Wer kämpft, kann gewinnen oder verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren#
Eine Replik auf Ursula Brunner-Blöchligers kirchliche Clusteranalyse[1]#
Aus: Gedanken zu Glaube und Zeit Nr. 347/2020
Von
Alfred Gassner
I. Koexistenz ja oder nein?#
Ich kann mich in vielen Punkten der Kritik von Ursula Brunner-Blöchliger an der kath. Amtskirche anschließen, in einem Punkte nicht: Auch in der reformierten Kirche muss es eine Koexistenz zwischen konservativ orientierten Gläubigen und jenen geben, die immer wieder neue Strukturen in der Kirche anstreben. Alles andere wäre nicht nur der Tod der kath. Kirche, sondern auch der Ökumene. Wir brauchen eine Kirche mit buntem (ökumenischen) Glaubenssinn als Antriebsfeder, nicht eine >moderne< Kirche, die sich wiederum nur darum streitet, was >modern< im christlichen Sinne bedeutet. Die Kirche wird und muss immer eine Kontrastgesellschaft von denen, die vorangehen, und denen, die bleiben wollen sein, die der Koexistenz bedarf.Ihr aktueller Konfrontationskurs rührt von daher, dass nur noch eine klare Minderheit den Kernaussagen der Amtskirche folgt (wer >glaubt< heute etwa noch ernsthaft z. B. an die Jungfrauengeburt oder die Himmelfahrt Marias mit Leib und Seele, wer hält sich noch an das Pillenverbot und die Sexuallehre?).
Dass der Kirche ein globales Wir-Gefühl fehlt, liegt daran, dass Laien ihre prägenden Kräfte in der kirchlichen Organisation nicht einbringen dürfen, von Vollzügen, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen ausgeschlossen sind, weil dies dem Klerikalismus nicht in den Kram passt.
Wenn wir aber die Kirche als christlich-ökumenische Glaubensgemeinschaft wiederherstellen wollen, muss von klerikaler Seite mehr kommen als Gesprächsangebote, die nur der Verzögerung von Reformen dienen sollen; es gilt, die alte konservative Verpuppung abstreifen und dem neuen Wesen gemeinsam ein Überleben in schwieriger Umgebung zu sichern.
II. Dann stellt sich aber die Frage, wie sich die Dominanz des Klerikalismus abstreifen lässt#
1. Um die Tiefe und den Umfang der Enttäuschung in der Laienkirche verständlich zu machen, mag es nützlich sein, eine kurze Bemerkung über die Geschichte der Verhinderung von Reformen durch die männliche Priesterkirche vorauszuschicken. Nachdem sich nach dem II. Vatikanum zunächst die Tür für mehr Laienteilhabe zu öffnen schien, gab es mehr als ein halbes Jahrhundert lang immer wieder Gesprächsansätze von gutwilligen Klerikern mit Laienvertretern mit Ziel für mehr Mitsprache und Mitverantwortung von Laien, die aber von den verschiedenen Päpsten in Rom (insbesondere Johannes Paul II. und Benedikt XVI.) und den Weltbischöfen durch geschickte Verweigerung sabotiert wurden. Diese Versuche drehen sich bis heute im Kreis und müssen als gescheitert gelten.
Auch der Synodale Weg in Deutschland wird daran nichts ändern. Immer wieder wird mit den alten Argumenten versucht, Blockaden zu errichten. Dass sich die Kirchenaustrittstatistik in Deutschland seit dem Jahr 2000 fast um 100% verdoppelt hat, die Zahl der regelmäßigen Gottesdienstbesucher in 1950 von ca. 12 Mio. auf derzeit ca. 2 Mio. verringert hat, dass die Zahl der gespendeten Sakramente und die der Kinder, den Religionsunterricht noch besuchen, dramatisch gesunken ist, dass der religiöse Transfer des Christentums in den Familien in die nächste Kindergeneration zum Erliegen kam, dass es einen scheußlichen Missbrauchsskandal gab und der Priesternachwuchs ausbleibt, reicht immer noch nicht aus, um die Ordinarien und Rom davon zu überzeugen, dass sich unverzüglich etwas tun muss.
Es gab aber auch kleinere Fortschritte, z. B. die Würzburger Synode, deren Ergebnisse und Vereinbarungen allerdings wiederum von fast allen deutschen Bischöfen ignoriert wurden. Wurde die Kritik an Rom und den Weltbischöfen zunächst stoisch ignoriert, muss Kardinal Marx aus München vor der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) eingestehen: „So wie bisher können wir nicht weitermachen.“ Die klerikale Kirchenmacht ist aus den Fugengeraten, ohne dass konkret abzusehen wäre, wie es mit der Kirche insgesamt weitergehen soll. Die Krise zeigt das ganze Spannungsverhältnis der innerkirchlichen Entfremdung und ein Clusterverhalten aller Beteiligten, das zumindest augenblicklich keinen vernünftigen Ausweg aus der Krise erkennen lässt.
