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EU-Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen nach Österreich#

Österreich ist zu allen Jahreszeiten ein gefragtes Reiseziel. Machen sich Tierhalter auf den Weg in die Alpenrepublik, gibt es einiges zu beachten. Im Dezember 2014 wurden die Einreisebestimmungen für Haustiere innerhalb der EU weitgehend angeglichen. Während für Katzen oder Frettchen einheitliche Regeln gelten, weichen die Bestimmungen für Hunde etwas ab. So gilt in Österreich die Leinenpflicht und teilweise müssen die Vierbeiner einen Maulkorb tragen.

Welche Dokumente werden benötigt?#

Damit ein Haustier nach Österreich einreisen darf, wird ein Ausweisdokument gebraucht. Weiterhin müssen alle Hunde und Katzen über eine Identifikationsnummer verfügen. Bevor die Tiere auf Reisen gehen können, sollte der Weg zum Tierarzt führen.

Der EU-Heimtierausweis#

Der EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. Das Dokument dient der Identifikation des Tieres und beinhaltet gleichzeitig Angaben über erfolgte Impfungen oder Wurmbehandlungen. Priorität besitzt dabei die Immunisierung gegen Tollwut, auf die nachfolgend noch näher eingegangen wird.

Folgende Angaben sind im EU-Heimtierausweis enthalten:

  • Rasse des Tieres
  • Alter des Tieres
  • Geschlecht des Tieres
  • Identifikationsnummer
  • Name des Halters
  • Adresse des Halters

Optional kann auch ein Foto des Haustiers eingeklebt werden. Ein entsprechend gekennzeichnetes Feld ist in jedem Dokument enthalten. Ebenso sind Möglichkeiten vorhanden, den Wechsel der Tierhalter zu vermerken. Dies besitzt Bedeutung, wenn das Tier einem Züchter abgekauft oder aus dem Tierheim übernommen wurde.

Die Identifikationsnummer #

Bis zum Sommer 2011 konnten Tiere durch eine Tätowierung gekennzeichnet werden. Seit dem 3. Juli 2011 ist die Kennzeichnung durch einen Mikrochip vorgeschrieben. Wer nach Österreich oder in ein anderes EU-Land reisen möchte, muss vorab einen Tierarzt aufsuchen und die entsprechende Kennzeichnung vornehmen lassen.
Tipp: Tätowierungen bei älteren Tieren besitzen weiterhin ihre Gültigkeit, sofern das Kennzeichen deutlich lesbar ist. Diese Haustiere müssen nicht zusätzlich gechippt werden.
Um die Tiere klassifizieren zu können, nimmt der Tierarzt einen kleinen Eingriff vor und verpflanzt einen Mikrochip unter die Haut. Die dort gespeicherte Identifikationsnummer wird in den EU-Heimtierausweis übertragen.

Welche Impfungen sind vorgeschrieben?#

Wer mit Hund oder Katze nach Österreich einreisen möchte, muss nachweisen, dass seine Haustiere gegen Tollwut geimpft sind. Dabei ist der EU-Heimtierausweis vorzuzeigen. Wichtig ist nicht nur die erfolgte Impfung, sondern ein aktueller Impfstatus. Wichtig: Erstimpfungen gegen Tollwut müssen mindestens 21 Tage vor der geplanten Abreise erfolgt sein. Die Frist von 21 Tagen vor Abreise entfällt, wenn das Tier nachweislich regelmäßig gegen Tollwut geimpft wurde und seine aktuelle Auffrischungsimpfung fristgerecht erhalten hat.
Eine Immunisierung gegen Tollwut gilt als einzige vorgeschriebene Schutzimpfung. Somit müssen Hunde und Katzen bei der Einreise nach Österreich nicht zwingend gegen den Fuchsbandwurm geimpft sein.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Einreise von Haustieren aus EU-Ländern nach Österreich#

Zusammengefasst gelten für Hunde und Katzen, die aus einem EU-Land nach Österreich einreisen, folgende Bestimmungen:
  • Vorlage eines EU-Heimtierausweises (vollständig ausgefüllt, korrekt ausgestellt)
  • Identifikationsnummer (Mikrochip implantiert, Nummer im EU-Heimtierausweis eingetragen)
  • Name und Adresse des Tierhalters (eigenhändige Unterschrift)
  • Tollwutimpfung (aktuell oder regelmäßig aufgefrischt, im EU-Heimtierausweis eingetragen)

Bei der Einreise von Hunden, Katzen oder Frettchen nach Österreich gilt eine Beschränkung. Es dürfen nicht mehr als fünf Tiere der genannten Spezies eingeführt werden. Bei der Einfuhr mehrerer Vierbeiner wird, behördlich betrachtet, ein kommerzieller Hintergrund vermutet. Dabei kommen andere Bestimmungen zum Tragen.

