Was hat die Frauenbewegung bewirkt und erreicht? (Essay)#
Sieglinde Rosenberger
Historisch lassen sich zwei „Wellen“ der Frauenbewegung unterscheiden. Die erste Frauenbewegung, 18. und 19. Jahrhundert, kämpfte für gleiche politische und bürgerliche Rechte der Frauen, insbesondere für das Wahlrecht sowie für das Recht auf Erwerbstätigkeit und Bildung. Vieles, wofür die Erste Frauenbewegung eingetreten ist, wofür mutige Frauen kämpften und Verfolgung erlitten (z. B. die französische Revolutionärin und Frauenrechtlerin Olympe de Gouges, die für die „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ (1791) ihr Leben am Schafott gab), ist heute Selbstverständlichkeit.
Beispiele dafür sind die gleichen politischen Rechte, das Wahlrecht, ebenso wie der rechtlich gleiche Zugang zu Bildungseinrichtungen und zu nahezu allen Berufen (seit kurzem auch zu den Wiener Philharmonikern).
Die zweite (oder auch Neue) Frauenbewegung taucht, beginnend in den 1960/70er Jahren und geprägt vom damaligen gesellschaftspolitisch revolutionären Klima, gemeinsam mit den sozialen Bewegungen auf.
Im Mittelpunkt stand die Idee der Selbstbestimmung von Frauen. Zentrale Forderungen waren die Reform der Abtreibungsbestimmungen, die Entprivatisierung häuslicher Gewalt, die Reform von Erziehung und Bildung mit dem Ziel einer geschlechtergerechten Gesellschaft sowie die Etablierung von Gleichstellungsinstitutionen. Neben den politischen Forderungen und Protesten wurden theoretische Konzeptionen entwickelt, die staatliche Institutionen und gesellschaftliche Hierarchien grundsätzlich in Frage stellten. Die Neue Frauenbewegung hat also höchst kontroverse Debatten hervorgebracht, so etwa das Verhältnis von Gleichheit und Differenz von Frauen und Männern.
Einige der Forderungen, die die Neue Frauenbewegung seit den 1970er Jahren erhob, sind heute realisiert, andere mehr denn je virulent. Realisiert sind in Österreich (ebenso wie in Deutschland) gleiche Rechte im Familienrecht. Für die heutige Generation der jungen Frauen ist es bereits Geschichte, dass eine Ehefrau ihren Ehemann um Erlaubnis zu fragen hatte – so der Buchstabe des Ehe und Familienrechts – wenn sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen wollte/musste. In Bayern mussten Lehrerinnen noch in den 1950er Jahren ihren Beruf aufgeben, wenn sie heirateten; in Irland sogar bis in die 1970er Jahre, als durch den EU Beitritt die Rechtslage den Bestimmungen der EU angepasst wurde.
Beide Frauenbewegungen, die alte wie die neue, haben viel für die Gleichstellung der Frau geleistet. Von der Einführung des Frauenwahlrechts über die Öffnung der Universitäten und Arbeitsmärkte für Frauen im Zuge der ersten Welle bis zum Recht auf Abtreibung (wenn auch nicht überall und bis heute nicht unumstritten), der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und dem Einzug von Frauen in Führungspositionen in Politik und Wirtschaft.
Dieser Essay stammt mit freundlicher Genehmigung des Verlags aus dem Buch: