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Ehenichtigkeit – ein Ausweg?#

Von

Herbert Kohlmaier

Aus: Gedanken zu Glaube und Zeit Nr. 148/2015


Die Kirche ringt zwischen den beiden Tagungen der Bischofssynode um das Problem der wiederverheirateten Geschiedenen. Allmählich setzt sich die Auffassung durch, dass man ihnen die Sakramente nicht jedenfalls verweigern sollte. Dem tritt eine Gruppe von Kardinälen und Bischöfen entgegen, die meint, damit würde der Grundsatz aufgegeben, dass die Ehe nach Jesu Wort unauflöslich sei.

Daneben wird überlegt, ob dem Problem nicht auch durch eine erleichterte, beschleunigte und auch von Kosten befreite Nichtigkeitserklärung gescheiterter Ehe beizukommen wäre. Das hat auch Papst Franziskus aufgegriffen. Wenn eine „Unkenntnis des katholischen Eheverständnisses“ festzustellen sei, könne das nach dem Kirchenrecht ein Grund für die Ehenichtigkeit sein. Diese Möglichkeit dürfe „heute anders als früher nicht mehr als Ausnahme betrachtet werden“!

Gegen das, was der Papst damit – vielleicht recht ungenau – zum Ausdruck bringt, sind erhebliche Einwände geltend zu machen.

Katholische, sonstige und nichtige Ehen?#

Zunächst: Auch die Kirche hat erkannt, dass man Menschen, deren Ehe nicht mehr intakt ist, helfen muss, aus dieser nach Möglichkeit heraus, und – weil es bekanntlich für den Menschen nicht gut ist, allein zu sein – in eine andere hineinzukommen. Dabei geht sie unter bestimmten Voraussetzungen so vor, dass sie in einem kirchenrechtlichen Gerichtsverfahren prüft, ob die gescheiterte Ehe überhaupt gültig war. Eine Ehe kann also „annulliert“ werden, obwohl sie in aller Form geschlossen und „vollzogen“ wurde, auch wenn dabei Kinder gezeugt wurden. So will die Kirche das „Scheidungsverbot“ Jesu beachten, aber das Ergebnis ist natürlich das gleiche: aus jahrelang faktisch Verheirateten macht man wieder Ledige, die eine andere Ehe eingehen dürfen.

Unter den Katholiken ist wenig bekannt, worum es dabei wirklich geht. Im Kirchenrecht wird zwischen der vollkommenen, nämlich sakramentalen Ehe, und allen sonstigen anderen unterschieden. Die absolute Unauflöslichkeit gilt nur für die Erstgenannte! Sie ist also bei bloß zivil eingegangenen Ehen nicht gegeben. Das Selbe gilt aber auch, wenn eine kirchlich geschlossene Ehe mit einem Mangel behaftet ist, der den notwendigen sakramentalen Charakter nicht zustande kommen lässt. Im Ehenichtigkeitsverfahren kann festgestellt werden, dass dies der Fall ist. Damit kann eine solche Ehe rückwirkend „annulliert“ und eine für die Kirche gültige neue geschlossen werden. Die Wiederverheiratung löst dann keinen Zustand andauernder Sünde aus und bewirkt auch keinen Ausschluss von den Heilsmitteln.

Sicher gibt es Fälle, in denen durch gravierende Abweichungen von dem, was für eine gültige Ehe Voraussetzung ist, Nichtigkeit derselben vorliegt. Folgt man aber den eingangs erwähnten Papstworten vom fehlenden „katholischen Eheverständnis“ als Ausweg, der „nicht mehr nur in Ausnahmefällen“ besteht, könnte der Eindruck entstehen, diese Tür werde nun weit geöffnet. Man müsse also in Zukunft, um Ehe und Partner auch kirchlich los zu werden, nur einigermaßen plausibel behaupten, man hätte eigentlich gar nicht richtig katholisch heiraten wollen. Man wäre sich der bestehenden strengen Voraussetzungen gar nicht bewusst gewesen, hätte unzulässige Vorbehalte gehabt oder Absichten hätten gefehlt, die wesentlich für die Wirksamkeit des Ehesakramentes sind. Und dies alles trotz verpflichtender geistlicher Ehevorbereitung!

Der Gang vor den Altar wäre dann nur das gewesen, was der Papst in diesem Zusammenhang „eine bloße Form affektiver Befriedigung“ nennt. Tatsächlich geht es Vielen, die katholisch heiraten, gar nicht um das heilige Sakrament der Ehe, sondern nur um eine „schöne Hochzeit“ in der Kirche. Aufgrund dieses Mangels wären sie also Kandidaten für die Möglichkeit, der Ehe wieder zu entkommen. Allerdings: Leute mit dieser Einstellung werden eher nicht darauf Wert legen, vor der Kirche ohne Sünde dazustehen und ein zweites Mal wieder kirchlich heiraten zu können! Das sind ja Anliegen von solchen, die sehr wohl wussten, was eine katholische Trauung bedeutet. Da muss aber dann nachgewiesen werden, dass trotz des feierlichen, doppelt bezeugten und vor aller Öffentlichkeit abgegebenen Jaworts jene irrende Unkenntnis vorlag, von der Franziskus spricht, und die die Ehe von Haus aus ungültig machte. Hat er das wirklich alles bedacht?

Seltsames Kirchenrecht#

Ein gängiger Scherz sagt, das Wort Ehe sei eine Kurzform des lateinischen „Errare humanum est“, also dass Irren menschlich sei. Die Wahrheit dahinter – man kann später draufkommen, dass mit dem gewählten Partner das gewünschte Glück nicht zu finden ist. Das ist aber dann für die Kirche unerheblich – die heilige Bindung ist da und gilt, basta! Da sind die Ehenichtigkeitsverfahren immerhin ein „Ausweg mit der Kirche“ (so der Titel des Buches einer in solchen Verfahren tätigen Anwältin). Nicht die spätere Einsicht in die missglückte Partnerwahl, sondern das schon bei der Heirat fehlende „Eheverständnis“ erlaubt Trennung und Neubeginn. Also wird – nüchtern betrachtet – im entsprechenden Verfahren eigentlich ein Irrtum kunstvoll modifiziert und gleichsam zurückverschoben.

In der Regel kann man sagen, dass schon heute die kirchlichen Eherichter bemüht sind, den Parteien, welche die Nichtigkeit anstreben, zu „helfen“ und sozusagen „im Zweifel“ für die Nichtigkeit zu entscheiden, obwohl das dem Codex eigentlich nicht ganz entspricht. Weil das viele, aber nicht alle kirchlichen Eherichter so sehen, gibt es unter ihnen „strenge“ und „milde“. Es kommt auch darauf an, wo man den Prozess führt. In den letzten Jahrzehnten war es ratsam, dies in den USA oder Kanada zu versuchen, was auch möglich ist, wenn der Verfahrensgegner keinen Einspruch erhebt. Derartiges allerdings leisten sich in der Regel nur betuchte Leute. Das hat unter anderem dem Eheprozess das Odium eingebracht, man müsse, um eine Ehenichtigkeit vulgo Annullierung zu erreichen, über viel Geld verfügen. Auch das möchte aber der Papst ändern.

Die Praxis der Nichtigerklärung von Ehen, die kirchlich geschlossen wurden, wird auch von Menschen, die der Kirche nahe stehen, als Ärgernis empfunden. Sie finden sowohl das Eheverständnis der Kirche als auch die künstlich erzeugte Komplexität des Problems und seine nachträgliche, ebenso komplizierte kirchliche Lösung als geradezu rabulistisch. Immer wieder hört man von allerlei recht peinliche Erhebungen betreffend das, was das wahres Wollen eines der Brautleute oder beider wirklich war, was sie (angeblich) sagten, wie sie sich verhielten, was andere (wiederum angeblich) wahrgenommen haben und wie das alles zu deuten wäre, um den Mangel eines einwandfreien katholischen Ehewillens festzustellen.

Aber auch von den konservativen Papstkritikern wird schon jetzt die Idee eines erleichterten Ehenichtigkeits- (Annullierungs-) Verfahrens als „Scheidung auf Katholisch“ verspottet – in Anspielung auf einen Film, der vor Jahren unter dem Titel „Scheidung auf Italienisch“ lief (doch dabei ging es um die Beseitigung des ungeliebten Partners…).

Wie immer es sei – offenbar denkt man tatsächlich an eine Ausweitung der Möglichkeit, in diesem gar seltsamen Verfahren herauszufinden, dass da einer oder dass beide nicht wirklich „katholisch“ das wollten, was sie wohlvorbereitet und festlich unternahmen. Eigentlich müsste man sagen: Ein ungustiöser Vorgang wird angeboten, der zum Kramen in Verlogenheit, Täuschung, theologischer Unkenntnissen oder gar zur Hinterlist geraten kann, um die heilige Ehe auf ganz und gar unheilige Art aus der Welt zu schaffen. Aber gar nicht so wenige nehmen diese Prozedur nolens volens auf sich, um ihr Gewissen zu beruhigen oder auch um mit der zweiten Ehe in ihrer Umgebung ja keinen Anstoß zu erregen.