Was gilt für Hundewelpen und Kitten?#

Hunde und Katzen dürfen frühestens nach der zwölften Lebenswoche gegen Tollwut geimpft werden. Weiterhin ist ein Zeitraum von drei Wochen einzuhalten, bevor die Impfung Gültigkeit besitzt. Folglich müssen Welpen und Kitten mindestens 15 Wochen alt sein, damit eine Einreise nach Österreich möglich erscheint.

Im Oktober 2022 trat ein Gesetz in Kraft, welches ungeimpften oder noch nicht gegen Tollwut immunisierten Hunden und Katzen die Einreise nach Österreich erlaubt. Allerdings muss ein begründeter Ausnahmefall vorliegen. Dies gilt explizit für Hundewelpen, die eine Ausbildung als:

  • Therapiehund
  • Rettungshund
  • Jagdhund
  • oder Assistenzhund
erhalten sollen. Durch die gelockerten Einreisebestimmungen soll die Sozialisierungsphase zwischen Tier und Hundehalter ermöglicht werden.

Für die Erlangung der Ausnahmeregelung ist eine Antragstellung notwendig. Der Antrag ist bei der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz zu stellen. Werden die Voraussetzungen als erfüllt betrachtet, erhält der Tierhalter eine Bewilligung. Diese ist bei der Einreise nach Österreich mitzuführen und ggf. vorzuzeigen.

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

Persönliche Angaben des Hundehalters: #

  • Name
  • Adresse
  • Kontaktdaten
  • Ort der späteren Hundehaltung

Wichtig ist eine aussagekräftige Begründung, warum Welpe oder Kitten vor der 15. Lebenswoche nach Österreich einreisen sollen. So ist der spätere Einsatz des Hundes zu belegen. Für zukünftige Jagdhunde wird beispielsweise ein Jagdschein notwendig.

Daten zu Welpe oder Kitten:#

  • Geschlecht
  • Rasse
  • Geburtsdatum
  • Identifikationsnummer
  • EU-Heimtierausweis-Nummer

Daten zu Züchtern:#

  • Name
  • Adresse
  • Kontaktdaten

Anzugeben ist auch der Zeitpunkt von Einreise und Verbleib des Tieres in Österreich. Was nach der Einreise beachtet werden sollte.

Für Katzen sind weitere Bestimmungen nicht näher definiert. Es liegt folglich im Ermessen des Tierhalters, seinen Vierbeiner artgerecht unterzubringen und zu ernähren. Dies sollte eine Selbstverständlichkeit darstellen und bedarf keiner näheren Ausführungen.

Hundehalter müssen sich auf eine allgemeine Leinenpflicht in Österreich einstellen. Leine und Maulkorb gehören in jedem Fall ins Reisegepäck.

Welche Regelungen gelten, können die Gemeinden in eigenem Ermessen festlegen.

Es gilt folglich, individuell zu erfragen, ob:#

  • Leine und Maulkorb generell vorgeschrieben sind
  • Leine und Maulkorb in bestimmten Zonen und Örtlichkeiten anzulegen sind
  • Leine und Maulkorb nicht notwendig sind (Freilaufflächen, Hundespielplätze)
  • eine hundefreie Zone vorhanden ist (keine Duldung von Hunden)

Vierbeiner im Fahrzeug – was ist zu beachten?#

Hunde und Katzen dürfen nicht ungesichert im Kofferraum oder auf der Rückbank platziert werden. Für Katzen ist eine entsprechende Box in ausreichender Größe zu wählen. Auch kleinere Hunde sollte in Boxen untergebracht werden. Größere Hunde werden direkt mit einem stabilen Brustgurt gesichert.

Weitere Information dazu auf: https://anwalt.org