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Franziskus auf falschem Weg#

Von

Herbert Kohlmaier

Aus: Gedanken zu Glaube und Zeit Nr. 184/2016


Arg plagt sich die Kirche mit den wiederverheirateten Geschiedenen, die ja nach ihrer Lehre in „ständiger schwerer Sünde“ leben und daher nicht zur Kommunion gehen dürfen. Widerstand gegen jede Lockerung dieses Verbots unter Berufung auf das göttliche Prinzip der Barmherzig-keit kommt von der konservativen Phalanx, unter anderem vom Präfekt der Glaubenskongrega-tion. So gelangen die blumigen Darlegungen von „Amoris laetitia“ nach heftigen Diskussionen nur zu einer halbherzigen und bloß scheinbaren Lösung des Problems. Die Bischöfe sind nun am Zug und sollen neue Richtlinien für die Glaubenspraxis finden. Doch wie soll das gelingen? Hat man ihnen doch Mut und selbständiges Denken seit Jahrzehnten systematisch abgewöhnt.

Dies alles aber ereignet sich vor dem Hintergrund des Umstands, dass die Sache in der Wirklichkeit ganz anders aussieht. Praktisch alle Betroffenen, die das wollen, können das Sakrament empfangen, weil sie kaum ein Priester abweist. Eigentlich liegt das wahre Problem also in der Tatsache, dass sich die Abgehobenheit des vatikanischen Systems mit seinen Erlässen längst von der Lebenswirklichkeit entfernt hat, die weltweite Umfrage vor der Synode hat das ja deutlich gezeigt. Man ringt also um eine Änderung kirchlicher Vorschriften, die längst bedeutungslos geworden sind. Wie kläglich ist das doch!

Das scheint auch dem Papst bewusst zu sein, er verfügt ja über eine gute Portion Realismus. Ihm schwebt daher auch ein anderer Weg vor, den gordischen Knoten zu durchhauen. Die gescheiterte Ehe, welcher eine weitere folgte, soll als Hindernis für eine neue möglichst problemlos aus der Welt geschafft werden! Bekanntlich kann ja die Kirche eine Ehe im gerichtlichen Verfahren als nichtig erklären. Liegt von Haus aus ein nach ihrer Auffassung gravierender Mangel vor, kann dies auch dann erfolgen, wenn die Verbindung jahrelang gedauert hat und ihr Kinder entsprungen sind. Ein Nichtigkeitsgrund, der eine solche „Annullierung“ ermöglicht, liegt unter anderem auch dann vor, wenn es bei den Beteiligten am wahren Willen zum Schließen einer „sakramentalen“ Ehe fehlte, also an der Absicht, eine unauflösliche Verbindung einzugehen.

Verfahren dieser Art haftet freilich seit je her das Odium der Trickserei an, um vor den Augen der Kirche eine nicht mehr gewünschte Bindung loszuwerden. Der Eindruck entstand, dass es sich auf diese Weise nur Leute richten könnten, die über Fähigkeit und Mittel verfügen, ein solches Verfahren auf sich zu nehmen[1]. Päpstlicherseits wurde daher bereits mehrmals erklärt, man werde diese Prozedur vereinfachen und erleichtern, also möglichst allen zugänglich machen. Denn, wie Franziskus neulich feststellte[2], wäre ja „ein großer Teil der kirchlichen Ehen ungültig“. Es habe sich eine „Kultur der Vorläufigkeit“ entwickelt, weil die Brautleute oft „nicht wüssten, was sie sagen“, wenn sie das Eheversprechen abgeben, ohne sich der „Schönheit des Sakraments“ einer unauflöslichen Ehe bewusst zu sein.

Kommen also nun massenhaft kirchliche Prozesse auf uns zu, wo man behauptet, trotz Heirat habe man gar keine richtige Ehe schließen wollen? Spott und Hohn würden da nicht ausbleiben. Gegen diesen Weg, eine lästig gewordene Ehe unter Bewahrung aller Frömmigkeit zu entsorgen, sind aber ganz grundsätzliche Bedenken einzuwenden. Zunächst muss immer wieder und ganz energisch die Frage gestellt werden, ob Jesus mit seinen Worten an die Pharisäer wirklich eine „Unauflöslichkeit“ der Ehe lehrte[3]. Stets muss ja in solchen Fällen der Anlass in Betracht gezogen werden. Wollte man ihm doch eine Falle mit der Frage stellen, ob der Mann das Recht habe, seine Frau aus jedem beliebigen Grund wegzuschicken! Offenbar fühlte sich Jesus hier in seiner Haltung gegen Willkür und Unrecht herausgefordert, ebenso – wie immer wieder berichtet wird – in seinem Eintreten für die Frauen. Sie waren ihrem Mann ausgeliefert und konnten mit einem Scheidebrief zu Not und Elend verurteilt werden.