Doch wie sinnvoll ist das alles? Auf der ganzen Welt und entsprechend natürlichem Rechtsverständnis gilt, dass man einen Vertrag – und ein solcher ist die Ehe – gemeinsam auflösen kann. Ebenso, dass auch einer der Partner das zu bewirken vermag, wenn ein im Gesetz dafür genannter Grund vorliegt. Die Ehescheidung ist heute Normalität in unserer Gesellschaft und niemand verbindet damit jedenfalls Unmoral oder gar Sünde. Doch das darf nach katholischer Auffassung nicht so sein und daher will man die Scheidung einer kaputten Ehe keinesfalls akzeptieren. Aber ist ein unwürdiges Herumstochern in der Absicht und der Psyche der Betroffenen als Weg der Trennung etwas Anderes und Besseres?

Auch wenn die Ehe eine göttliche Einrichtung ist, wird sie dennoch durch einen Willensakt der Brautleute herbeigeführt. Sie ist also Ergebnis eines freien und beidseitigen Entschlusses. Es ist nicht einzusehen, warum das Recht, über sein Leben und seine Angelegenheiten – nämlich oft gemeinsam – zu entscheiden, enden sollte, wenn einmal ein bestimmter Schritt gesetzt wurde. Was aber gar nichts daran ändert, dass es gerade bei einer so tief greifenden und einen Mitmenschen betreffenden Entscheidung eine hohe sittliche Verpflichtung gerade vor Gott gibt und vor diesem ist zu verantworten ist, wie man handelt. Dass die Treue ein hohes anzustrebendes Gut ist, sollte für Christen ja außer Diskussion stehen!

Was würde Jesus dazu sagen?#

Betrachtet man das alles, zeigt sich hier letzten Endes jenes Fehlverhalten der Kirche, das gar oft festzustellen ist. Der Glaube, der mit dem Herz und der Gesinnung zu tun hat, und mit sonst eigentlich nichts, wird in Juristerei und Normen gepresst, er wird Amtsbefugnissen und angemaßter Entscheidungsgewalt ausgeliefert. Doch lehrte uns nicht Jesus, dass die Vorschrift für den Menschen da sei, nicht aber umgekehrt? Sehen wir uns die Sache einmal vom Grundsätzlichen des Glauben her an.

Die von Jesus angeblich gelehrte strikte Unauflöslichkeit der Ehe gilt, wie erwähnt, nach kirchlicher Auffassung nur dann, wenn diese bewusst katholisch sakramental eingegangen wurde. Schon diese hier zugrunde gelegte unterschiedliche Bewertung der höchst wichtigen Einrichtung unserer menschlichen Gesellschaft erscheint unhaltbar (wie auch manch Anderes im kirchlichen Lehrgebäude). Sprach doch Jesus als jüdischer Rabbi über die damals nach dem mosaischen Recht geschlossene Ehe!

Er beschreibt diese Verbindung zwischen Mann und Frau als an sich gottgewollt und damit als etwas zu Achtendes. In der Ehe verwirklicht sich das Prinzip der Liebe auf ganz besondere, ja wunderbare Weise. Wie kann man da meinen, sie erhielte diesen Charakter nur dann, wenn sie dem gegenwärtigen katholischen Eheverständnis entspreche? Sind wahrhaft gelebte Ehen von Angehörigen anderer Religionen oder der vielen Konfessionslosen vor Gott weniger wert? Braucht Gott überhaupt Menschenwerk, das dem Wirken seiner Liebe Einteilung und Regulierung überstülpt?

Als Jesus sagte, man dürfe nicht trennen, was Gott verbunden habe, hatte er dafür einen aus dem Evangelium unschwer zu erschließenden Grund. Er trat der Meinung entgegen, der Mann könne über seine Frau einfach einseitig verfügen. Dem stellte er den hohen und zu beachtenden Wert der Ehe gegenüber. Er verteidigte damit auch die Rechte der Frau. Die an ihn gerichtete Frage lautete aber nicht: Was gilt, wenn zwei Eheleute einfach nicht mehr miteinander können? Oder wenn ein anderer Wunschpartner ins Leben tritt? Oder, wenn einer dem anderen davonläuft?

