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Das Verständnis des Herrenmahls#


Von

Herbert Kohlmaier

Aus: Gedanken zu Glaube und Zeit, Nr. 15/2011


Die Feier der Eucharistie als Mittelpunkt christlichen Glaubensvollzugs ist zum Gegenstand des Konfliktes geworden. Der Standpunkt der Römisch-katholischen Kirche ist fest: Nur ein geweihter und dazu befugter Priester darf ihr vorstehen. Allein durch sein Handeln „in persona Christi“ tritt die wirkliche Gegenwart Jesu in den Gaben von Brot und Wein ein. Wer „ohne Priesterweihe das eucharistische Opfer zu feiern versucht“, zieht sich die Tatstrafe des Interdikts zu (Can 1378 CIC).

Die Kirche ist allerdings nicht mehr in der Lage, ausreichend geeignete Priester für die Messfeier zur Verfügung zu stellen. Damit erhebt sich die (bereits zuvor erörterte) Frage, ob nicht auch gut vorbereitete und von der Gemeinde beauftragte Laien beiderlei Geschlechts der Eucharistie vorstehen könnten und sollten. (Da und dort geschieht das bereits.) Die zentrale Bedeutung der Messfeier übertrifft ja die von Ordnungsvorschriften und Zulassungsbestimmungen bei weitem! Dennoch bedeutet deren Ignorieren einen Bruch mit den Regeln der Kirche und mit dieser selbst – was die Hierarchie auch betont. So entsteht die Frage, ob ein solcher Schritt in Richtung Selbständigkeit des Gottesvolkes gerechtfertigt erscheint. Sie kann nicht von der weiter reichenden und ganz grundsätzlichen getrennt werden, welche Verbindlichkeit der Lehre und dem Rechtssystem der Kirche heutzutage überhaupt zukommt. Beide sind oft problematische Produkte eines über Jahrhunderte reichenden konstruierenden und oft spekulativen Geschehens. Es sollte einerseits theologische Fragen und Widersprüche klären, war aber andererseits auch ganz vom Bestreben geprägt, monopolartige Entscheidungs- und Verfügungsmacht zu erlangen. Diese tritt uns im Gegenstand mit dem „ohne Priester geht nichts“ entgegen. Aber Priester sind keineswegs immer da, denn man will ja nur keusche Männer in das schrumpfende und immer mehr an Qualität einbüßende Amt lassen. So entsteht der wachsende Ruf nach ethisch-moralisch gerechtfertigter Selbsthilfe. Sie wäre um so mehr legitim, wenn davon auszugehen wäre, dass der hier anzuwendende kirchliche Regelkomplex mit der Substanz des Glaubens wenig oder nichts zu tun hat. Dem ist sohin nachzugehen.

Entstandenes Regelwerk#

Die reale Vergegenwärtigung eines Geschehens durch die Erinnerung daran ist Element sowohl jüdischen als auch griechischen Denkens. Jesus selbst sagte zu, bei denen zu sein, die in seinem Namen zusammenkommen (Mt 28,20). Christlicher Glaube kann darauf keinesfalls verzichten, will er überhaupt ein solcher sein. Nun ist klar, dass dafür keinesfalls irgend ein beliebiges Zusammentreffen sowie Handeln ausreichen kann und schon gar nicht angebracht wäre! Zu Recht wurden Formen und Inhalte entwickelt, die Ernsthaftigkeit, Andacht und Würdigkeit der Feier des Gedächtnisses sicherstellen. Wohl aus gutem Grund warnt Paulus vor Fehlentwicklungen des Herrenmahls (1 Kor, 17-22). Aber die Frage der „Gültigkeit“ oder „Erlaubtheit“ stellte sich der jungen Kirche nicht. Die Gemeinden hatten ihre ausgewählten Leiter (Presbyter), die auch für die Zusammenkunft des Glaubens sorgten. Geweihte Priester gab es ja noch nicht. Hierarchische Ämter und subtile Regeln kamen erst zum Zug, als die Kirche unter der Schirmherrschaft der Kaiser Roms zum Bestandteil der weltlichen Autorität und Ordnungsmacht wurde.

Auf Jesus kann sich vieles von dem, was man dann erfand und vorschrieb, nicht berufen. Seine Haltung war eindeutig kultkritisch und stellte die unmittelbare Beziehung jedes Menschen zum himmlischen Vater in den Mittelpunkt. Herrschaftsstrukturen und Ränge lehnte Jesus ab, sich selbst ernennende und erhöhende Würdenträger waren ihm ein Gräuel (Mt 23,2 ff.) Es ist daher seltsam, zu glauben, er hätte seine Anwesenheit in unserer Mitte an das Amtieren von Religionsfunktionären geknüpft, die er weder kannte, noch ernannte oder einzusetzen den Auftrag gab.

