Neuhofen an der Ybbs #
Neuhofen ist eine Marktgemeinde im Bezirk Amstetten, 319 m, 2534 Einwohner, 36,39 km2. - Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde, Ostarrîchi-Dokumentation
(Kulturhof mit Sonderausstellungen), Freizeitzentrum; Holzverarbeitung, Transportwesen. - Als "Niuuanhova" in der Urkunde von 996 genannt, die den ältesten erhaltenen Nachweis des Namens "Ostarrîchi" darstellt.
Die Urkunde wurde von dem von ihm selbst eingesetzten Papst Gregor V. (Sohn Ottos von Kärnten) am 21. Mai 996 zum Kaiser gekrönten, damals 16-jährigen Otto III. (980-1002) in Bruchsal ausgestellt. Aus dieser Urkunde geht hervor, dass dem Hochstift Freising ein Königshof mit 30 Hufen Landes (ca. 1000 Hektar) und allem Zubehör in der Gegend von Neuhofen an der Ybbs zum Geschenk gemacht wird. (Dieser Besitz blieb dem Kloster bis zu seiner Säkularisierung im Jahre 1803 erhalten.)
Der Gegenstand der Schenkung, so heißt es in der Urkunde, liegt "in regione vulgari vocabulo Ostarrichi in marcha et in comitatu Heinrici comitis filii Liutpaldi marchionis in loco Niuuanhova dicto ..." - also in einer Gegend, die in der Volkssprache Ostarrîchi heißt und sich in der Mark und Grafschaft des Grafen Heinrich, des Sohnes des Markgrafen Leopold, in dem Ort, der Neuhofen genannt wird, befindet.
Der Freisinger Schreiber der Hauptteile der Urkunde hatte deshalb die volkssprachliche und nicht die lateinische Territorialbezeichnung gewählt, weil er sich eine Urkunde aus dem Jahre 973 betreffend eine Landschenkung in Krain zum Vorbild genommen hatte (alle Bürokraten lieben es, mit Vorakten zu arbeiten!). In dieser war die Ortsbezeichnung ganz ähnlich formuliert gewesen ("in regione vulgari vocabulo Chreine ..").
Hier der Text in deutscher Übersetzung:#
Wir überlassen und übergeben durch unsere kaiserliche Macht diesen Besitz der Freisinger Kirche, der jetzt unser Getreuer Gottschalk, der ehrwürdige Bischof vorsteht, zum Dienste der heiligen Maria und des heiligen Bekenners Christi und Bischofs Korbinian zu eigenem und ewigem Gebrauch. Die genannte Freisinger Kirche, ihr Vorsteher Gottschalk und alle seine Nachfolger besitzen das Gebiet von jetzt an und können es nach freiem Ermessen behalten, eintauschen oder mit ihm machen, was sie wollen. Und damit der Kraft unserer Schenkung von allen Söhnen der heiligen Kirche Gottes stets fester und unerschütterlicher Glaube geschenkt werde, haben wir diese Urkunde zu schreiben befohlen und sie, nach der Besiegelung mit unserem Siegel, unten mit eigener Hand bekräftigt.
Handmal des Herrn Otto, des unbesiegbaren Kaisers und Herrschers. Ich Hildibald, Bischof und Kanzler, habe sie an Stelle des Erzbischofs Willigis beglaubigt.
Gegeben am 1. November im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 996, in der 10. Indiktion, im 13. Regierungsjahr Ottos III., seines Kaisertums aber im ersten. Geschehen in Bruchsal. Glückseligermaßen.