Kunst vor dem Kadi#
Heute schützt die Freiheit der Kunst - doch die Idee Toleranz wurde in der Vergangenheit allzu oft mit Füßen getreten.#
Von der Wiener Zeitung (Freitag, 28. November 2014) freundlicherweise zur Verfügung gestellt.
Von
Edwin Baumgartner
Ken Jebsen geht rechtlich gegen die Antilopen Gang vor. Der als Moustafa Kashefi geborene Verschwörungstheoretiker mit antiisraelischen Gefühlsaufwallungen fühlt sich vom Musikvideo "Beate Zschäpe hört U2" der Hiphopper beleidigt.
Erst kürzlich hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück das Verfahren gegen Dieter Nuhr eingestellt. Der Kabarettist war vom salafismusaffinen Gründungsmitglied der Muslimisch Demokratischen Union wegen Hetze gegen den Islam angezeigt worden.
Automatisch steigen Erinnerungen hoch: an die gewalttätigen (auch Todesopfer fordernden) Ausschreitungen, nachdem die dänische Tageszeitung "Jyllands-Posten" am 30. September 2005 Karikaturen veröffentlicht hatte, die den Propheten Mohammed zeigten; an die nach wie vor aufrechte Fatwa, mit der am 14. Februar 1989 der Schriftsteller Salam Rushdie per islamischem Rechtsgutachten zum Tod verurteilt wurde; an den türkischen Pianisten und Komponisten Fazil Say, der in der Türkei wegen "Verunglimpfung religiöser Werte" vor Gericht gezerrt und am 15. April 2013 wegen Blasphemie zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Es scheint, als würden sich Muslime und Menschen, die aus muslimischen Kulturen kommen, schwerer tun mit der Freiheit der Kunst und der Akzeptanz religionskritischer Aussagen von Künstlerseite.
Prozess wegen Blasphemie#
Doch halt. Geht das stereotyp wiederholte Verhältnis "Muslime = intolerant : Christen = tolerant" tatsächlich auf? Gewiss in Bezug auf die in ihrem religiösen Fundament begründete Intoleranz der Muslime gegen alles, was Kritik an Mohammed, dem Koran und den Hadithen ist. Nur ist es mit der Toleranz der Christen nicht ganz so weit her, wie man das derzeit gerne glauben machen würde.
Zweifellos haben die Exponenten der christlichen Religionen schneller gelernt als die des Islam. Doch ob ihre Toleranz einer Überzeugung entspringt oder schlicht dem Erfahrungswert, dass die Freiheit der Kunst heute europaweit höher steht als das religiöse Empfinden, sei dahingestellt.
Tatsächlich lassen die heftigen Erregungen auf muslimischer Seite, denen man im Vollbesitz demokratischer Überzeugung entgegentritt, vergessen, dass beispielsweise der deutsche Dichter Oskar Panizza wegen Blasphemie nicht etwa vor den Kadi, sondern vor den Richter des Landgerichts München I kam - und zu einem Jahr Haftstrafe verurteilt wurde. Er musste sie in voller Länge absitzen.
Nun gut, seine satirische "Himmelstragödie" "Das Liebeskonzil" ist auch starker antikatholischer Tobak: Die Geistlichkeit gibt sich Orgien hin. Der vergreiste Gottvater wie der debile Jesus handeln mit Satan aus, dieser solle sich eine Strafe für Unzucht einfallen lassen, worauf Satan die Syphilis ersinnt, mit der sich alle Kirchenvertreter infizieren. Gewiss, eine grelle Provokation - aber Grund für eine Gefängnisstrafe? Lässt sich Gott durch eine Satire beleidigen? Und kann ein irdisches Gericht Gottes Gekränktheit ahnden?
Lange her, wird man einwenden, mehr als ein Jahrhundert, schließlich fand der Panizza-Prozess am 30. April 1895 statt.
Aber noch 60 Jahre später, 1954, schaffte es ein Roman nach einem kircheninternen Verfahren auf die schwarze Liste des Vatikan: Papst Pius XII. nahm "Die letzte Versuchung" von Nikos Kazantzakis in den Index Librorum Prohibitorum auf, wo sich übrigens auch Immanuel Kants "Kritik der reinen Vernunft" und Maurice Maeterlincks Gesamtwerk befinden. Dabei ist "Die letzte Versuchung" ein außergewöhnlich tiefschürfender Roman, der sich mit zentralen Fragen des Christentums gewiss eigenwillig auseinandersetzt, es aber nicht beschädigt, zumal sich die Errettung Jesu vom Tod am Kreuz mit allen Folgen für das Christentum ohnedies als satanische Versuchung erweist, statt dem menschheitserrettenden Tod das eigene Leben zu wählen. Da Jesus der Versuchung widersteht, ist der Aufschrei der Kirche ebenso unverständlich wie der tausender Katholiken, als der Roman in der Verfilmung von Martin Scorsese als "Die letzte Versuchung Christi" 1988 in die Kinos kam.
