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Bußgeldkatalog von Österreich #

Vom Verlag für Rechtsjournalismus GmbH zur Verfügung gestellt

Verhaltensregeln für Straßenverkehrsteilnehmer in Österreich sind in der Straßenverkehrsordnung des Landes festgelegt. Rechtswidrigkeiten ziehen allerdings nicht in jedem Fall dieselben Konsequenzen nach sich. Denn Bußgelder für einzelne Vergehen sind nicht sämtlich in einem einheitlichen Katalog zusammengefasst, sondern werden abhängig von ihrem Gewicht durch lokale Behörden bestimmt. Neben diesen reinen Verwaltungsstrafen finden sich landesweit geltende Regularien wie das Führerscheingesetz oder auch die sogenannten Vormerkdelikte. Bei schwerwiegenden Rechtsübertretungen ist das Strafrecht einschlägig.

Folgen einer Ordnungswidrigkeit#

In der österreichischen Straßenverkehrsordnung sind grundlegende Verhaltensvorschriften für alle Straßenverkehrsteilnehmer festgelegt. Die Folgen regelwidriger Verhaltensweisen werden einzelfallabhängig bestimmt. Geringfügige Ordnungswidrigkeiten können Anonymverfügungen gemäß § 49a wie auch Organmandate nach § 50 Verwaltungsstrafgesetz nach sich ziehen. Die Entscheidung zur Art der Bußgeldverhängung liegt im Ermessen der ermächtigten Organe. Betroffene haben keinen Anspruch auf eine der Alternativen.

  • Anonymverfügungen werden durch die zuständigen Behördensprengel ausgestellt und nicht in das Strafregister eingetragen. Die maximale Bußgeldhöhe beträgt 365 Euro.
  • Weitere marginale Gesetzesüberschreitungen sind bundesweit im Katalog für Organstrafverfügungen geregelt. Die Ausstellung der entsprechenden Organmandate wird an Ort und Stelle unter Angabe persönlicher Daten des betroffenen Verkehrsteilnehmers vorgenommen.

Hinweis: Bußgelder für identische Vergehen schwanken derzeit behördenabhängig um bis zu 50 Prozent. Eine Vereinheitlichung ist in Planung.#

Schließlich ist bei schwerwiegenden Verstößen gegen das geltende Verkehrsrecht die sogenannte Strafverfügung einschlägig. Sie zieht höhere Bußgelder sowie Einträge in das Strafregister nach sich. Gegenüber Anonym- und Organstrafverfügungen darf der Beklagte Einspruch erheben.

Österreichische Besonderheit: Das Vormerksystem#

2005 wurde in Österreich der Punkteführerschein eingeführt – besser bekannt als Vormerksystem. Danach folgt auf insgesamt 13 definierte Vergehen eine sogenannte Vormerkung:
  • Erstvergehen: Eintrag im Führerscheinregister. Wird nach zwei Jahren ohne weitere Auffälligkeiten gelöscht.
  • Zweitvergehen: Bei einem weiteren Vormerkdelikt innerhalb der verhängten zwei Jahre werden diese um ein weiteres Jahr verlängert.
  • Drittvergehen: Nach zwei weiteren Vormerkdelikten innerhalb der ersten 24 Monate ist mit der Anordnung kostenpflichtiger Maßnahmen durch die zuständige Behörde zu rechnen. Zu ihnen zählen Nachschulungen oder Fahrsicherheitstrainings.
  • Viertvergehen: Drei weitere Vormerkdelikte innerhalb von zwei Jahren führen zum Führerscheinentzug für mindestens drei Monate. Gegen Kraftfahrer aus dem Ausland wird ein generelles Fahrverbot in Österreich ausgesprochen.
Unter die 13 Vormerkdelikte gemäß § 30a Führerscheingesetz fallen:
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Überfahren einer Stopptafel oder roten Ampel
  • Fußgängergefährdung an Schutzwegen
  • Befahren von Pannenstreifen oder Rettungsgasse
  • Missachtung von Fahrverboten in Tunnelanlagen
  • Missverhalten an Eisenbahnkreuzungen
  • Unzureichende Beladungssicherung
  • unzulängliche Kindersicherung
  • Missachtung des Sicherheitsabstands