2. Von daher erwarte ich von weiteren Scharmützeln keine Fortschritte. Sie bieten Rom und den Bischöfen immer nur die Chance, sich in fromm getarnten Verlautbarungen zu verweigern. Für Deutschland ist derzeit der Synodale Weg der richtige Ort für Nagelproben des guten Willens und der Stärkung des kirchlichen Wir-Gefühls und sonst nirgends.
Bevor man allerdings an Streik denkt, sollte man sich klarmachen, was auf dem Spiel steht und welche Maßnahmen >verhältnismäßig< sind. Verhältnismäßigkeit bedeutet in meiner Version, dass die zu ergreifenden Maßnahmen an die gegebenen Verhältnisse angepasst werden müssen, dass das ethische Verbot der Überhärte zu beachten ist. Nicht die Befindlichkeit der Betroffenen ist der Maßstab für Art und Umfang des Eingriffs in die Rechte Dritter, sondern das Ziel bestimmt das Maß. Wenn man schlussendlich berücksichtigt, dass Ziel aller Maßnahmen die Beseitigung des der Laienkirche aufgezwungenen Herdengehorsams ist, dann wird allmählich klar, dass theoretisch zwar viel möglich wäre, aber nur wenige Maßnahmen für die Durchsetzung des Zieles geeignet sind. Von daher muss jeder Mitwirkende am Eingriff sich darüber klar werden, was im Kirchenstreit zulässig hält und was nicht. Insoweit sind meine folgenden Gedankengänge kein Versuch der Überzeugung, sondern eine Anregung, selbst über angemessene Maßnahmen nachzudenken.
3. Was also könnte seitens der Laienkirche getan werden, um zu einem adäquaten Handlungsgerüst zu kommen?
- Das Kirchenrecht bietet im CIC (cc 208-223) theoretische viele Möglichkeiten für Laien,
- Auch Diözesan-, Katholiken- und Pastoralräte als Organe der Mitwirkung von Laien am
4. Stellt euch vor, es ist Sonntag, die Glocken laden zur Messe und niemand geht hin!
„Die Verweigerung des Herdengehorsams als Ultima Ratio“ – oder – „Die Eucharistiefeier ohne Teilnehmer“ scheint zunächst generell als Widerspruch zum Friedensgebot in einer christlichen Glaubensgemeinschaft zu sein. Als Teil der Gewissens- und Handlungsfreiheit ist sie aber m. E. auch als ein zulässiges und notwendiges Hilfsmittel der Selbstverteidigung diskussionswürdig. Auch Kirchenrecht ist dazu da, Frieden und Freiheitsrechte in der Gemeinschaft zu gewährleisten, wenn diese hierarchisch ständig verweigert werden. Gesetzesrecht, das durch seine Verweigerung zu Unrecht wird, darf in legitimer Form bekämpft werden.
- Einen kräftigen Schub würden Kirchenreformen erhalten, wenn Ruhestandspriester verstärkt
- Das kath. Credo ist z. B. in dem Bekenntnis der Jungfrauengeburt Marias oder im Glauben
- Das gesamte Handlungsgerüst der kath. Kirche hängt heute schon von der ehrenamtlichen
5. Christsein ist nicht nur Kadergehorsam, es fordert oft auch Widerstand gegen die Syndikatstheologie
Der Begriff der >Gewissensentscheidung< (Epikie) kommt im Wortlaut des CIC zwar nicht vor, gilt aber im Kirchenrecht allgemein als zu respektierender Grundsatz der Rechtsanwendung. Epikie heißt aber nicht einfach „ein Veto nach persönlichem Ermessen", sondern bedeutet die volle Identifikation mit einer nach strengen Kriterien gebildeten Überzeugung. Wenn die kath. Amtskirche theologisch elastische biblische Aussagen auf unveränderbare Gesetzestexte reduziert, dann sehe ich Christen berechtigt, kirchliche Verordnungen unter Berufung auf die biblische Metaebene einfach nicht mehr anzuwenden.
Alfred Gassner, Regensburg, ist Dipl. Rechtspfleger a. D.
Fußnote#
[1] Erschienen in der Nummer 346 der Gedanken zu Glaube und Zeit vom 26. September 2020: Hans Küng – Abendmahl – Koexistenz in der Katholischen Kirche