Mit diesen Fragen ist die Seelsorge heute konfrontiert. Eine Liebe durch alle Jahrzehnte mag ein Ideal sein, doch die Menschen leben heute viel länger als seinerzeit. Ihre Freiheit verstehen sie oft als Bindungslosigkeit – ein wohl zu bedauerndes Zeichen unserer Zeit, aber Realität. Kann man das einfach ignorieren oder als „Glaubensverlust“ verdammen?

Dass Jesus eine tatsächlich absolute Unauflöslichkeit der Ehe verkündete, ist eine kirchliche Schlussfolgerung, aber nicht mehr. Auch sie ist Ergebnis eines ausufernden Deutungs- und Regulierungsdranges. In der frühen Kirche wurden Brautpaare gesegnet. Erst später entschied man, dass es sich um ein Sakrament mit ewiger Wirkung handle, nicht aber um ein Geschehen im Rahmen bestimmter und sich stets ändernder soziokultureller Bedingungen. All das geschah im Zuge des Bestrebens, über das gesamte Tun und Leben der Menschen Kontrolle ausüben zu können.

Diese Zeiten sind aber endgültig vorbei. Mit der Unauflöslichkeit hatte man aber schon von Anfang an Probleme, sie galt nicht „ohne Wenn und Aber“. Schon Paulus hat die Scheidung für einen christlich gewordenen Eheteil zugelassen, wenn der andere das nicht wollte und daraus Konflikte resultierten (sog. Privilegium Paulinum). Neben diesem Schutz des Glaubens sah man aus guten Gründen auch andere Ausnahmen, wie etwa die Unzuchtsklausel. Viele angesehene Kirchenväter tolerierten die Ehescheidung, in der Ostkirche wurde die Wiederverheiratung unter Bußauflagen möglich.

Ein nur scheinbarer und sogar gefährlicher Ausweg#

Zugegeben, das Problem ist für die bald wieder versammelte Hierarchie schier unlösbar geworden, Lebenswirklichkeit und kirchliche Lehre klaffen weit auseinander. Da ist es wohl sinnlos, sich ständig nur auf einen bestimmten überlieferten Satz von Jesus zu berufen. Man klammert sich da an ein Wort, während man viele andere geflissentlich übersieht oder sich so zurechtlegt, wie man es braucht. Erklärt werden kann das nur mit der weiterhin grassierenden klerikalen Sexualneurose. Diese sollte man endlich durch eine vernünftige und menschengerechte Sexualmoral beseitigen! Wie sehr die geltende obsolet ist, hat sich ja bei der Umfrage in der Weltkirche gezeigt, die der Papst im Vorfeld der Synode mutig wagte.

Dass Franziskus anscheinend überlegt, das akut gewordenen Problem des Sakramentenempfang wiederverheirateter Geschiedener damit zu entschärfen, dass er nun irgendwie ein „Scheidung – nein danke, Nichtigkeit – ja bitte!“ in den Raum stellt, ist nicht nur enttäuschend, sondern auch gefährlich. Kann er bei allem guten Willen in dieser Frage nicht mehr erreichen? Da könnte die Kirche wiederum und ganz arg in ein schiefes Licht geraten, nämlich in das der Unaufrichtigkeit und zurechtgebogener „Wahrheit“.

Wenn man schon ganz auf Jesu Lehre bauen will: sehr klar benennt er die, die vor Gott gerechtfertigt sind. Er tut das in der Bergpredigt oder dort, wo er jene Gesegnete nennt, die in aller Not geholfen haben, nämlich denen, die auch nur die Geringsten der Seinen sind. Vom ewigen Höllenfeuer für Menschen mit gescheiterten Beziehungen ist nirgendwo die Rede, sehr wohl aber von Vergebung, Umkehr und Barmherzigkeit.

Der um die Wiederverheirateten entstandene Streit belastet die Glaubwürdigkeit der Kirche sehr. Er muss auf einsichtige und mutige Weise beendet werden. Vor der Rettung eines fragwürdigen und längst als solches erkannten Prinzips durch ein Ausweichen in möglichst weit geöffnete dubiose Gerichtsverfahren ist eindringlich zu warnen. Viele werden so etwas gar nicht auf sich nehmen können oder wollen. Sie werden sich wieder einmal von der Kirche im Stich gelassen empfinden und abwenden.

Auf diesen Irrweg sollte Franziskus keineswegs setzen! Es würde das all dem widersprechen, was er uns bisher an getreuer Jesusnachfolge höchst eindrucksvoll vor Augen geführt hat. Weiterer Schaden statt Fortschritt wäre die Folge. Doch hoffen wir, dass es anders kommt!