Das Kino brennt!#
Und, ja: Die Proteste waren gewalttätig - nicht im gleichen Ausmaß wie jene nach der Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen, aber doch. Dass beim Brandanschlag auf ein Kino in Frankreich, das den Film zeigte, niemand ums Leben kam, ist ein Glücksfall. In Chile wurde der Film verboten. Darf Jesus nicht einmal überlegen, ob er den Kreuzestod auf sich nehmen soll? Darf er wirklich, ganz Mann, keine Frau begehren, obwohl doch der Evangelist Johannes eindeutig schreibt: "Und das Wort ist Fleisch geworden"?
Die christliche Toleranz hatte auch acht Jahre zuvor bei einer anderen künstlerischen Umsetzung des Jesus-Stoffes ausgesetzt, nämlich im Fall der Oper "Jesu Hochzeit", Text von der österreichischen Schriftstellerin und Dramatikerin Lotte Ingrisch, Musik vom österreichischen Komponisten Gottfried von Einem. Vor dem Uraufführungsort standen am 18. Mai 1980 Scharen von Gläubigen, die mit Gruppengebeten die Blasphemie aus dem Theater an der Wien austreiben wollten. Man stellte sich den Besuchern, die das Theater betreten wollten, in den Weg, zerrte sie am Ärmel oder nötigte ihnen, im harmloseren Fall, ein Marienbildchen auf. Das gehaltvolle Werk war zum Aufreger geworden, weil Jesus mit der Tödin Hochzeit hält. Die ist zwar rein symbolisch zu verstehen, Lotte Ingrisch begriff Jesus wohl als inkarniertes Leben, dem sie eine Inkarnation des Todes gegenübersetzte. Kardinal König hatte es verstanden, eine Schar konservativer Katholiken hingegen weder das Werk noch die Lehre der Gewaltlosigkeit: Die Uraufführung wurde nicht nur durch organisierte Schreie gestört, sondern auch durch Tomatenwürfe und eine Stinkbombe.
Wesentlich heftiger als Ka-zantzakis, Scorsese, Ingrisch und Einem rüttelte der österreichische Karikaturist und Cartoonist Gerhard Haderer an den Grundmauern des Christentums: 2002 veröffentlichte er das Comic "Das Leben des Jesus": Ein kiffender Gottessohn, dessen Kreuzestod ein Propagandatrick ist, der auf einem Missverständnis basiert - das war dem Salzburger Weihbischof Andreas Laun zu viel der Blasphemie, weshalb er für den Zeichner eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten forderte - die österreichische Staatsanwaltschaft war anderer Auffassung und gab der künstlerischen Freiheit den Vorzug.
In Griechenland sah man das zunächst freilich anders und verurteilte Haderer am 19. Jänner 2005 in Abwesenheit "wegen Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft" zu sechs Monaten Haft. Dieses Urteil wurde am 13. April 2005 korrigiert und in einen Freispruch umgewandelt.
Verurteilte Aktionisten#
Doch keineswegs immer ist die Religion ausschlaggebend, wenn alle Toleranz zusammenbricht. Die Wiener Aktionisten hatten wiederholt mit den Gerichten zu kämpfen. Die Teilnehmer der Aktion "Kunst und Revolution", vulgo "Uni-Ferkelei", landeten vor Gericht, und es gab Haftstrafen: sechs Monate für Günter Brus, Otto Muehl und Oswald Wiener.
Damit reihen sie sich in eine unrühmliche österreichische Tradition des gerichtlichen Vorgehens gegen Kunst: 1911 saß Egon Schiele 24 Tage lang im Gefängnis. Die sexuellen Übergriffe auf Minderjährige waren nicht beweisbar gewesen, also verurteilte man ihn wegen der "Verbreitung unsittlicher Zeichnungen".
Heute wird die Kunst in den weitesten Teilen Europas durch den Grundsatz der Freiheit der Kunst geschützt - sogar dann, wenn der deutsche Künstler Jonathan Meese den verbotenen Hitlergruß zeigt und man sich fragt, ob wirklich alles, was ein Künstler macht, auch als Kunst und damit als schützenswert anzusehen ist. Doch das europäische Prinzip lautet: im Zweifelsfall für die Toleranz. Wer das nicht versteht, ist in Europa noch nicht angekommen.