Hinweis: Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen kann ein Führerscheinentzug auch ohne vorherige Eintragungen von Vormerkdelikten erfolgen.#

Vierstellige Bußgelder keine Seltenheit#

Unter anderem die folgenden Straßenverkehrsverstöße werden in Österreich mit Bußgeldern geahndet. Aufgrund der uneinheitlichen Bußgeldhöhen innerhalb der einzelnen Bundesländer sind sie als Richtwerte zu verstehen.

Geschwindigkeitsüberschreitung: bis 5000 Euro#

Für schnelle Autofahrer wird es seit September 2021 teuer. Mit der Verschärfung durch den Gesetzgeber fallen bei einer Überschreitung des Tempolimits um 30 Stundenkilometer 150 statt zuvor 70 Euro an, ab 40 Stundenkilometer inner- und 50 Stundenkilometern außerorts wird der Führerschein mit vier Wochen jetzt doppelt so lange entzogen. Bei Raserei oder illegalen Autorennen können Fahrzeuge beschlagnahmt oder verpflichtende Teilnahmen an verkehrspsychologischen Überprüfungen angeordnet werden.

Hinweis: Bei Ausländern hat der Führerscheinentzug ausschließlich Auswirkungen auf den Aufenthalt in Österreich.#

Alkoholisiertes Fahren: ab 300 Euro

In Österreich gilt bei Alkohol hinter dem Steuer grundsätzlich eine Grenze von 0,5 Promille. In den ersten drei Jahren nach bestandener Führerscheinprüfung sowie für Fahrer von Lastkraftwagen gelten 0,1 Promille. Mit den folgenden Konsequenzen müssen Autofahrer in Österreich nach dem Genuss alkoholischer Getränke rechnen:

  • 0,8 Promille: einmonatiges Fahrverbot, Bußgeld von mindestens 800 Euro
  • 1,2 Promille, Wiederholungstäter: Fahrverbot von vier Monaten, Bußgeld 1200 bis 4400 Euro, kostenpflichtige Nachschulung
  • Ab 1,6 Promille: Straftat. Fahrverbot von mindestens sechs Monaten, Bußgeld bis 5900 Euro, kostenpflichtige Nachschulung, kostenpflichtige verkehrspsychologische Untersuchung

Hinweis: Abhängig vom Messgerät werden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen verschiedene Toleranzen berücksichtigt.#

Winterreifen: ab 60 Euro#

Zwischen dem 1. November und 15. April müssen Kraftwagen in Österreich mit Winterreifen ausgestattet sein. Die erforderliche Profiltiefe liegt bei mindestens vier Millimetern. Bei einfacher Missachtung beträgt das Bußgeld rund 60, bei Verantwortung eines Unfalls bis zu 5000 Euro.

Falschparken: ab 20 Euro#

Selbst ein kurzes Halten in Parkverbotszonen ist ein Vabanque-Spiel: Es kann ebenso mit 20 Euro geahndet werden wie ein sofortiges Abschleppen des Wagens zur Folge haben. Abgesehen vom Aufwand der Wiederbeschaffung des Fahrzeugs liegen die Kosten hier bei rund 200 Euro.

Weitere Bußgelder fallen in Österreich unter anderem für die folgenden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht an:

  • Missachtung roter Ampeln: ab 70 Euro
  • Unerlaubte Überholmanöver: ab 40 Euro
  • Telefonieren ohne Kabel oder Freisprechanlage: ab 50 Euro
  • Missachtung der Anschnallpflicht: ab 35 Euro

Fehlende Warnweste: ab 14 Euro#

Bilaterales Abkommen mit Deutschland#

Durch ein bilaterales Abkommen für Bagatelldelikte werden bereits Bußgeldbescheide ab 25 Euro bis nach Deutschland weiterverfolgt. Ihre Nichtbeachtung kann richterliche angeordnete Vollstreckungsverfahren zur Folge haben.

Quellen: #