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Herrenhaus#

Die erste Kammer im ehemaligen österreichischen Reichsrat bestand von 1861 bis 1918; sie setzte sich aus 4 Kategorien von Mitgliedern zusammen:

  1. aus den berufenen Erzherzögen
  2. aus den Erzbischöfen und Bischöfen, denen fürstlicher Rang zukam
  3. aus Angehörigen jener Adelsgeschlechter, denen der Kaiser die "erbliche Reichsratswürde" verliehen hatte
  4. aus österreichischen Staatsbürgern, die vom Kaiser für Verdienste um Staat und Kirche, Wissenschaft und Kunst auf Lebenszeit berufen worden waren.

Literatur#

  • G. Stourzh, Die Entwicklung der ersten Kammer in der österreichischen Verfassung unter besonderer Berücksichtigung der Zeit von 1848-61, Dissertation, Wien 1951.