Ich will „exkommuniziert“ werden#
Von
Herbert Kohlmaier
Aus: Gedanken zu Glaube und Zeit, Nr. 45/2012
Folgenden Brief habe ich an Christoph Schönborn gesendet:
Sehr geehrter Herr Kardinal!
Mit diesem Schreiben richte ich an meinen zuständigen Bischof als dem Vertreter der kirchlichen Autorität in aller Form folgende
Gemäß Can. 751 des Canonischen Rechtes (CIC) ist Häresie die beharrliche Leugnung einer zu glaubenden katholischen Wahrheit oder ein ebenso bekundeter Zweifel an einer solchen. Schisma ist die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst bzw. den ihm untergebenen Ämtern. Bei diesen beiden Vergehen tritt die kirchliche Tatstrafe der Exkommunikation schon durch ihr Begehen ein (Can. 1364).
Es ist notorisch, dass die weitaus überwiegende Zahl der Mitglieder unserer Kirche diese genannten canonischen Straftatbestände setzt. Glaubt doch so gut wie niemand mehr einfach alles, was die Kirche lehrt und kaum jemand hält sämtliche auf den Papst zurückgehenden Vorschriften ein. Wir müssen also davon ausgehen, dass daher die allermeisten Katholiken (einschließlich vieler beliebter Priester!) so wie ich längst exkommuniziert sind. Dies hat kirchenrechtlich u. a. die Folge, dass sie die Sakramente nicht empfangen dürfen (Can. 1331).
Dieser Umstand kann – um Deine Worte, sehr geehrter Herr Erzbischof, zu verwenden – „so sicher nicht stehen bleiben“! Wenn das Kirchengesetzbuch nicht totes Recht und daher völlig unbeachtlich sein soll, muss es entweder mit den Gegebenheiten, also dem „Sensus fidelium“, in Übereinstimmung gebracht werden oder es müssen alle, die dagegen verstoßen, aus Gründen der Achtung und Wahrung jeder Rechtsordnung zur Verantwortung gezogen werden.
Dass ich wie unzählige andere Kirchenmitglieder schon allein durch meine Zweifel an bestimmten „Glaubenswahrheiten“ und deren Leugnung exkommuniziert bin, schließt ein konkretes kirchenrechtliches Vorgehen gegen mich nicht aus, welches zu einer formellen Verurteilung meines Handelns führen sollte und das strebe ich bewusst an. Seine Durchführung und das Ergebnis würden zunächst sichtbar machen, ob und wie die Kirchenleitung das gewaltige Auseinanderklaffen des von Rom Vorgeschriebenen und der lebendigen Glaubenswirklichkeit zu bewältigen gewillt und im Stande ist.
Im Falle meiner ausdrücklich festgestellten Exkommunikation habe ich weiters die Absicht, der Öffentlichkeit vor Augen zu führen, dass eine solche wirkungslos ins Leere geht. Ich werde in diesem Fall am Kirchenleben wie bisher teilnehmen, meinen (ansehnlichen) Kirchenbeitrag weiter entrichten und die Sakramente empfangen. Ich bin sicher, dass dies viele Priester akzeptieren werden.
Durch das von mir angestrebte Modellverfahren könnte einerseits demonstriert werden, dass sich in den Augen der Kirchenleitung alle strafbar (!) machen, die für eine Reform der Kirche eintreten, weil sie bestimmte Glaubensvorschriften nicht mehr akzeptieren können und wollen. Das wäre statt der Verlegenheit und Verlogenheit ratlosen Ignorierens im Sinne anzustrebender Ordnung und Klarheit außerordentlich wichtig! Ebenso würde aber auch sichtbar, dass mit Methoden kirchenrechtlicher Vorschriften so genannter „Ungehorsam“ von so genannten „Laien“ nicht zu verhindern ist.
Ich habe Dir, sehr geehrter Herr Kardinal, mein letztes Buch „Kirchenbefreiung – Reformen, die aus dem Gewissen kommen“ zugesandt. Hier lege ich ausführlich dar, warum es gläubigen Christen auch als getauften und gefirmten Katholiken unzumutbar ist, sich dem herrschenden Vatikansystem unterzuordnen. Aber ebenso, dass es mir wie sehr vielen anderen Frauen und Männern darum geht, einer erneuerten und von der Altlast eines überholten Klerikalismus befreiten Kirche Jesu mutig wieder Zukunft zu geben.
Ich erstatte in diesem Sinn, wie eingangs erwähnt, eine Selbstanzeige, da ich also in den letzten Jahren mehrfach öffentlich dazu aufgerufen habe, gewisse Lehren und Vorschriften der Kirche, die mit der Frohbotschaft nicht im Einklang stehe, nicht mehr zu beachten. Insbesondere ist für mich der Papst keineswegs Stellvertreter Christi, wie fälschlich behauptet wird, sondern wie jeder ein fehlerhafter Mensch, der mit der Kirchenführung noch dazu total überfordert ist. Sein bis zur Unerträglichkeit aufgeblasenes Amt ist Menschenwerk längst vergangener Zeiten, das heute nichts mehr taugt.
Wohlan, Herr Kardinal! Ich erwarte eine offizielle Kirchenstrafe! Sollte sie trotz meines ausdrücklichen „Schuldeingeständnisses“ in Form dieser Selbstanzeige nicht ergehen, wären daraus sehr bedeutsame Schlüsse zu ziehen – ich brauche das nicht näher darzulegen! Insbesondere wäre dabei ja ohne Ansehen der Person vorzugehen.
Was soll „Exkommunikation“ überhaupt bedeuten? Aus dem Volk Gottes kann man nicht ausgeschlossen werden – dem gehört man durch den Glauben an. Und von der Gemeinschaft mit Jesus kann überzeugte Christen und Christinnen keine Macht der Welt trennen, auch wenn diese meint, den Herrn im Besitz zu haben und über ihn verfügen zu können. Welch schrecklicher Irrtum!
Ich möchte dem noch hinzufügen: Nicht mehr mit der unerträglich selbstherrlichen vatikanischen Religionsbürokratie, sektenartigen Eiferern wie dem Opus Dei, den „Legionären Christi“ oder gar den Piusbrüdern in Communio zu sein, würde meine Glaubensbefindlichkeit ganz erheblich verbessern!
Mit der Bitte um Dein Verständnis als Mensch und als persönlich wegen seines Bemühens von mir geachteter Seelsorger sowie herzlichen Grüßen bin ich
Dein H. K.
Soweit mein Brief an Schönborn, den ich natürlich sorgfältig überlegt habe. (Anmerkung dazu: Wegen unserer beider Zugehörigkeit zu einer katholischen Studentenverbindung ist das „Du-Wort“ zu verwenden.)
Es wird abzuwarten sein, ob und wie der Erzbischof darauf reagiert. Hierüber werde ich selbstverständlich informieren. Ausdrücklich betone ich, dass es sich hier um einen persönlichen Schritt handelt. Ich habe meine Freunde und Freundinnen in der Reformbewegung damit nicht befasst, sodass Rückschlüsse auf deren Haltung oder Meinung nicht erfolgen können.