aus lokalpatriotischen Gründen verschiedene Kriterien als Grundlage nehmen, um Enns diesen Titel streitig zu machen. Fest steht jedoch: Die Ennser Stadtrechtsurkunde stammt nachweislich aus dem Jahre 1212 – und somit feiert die kleine Stadt im Bezirk Linz-Land in Oberösterreich heuer ihr 800- jähriges Bestandsjubiläum. Die Österreichische Post gratuliert dazu mit der nun vorliegenden Sondermarke. Die in der Stadtrechtsurkunde vom 22. April 1212 angeführten Bestimmungen betreffen in erster Linie straf- und erbrechtliche Themen, darüber hinaus sind aber auch Angaben zur Verfassung und Verwaltung der Stadt enthalten. Die Urkunde – der größte archivalische Schatz der Stadt – trägt an ihren gelbweißen Seidenfäden das Siegel Herzog Leopold VI. Eine erste deutsche Übersetzung der lateinischen Urkunde stammt von einem gewissen Hanns von Munspach aus dem Jahre 1397. Die ersten Absätze des Stadtrechts behandeln die Bestrafung von Gewalttaten, die den Tod oder zumindest schwere Verletzungen zur Folge hatten. Heute freilich erscheint die mittelalterliche Rechtsprechung von einst überaus kurios: So war die Buße für den Täter nach seinem Vermögen gestaffelt und richtete sich nach der sozialen Stellung des Opfers. Wer beispielsweise seine Dienstleute schlug, der brauchte sich nicht vor dem Richter zu verantworten. Konnte man das festgesetzte Bußgeld nicht aufbringen, so kam der alte Rechtssatz „Aug um Aug, Zahn um Zahn“ zur Anwendung. Umfangreich sind auch die erbrechtlichen Bestimmungen der Stadtrechtsurkunde: Beim Tod eines Bürgers erbten Frau und Kinder ohne jede Einmischung des Stadtherren oder des Stadtrichters. Über seinen Nachlass konnte ein Bürger, wenn keine direkten Erben da waren, testamentarisch frei verfügen. Starb ein Bürger, ohne ein Testament gemacht zu haben, dann erbten die nächsten Verwandten, wenn sie zum Herrschaftsbereich des Stadtherrn gehörten, wenn nicht, dann fiel die Hälfte des Erbgutes an den Herzog. In verwaltungstechnischer Hinsicht ist in der Urkunde festgehalten, dass sich ein sechsköpfiger Stadtrat um die wirtschaftlichen Belange sowie um die Regelung des Markt- und Handelsgeschehens zu kümmern hatte. Gegen die von ihm gefassten Beschlüsse hatte der Stadtrichter kein Einspruchsrecht, für alle anderen Rechtsangelegenheiten war indes sehr wohl der Stadtrichter zuständig. Heute ist Enns mit etwa 11.000 Einwohnern eine florierende Kleinstadt. Mehrere Schulen, zahlreiche moderne Kultur- und Sporteinrichtungen sowie eine Vielzahl von interessanten Sehenswürdigkeiten machen das Städtchen zu einem attraktiven Wohnort. Das Motiv der Marke zeigt das Wahrzeichen von Enns, den 60 Meter hohen Stadtturm aus dem Jahre 1568, mit dem umliegenden Stadtplatz.



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