Bundeshymne, österreichische #
Die geltende Bundeshymne wurde nach der staatlichen Wiedergeburt Österreichs 1946 durch einen Wettbewerb geschaffen. Der Text stammt von Paula von Preradović, die Melodie wurde dem Freimaurer-Bundeslied "Brüder, reicht die Hand zum Bunde", das lange Zeit W. A. Mozart zugeschrieben wurde, entnommen; die Bundeshymne wurde durch einen Beschluss der Bundesregierung mit 25. 2. 1947 offiziell eingeführt.
Vorläufer der Bundeshymne war die Kaiserhymne, die aus patriotischen Gründen in der Krisensituation der Französischen Revolution und der Koalitionskriege angeregt worden war; diese Hymne, komponiert von Joseph Haydn auf einen Text von Lorenz Leopold Haschka, wurde am 12. 2. 1797 erstmals abgesungen; die Melodie blieb nach dem Tod Kaiser Franz´ I. gleich, der Text wurde variiert (1835-48 wurde ein Text von Joseph Christian Freiherr von Zedlitz verwendet, 1848 wieder der alte Text eingeführt). 1854 wurde der bis zum Ende der Monarchie gültige Text von Johann Gabriel Seidl ("Gott erhalte, Gott beschütze") eingeführt, der den Kaiser nicht mehr namentlich nannte. Die von Wilhelm Kienzl und Karl Renner 1920 verfasste Hymne der 1. Republik ("Deutsch-Österreich, du herrliches Land") konnte sich wegen der unsanglichen Melodie nicht durchsetzen; außerdem erwuchs ihr in der Kernstock-Dichtung ("Sei gesegnet ohne Ende"), die auf der Melodie der alten Haydn-Hymne gesungen wurde, sehr bald Konkurrenz (1929 wurde Letztere zur offiziellen Bundeshymne erklärt).
Genaue Entstehungsgeschichte der Bundeshymne (Symbole)
Gesetzwerdung des neuen Textes "Heimat großer Töchter und Söhne"
Vergleiche auch die Darstellung in der Wikipedia
Weiterführendes#
Literatur#
- F. Grasberger, Die Hymnen Österreichs, 1968
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