Wenn man ohne einen Priester das Herrenmahl feiert, gerät man also in Widerspruch zur „Amtskirche“, aber sicher nicht zu Jesus! Das heilbringendes Angebot seiner Gegenwart hinreichend wahrzunehmen, ist allein entscheidend. Aber wie dachte er sein Fortwirken und wie wollte er es herbeiführen? Das ist keineswegs eindeutig gesichert und bedarf genauerer Betrachtung.

Was bedeutete das Abendmahl wirklich?#

Die katholische Messe wird auf das Mahl Jesu zurückgeführt, das er in Voraussicht seines Todes mit den Seinen hielt (es dürfte nicht das Paschamahl gewesen sein). Dabei werden vom Priester seine „Einsetzungsworte“ für das Sakrament des Altars wiederholt. Es handelt sich nach der kirchlichen Lehre um eine Vereinigung der anwesenden Gläubigen im Opfer Jesu. (Die Problematik des sich ab dem 2. Jh. entwickelnden Opfercharakters der Eucharistie soll hier ausgeblendet bleiben.)

Nach herrschender Auffassung stellen die in den Evangelien und auch bei Paulus (1 Kor 11,23-26) erzählten Worte Jesu die Rekonstruktion einer verloren gegangen Urfassung des Überlieferten dar. (Keiner der Teilnehmer hat ja dazu einen authentischen Bericht oder gar Schriftliches hinterlassen.) Das „tut das zu meinem Gedächtnis“ wurde wahrscheinlich hinzugefügt. Die Texte stimmen auch nicht ganz überein. Es gibt also Gründe für die Annahme, dass die Rede Jesu und seine Absicht nicht ganz zutreffend wiedergegeben werden. So hält man es für unwahrscheinlich, dass Jesus zum Trinken seines Blutes aufgefordert hätte, was mit jüdischen Glaubensvorstellungen im argen Widerspruch gestanden wäre.

Es ist davon auszugehen, dass es sehr bald eine Praxis des Herrenmahls gab, die dann durch die Berufung auf Worte Jesu beim Abendmahl grundgelegt werden sollte. In der wohl ältesten Fassung bei Markus (14,22-25) finden sich bereits die Worte „dies ist mein Leib“ und „dies ist mein Blut des Bundes, ausgegossen für viele“. Das führte dann zu der Frage, ob Brot und Wein gleichsam nur Symbol für Christus und sein Tun wären oder ob er hierin „real präsent“ sei. Dabei geht es um mehr als theologische Nuancen. Über heilige Gegenstände kann man verfügen (was sehr gelegen kam), nicht aber über geistige Substanz.

Die spätere Entwicklung der kirchlichen Lehre hat sich aus leicht nachvollziehbaren Gründen auf die Betrachtungsweise festgelegt, Jesus habe sich mit diesen Lebensmitteln identifiziert. Damit hätte er ermöglicht und (nur) ihr aufgetragen, ihn durch diese Gaben gegenwärtig zu machen. Sie tut das durch die Wandlung in der Eucharistiefeier (im Sinn der Konsekration Ambrosius v. Mailand im 4. Jh., De sacr. IV,14 ; im 11. Jh. entsteht die Lehre von der Transsubstantiation).

In dem als Dokument einer geradezu abwegigen Kirchentheologie immer wieder in Erinnerung zu rufenden Rundschreiben des Papstes zum Priesterjahr wird uns die Betrachtung eines vom Priester gleichsam magisch in die Hostie „befohlenen“ (!) Gottes geboten. Würde sie stimmen, bedürfte es tatsächlich des Priesters, damit Jesus anwesend ist. Aber so kann er es keinesfalls gemeint haben. Auch sollte man nicht Jesus als dauerhaft in die konsekrierte Hostie gebannt sehen. (Womit er entwürdigt wäre, wenn diese bei der Papstmesse jemand als Souvenir mitnimmt, weswegen dort die „Mundkommunion“ vorgeschrieben wird.)

Die Wandlung geschieht in den Herzen#

Beim Forschen nach dem Ursprung müssen wir davon ausgehen, dass im Judentum und besonders für Jesus das Mahl Gemeinschaft stiftenden Charakter hatte. Es ist Sinnbild des Gottesreiches (vgl. Jes 25,6-8). Der Segen über dem Brot und der Dank beim Erheben des Bechers bedeuten Verherrlichung Gottes. Vor dem Hintergrund dessen ist das, was Jesus gegenüber den Zwölf tat – auch hier sollten sie das ganze Volk Israels symbolisieren – als eine prophetische Symbolhandlung zu verstehen. Das Brechen, Reichen und das Nehmen des Brotes sollte jene Hingabe und bleibende Vereinigung bedeuten, um die es ihm ging.

