ÖSTERREICHS VERMÖGEN#
1921: Am 11. August wurde nach schwierigen Verhandlungen mit dem französischen Ausgleichsamt und den französischen Interessenten eine Einigung über die Regelung der Kronen Schulden der Wiener Banken erzielt, er sich einige außerhalb Wiens ansässige Banken, sowie mehrere Wiener Privatbankhäuser, angeschlossen haben. Durch dieses Übereinkommen ist die Möglichkeit einer Verwendung der sequestrierten österreichischen Aktiven in Frankreich zum Zweck der Tilgung von Schulden gewährt.
Aus Anlass dieser Vereinbarung hat die französische Regierung übrigens allgemein zugestanden, dass die Fristen für den gültigen Ausgleich auch aller übrigen österreichischen Schuldner sowohl bezüglich Kronen- als auch Valutaschulden bis 31. Oktober 1921 und die Fristen für die Verwendung der in Frankreich beschlagnahmten Aktiven bis 15. Dezember 1921 verlängert werden. Die Vereinbarungen bedürfen noch der Ratifikation durch die französische Regierung, mit der jedoch aller Voraussicht nach zu rechnen ist.
Die österreichische Regierung hat sich mit den Vereinbarungen bereits einverstanden erklärt.
QUELLE: Klagenfurter Zeitung, 13. August 1921, Österreichische Nationalbibliothek,ANNO
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