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Polizei#

Verwaltungseinrichtung zum Fernhalten oder zur Abwehr von Gefahren oder Störungen der Ordnung unter Androhung oder Anwendung von Zwang. Nach der Tätigkeit werden "Sicherheits-Polizei" und "Verwaltungs-Polizei" unterschieden. Die Sicherheits-Polizei betreibt Maßnahmen, die der Abwehr und Unterdrückung von allgemeinen Gefahren für Leben, Gesundheit, öffentliche Ruhe und Ordnung im Inneren dienen. Die Verwaltungs-Polizei nimmt Tätigkeiten wahr, die dem Schutz eines bestimmten Verwaltungsrechtsguts dienen. Diese sollen in der Regel die Einhaltung von Rechtsvorschriften sichern, die bestimmte Verwaltungsgebiete regeln. Übertretungen dieser Vorschriften führen zur Verhängung von Verwaltungsstrafen durch Polizei-Behörden. Zu diesen Verwaltungsgebieten gehören unter anderem Bauwesen, Gewerbe, Verkehr, Lebensmittel, Fremden- und Passwesen, Vereins- und Versammlungswesen, Waffen- und Sprengmittelwesen; auch das Fundwesen und die Aufsicht über Vergnügungsveranstaltungen und Sperrstunden gehören dazu.

Für die Allgemeine Sicherheits-Polizei ist in Gesetzgebung und Vollziehung der Bund zuständig. Sie umfasst einerseits die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden für Zwecke der Strafrechtspflege. Diese Aufgaben sind näher in der Strafprozessordnung geregelt. Verdächtige Personen können vernommen, Zeugen befragt und (sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen) Verhaftungen, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen durchgeführt werden (Gerichts-Polizei, Kriminal-Polizei). Andererseits obliegt der Allgemeinen Sicherheits-Polizei die Vorsorge für die Sicherheit des Staats (Staatspolizei) und die Sicherstellung von Ruhe und Ordnung im Allgemeinen.

Für die Ausübung der Allgemeinen Sicherheits-Polizei besteht eine besondere Behördenorganisation. An der Spitze steht die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, eine Sektion des Bundesministeriums für Inneres. Teil der Generaldirektion sind besonders folgende Einrichtungen: Staatspolizei, Gendarmeriezentralkommando, Gruppe Kriminalpolizei-INTERPOL (Koordinierung der kriminalpolizeilichen Tätigkeiten im Inland, Zentralbüro der INTERPOL für Österreich). In den Landeshauptstädten besitzt jedes Bundesland eine Sicherheitsdirektion mit dem Sicherheitsdirektor an der Spitze (in Wien ist der Polizeipräsident zugleich Sicherheitsdirektor). Die unterste Instanz bilden die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften) oder Bundespolizeibehörden (Bundespolizeidirektionen in Wien, Schwechat, St. Pölten, Wiener Neustadt, Linz, Steyr, Wels, Salzburg, Innsbruck, Eisenstadt, Graz, Leoben, Klagenfurt und Villach).

Die örtliche Sicherheits-Polizei ist Landessache und wird von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich vollzogen. Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie zum Beispiel die Wahrung des öffentlichen Anstands, die Abwehr störenden Lärms oder die Anordnung der nächtlichen Haustorsperre.

Für die Verwaltungs-Polizei sind jene Behörden zuständig, die auch sonst die jeweilige Verwaltungsangelegenheit zu besorgen haben.

Um die polizeilichen Aufgaben wahrnehmen zu können, stehen den Polizei-Behörden Exekutivorgane zur Verfügung. Dabei handelt es sich um uniformierte und bewaffnete Wachkörper, die Hilfsorgane für die Polizei-Behörden sind und für diese als "verlängerter Arm" tätig werden. In einzelnen Gemeinden sind Gemeindewachkörper für die Besorgung von Exekutivaufgaben im Rahmen der Gemeindeverwaltung eingerichtet. Die Bundessicherheitswache ist in Wachkorps gegliedert, die jeweils einer Bundespolizeidirektion beigegeben sind. Die Korps der Kriminalbeamten sind nicht uniformiert und bei den Bundespolizeidirektionen eingerichtet. Für alle übrigen Exekutivaufgaben im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdiensts war bis 2005 die Gendarmerie zuständig. An der Spitze der Bundesgendarmerie stand das Gendarmeriezentralkommando bei der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit. Am 1. 7. 2005 wurde die Bundesgendarmerie wurde am 1. Juli 2005 mit dem Bundessicherheitswachekorps und dem Kriminalbeamtenkorps zum Wachkörper Bundespolizei vereinigt.

Geschichte#

Im frühen Mittelalter gab es Bürgerwehren als Exekutivkörper sowie landesfürstliche und städtische Polizei. Unter Maria Theresia wurde 1776 ein zentrales Polizei-Amt in Wien mit Kommissariaten errichtet. J. A. Graf Pergen reorganisierte unter Joseph II. die Polizei: Das Polizei-Amt wurde in eine Polizei-Direktion umgewandelt, der 1789 alle Landeschefs in Polizei-Angelegenheiten unterstellt wurden (Vorläufer eines Polizei-Ministeriums). 1791 wurde die Selbständigkeit der Polizei wieder aufgehoben und in den folgenden Jahren nur die Staats.-Polizei ausgebaut (besonders im Vormärz). Nach der Revolution 1848 wurde das Sicherheitswesen den Gemeinden übertragen. 1849 wurde die Gendarmerie gegründet, 1850 wurden die "Grundzüge über die Organisation der landesfürstlichen Polizei-Behörden" verlautbart, 1851 ging (nach der Trennung der Justiz von der Verwaltung) die Strafgewalt der Polizei auf die staatlichen Gerichte über. 1852 wurde aus dem Ministerium des Innern die "Oberste Polizei-Behörde", aus der 1859 ein eigenes Polizei-Ministerium wurde (1867 aufgelöst). 1870 kamen die Polizei-Agenden endgültig zum Innenministerium. Die INTERPOL wurde 1923 unter wesentlicher Mitwirkung des damaligen Wiener Polizeipräsidenten J. Schober gegründet und hatte ihren 1. Sitz in Wien. - Seit 1993 regelt das Sicherheitspolizeigesetz umfassend die Organisation und Tätigkeit der Sicherheitsbehörden und der Exekutivorgane.


--> Historische Bilder zu Polizei (IMAGNO)

Literatur#

  • K. Springer, Die österreichische Polizei, 1960
  • W. Blum, Die Sicherheitspolizei und ihre Handlungsformen, 1987
  • A. Hauer und R. Keplinger, Handbuch zum Sicherheitspolizeigesetz, 1993
  • A. Dearing, Sicherheitspolizeigesetz (SPG), 1999