Das dafür verwendete Brot symbolisiert das Leben, auch das im kommenden Reich Gottes. Das „Blut des Bundes“ im Kelch der Gemeinschaft kann nur als Ausdruck inniger Wesenseinheit verstanden werden, wie sie bis heute mit dem Wort „Blutsbrüderschaft“ beschrieben wird. Entgegen den damaligen Gepflogenheiten trank nicht jeder aus einem eigenen Gefäß, sondern Jesus ließ den Becher kreisen. Eine Bezugnahme auf das Blut der Opfertiere, wie es im Tempel massenhaft floss, ist bei dem Wein, den Jesus erst wieder in der kommenden Herrschaft Gottes trinken wollte, auszuschließen.

Die nachösterliche Praxis des Herrenmahls war keineswegs einheitlich, aber eindeutig ging es um eine erinnernde Wiederholung des Geschehens am Abend in Jerusalem. Tod und Auferstehung Jesu wurden in ihrer heilbringenden Kraft wieder gegenwärtig. Die „Einsetzungsworte“ waren dabei kein liturgisches Wesenselement. Die Danksagung – was ja das später verwendete Wort Eucharistie bedeutet – stand im Mittelpunkt. So auch in der Didache, der frühesten uns bekannten Kirchenordnung, wo die Einsetzungsworte nicht erwähnt werden (um 100 n. Ch.). Hier wird von „geistlicher“ Speise und ebensolchem Trank gesprochen (Did 10,3 f.). Justin (2. Jh.) sagt, dass das Mahl „nicht wie gewöhnliches Brot und Trank“ eingenommen werde (1 Apol 66,1).

Als wesentlich tritt hervor, dass beim Herrenmahl der Geist Gottes wirkt, der sich auch des zu Verzehrenden bemächtigt. Er „vertritt“ gleichsam Jesus als Gastgeber, ist er doch von ihm gesandt. Betrachtet man dies alles, geht es Jesus beim „letzten Abendmahl“ um die Herstellung personaler Gemeinschaft, nicht aber um seinen Eintritt in Lebensmittel. Mit anderen Worten gesagt: Geht man von einer „Wandlung“ aus, findet sie nicht in der Materie von Speise und Trank statt, sondern durch das Eintreten in die Liebesgemeinschaft Christi. Aber ebenso der Teilnehmer untereinander!

Was sich ereignet, geschieht im Herzen. Das gemeinsame Essen und Trinken ist dafür zeichenhaft. Der „Veranstalter“ ist Jesus selbst, er, der immer die Unmittelbarkeit der Mensch-Gott-Beziehung hervorhob. Er bedarf dafür keines irdischen Stellvertreters oder Ermächtigten, schon gar nicht eines, der ihn kraft Amtes in Brot und Wein befördert. Wenn wir heute das Mahl Jesu mit den Seinen erinnernd nachvollziehen, müssen wir zwar nicht die damaligen religiösen Gepflogenheiten beachten, aber sehr wohl das, was zum Wesen dieses einmaligen Geschehens gehört. Zur Erinnerung an Jesus und sein heilbringendes Handeln (Anamnese) tritt die Herabrufung des Heiligen Geistes (Epiklese), dessen Wirken uns von Jesus ebenfalls zugesagt wurde. Neben den bereits erwähnten Voraussetzungen der Andacht und der Würde des Geschehens bedarf die Feier wie seit Beginn jedenfalls der kompetenten Leitung.

Nimmt man dies alles zusammen, spricht nichts dagegen, dass die Feier der Eucharistie so wie in der frühen Christengemeinschaft sehr wohl auch durch eine von der glaubenden Gemeinde – wie immer sie geartet sein mag – damit betraute Person erfolgen kann.

Dem ist hinzuzufügen: Das bedeutet keine Absage an den Dienst der Priester, der aber heutzutage immer öfter zu missen ist. Ihre geistliche Kompetenz könnten sie bei einer geänderten und erweiterten liturgischen Praxis sehr wohl nach wie vor einsetzen. Als mit Beauftragende und Anleitende, um dem Gottesvolk das Herzstück des Glaubensvollzuges auch hinkünftig ausreichend zu vermitteln.

Darum geht es, und es ist wichtig genug, um sich von Regeln zu lösen, die nicht dazu geeignet sind, das für den Glauben Wesentliche zum Ausdruck zu bringen und vor allem zu gewährleisten.