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Amtssprache#

Die Amtssprache in Österreich ist Deutsch, doch lässt das Volksgruppengesetz vom 7. 7. 1976 auch die Sprache einer in Österreich beheimateten und anerkannten Volksgruppe im Verkehr mit Behörden zu. In den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken Kärnten, des Burgenlandes und der Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung ist zusätzlich die slowenische oder kroatische Sprache als Amtssprache zugelassen.