Wie immer es sei: Es bleibt bei der Argumentation der Kirche stets geflissentlich unerwähnt, dass sich Jesu Aussage auf die jüdische Ehe bezog und, was wohl selbstverständlich ist, und damit wohl auf die Institution der Ehe ganz allgemein! Diese liegt vor, wenn ein Mann und eine Frau öffentlich erklären, ihr Leben ab nun gemeinsam als Eheleute zu führen und im Regelfall eine Familie zu gründen. Dies geschieht in der Rechtsform eines Vertrages, also einer übereinstimmenden Erklärung, die aus gutem Grund an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, welche die Ernsthaftigkeit des Eheversprechens und seine öffentliche und auch feierliche Form sicherstellen sollen.

Man bedenke: Jede Ehe, und nicht nur eine angeblich wahrhaft katholische, genießt rechtlichen aber auch moralischen Schutz. Man kann das durchaus auch darauf zurückführen, dass sie, wie Jesus sagt, eine „gottgewollte“ Einrichtung ist. Daraus ergibt sich auch auf ganz logische Weise, dass der Respekt vor der Ehe immer gelten muss, ganz egal, welcher Religion und welchem Kulturkreis die Eheleute angehören. Ein Katholik, der mit einer islamischen Frau schläft, begeht nach allgemeiner Auffassung Ehebruch, obwohl er in keine „sakramentale“ Ehe eingedrungen ist.

Wäre dem nicht so, läge dieses Vergehen im Fall einer nicht sakramentalen Ehe gar nicht vor. Würde diese später annulliert, erschiene der Täter voll gerechtfertigt. Natürlich kann man diese Überlegung als spitzfindig auffassen, aber die eigentliche Spitzfindigkeit liegt darin, dass die Kirche Ehen in sakramentale und nichtsakramentale aufteilt. Das hatte Jesus sicher nicht im Sinn, er sprach schlicht und einfach von der „Ehe“. Die von der Kirche vorgenommene höchst fragwürdige Kategorisierung als Möglichkeit des Wegschiebens von Fakten widerspricht Vernunft, Erfahrung und Rechtsempfinden. Geht es doch im Regelfall einer gescheiterten Beziehung keineswegs um die Ernsthaftigkeit des seinerzeitigen Eheversprechens, sondern darum, dass man später meint, diese gegenseitige Verpflichtung nicht mehr auf sich nehmen zu können oder zu wollen.

Es ist ganz eindeutig: Wenn eine Ehe scheitert, war sie zuvor dennoch eine solche, daran sollte nicht gerüttelt werden, will man nicht in Teufels Küche kommen. Man hätte daher endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass das Zerbrechen von Ehen eine Möglichkeit des realen Lebens ist und massenhaft geschieht. Ebenso sollte man akzeptieren, dass Menschen das natürliche Recht haben, einen einmal geschlossenen Vertrag gemeinsam oder aus gutem Grund auch durch begründetes Vorgehen eines der Partner zu beenden.

Die Ehe als unauflöslich zu erklären, aber im Fall des Scheiterns rabulistisch danach zu forschen, ob sie – obwohl als solche tatsächlich geführt und im Sinne Jesu gottgewollt! – wirklich eine Ehe war, kann nicht akzeptiert werden. Auf diesem Umweg eine neuerliche Heirat zu ermöglichen, widerspricht moralischen Gesichtspunkten ebenso wie denen eines wohlverstandenen Rechtempfindens. Franziskus befindet sich hier eindeutig auf einem Irrweg, mag auch verständlich sein, dass er ihn als einzigen aus der verfahrenen Situation betrachtet, in die sich die Kirche mit ihrer fragwürdigen Auffassung von „Unauflöslichkeit“ begeben hat.

Viel vernünftiger wäre, die kirchliche Lehre mit der Lebenswirklichkeit in Einklang zu bringen und sich endlich von der Meinung zu lösen, die Menschen hätten das zu tun und zu glauben, was man irgendwann und irgendwo bei der Deutung von Jesu Wort austüftelte. Abgesehen davon, dass wir nie wissen, ob die später verfassten Evangelien Jesu Aussagen wirklich korrekt und vollständig wiedergeben: Würde man sein Wort immer so peinlich genau folgen, die Kirche wäre viel glaubwürdiger!

Fußnoten#

[1] S. dazu „Gedanken Nr. 140, „Ehenichtigkeit – ein Ausweg?“
[2] lt. Vatican Radio v. 17. 6. 2016
[3] Mt 19,3 ff


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