Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast

Unterrichtspflicht (Schulpflicht)#

Kann in Österreich auch durch gleichwertigen Unterricht zu Hause oder in Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht erfüllt werden. Regional bereits seit dem 16. Jahrhundert gefordert, wurde sie in der Allgemeinen Schulordnung 1774 auf 6 Jahre festgelegt, im Reichsvolksschulgesetz 1869 auf 8 Jahre und im Schulgesetzwerk 1962 auf 9 Jahre erweitert. Für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten, besteht eine allgemeine Unterrichtspflicht; sie beginnt mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahrs folgenden 1. September. Kinder, die zwischen 1. 9.und 31. 12. geboren sind, können bei festgestellter Schulreife auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig den Unterricht besuchen. Alle in einem gewerblichen Lehrverhältnis stehenden Personen (in Vorarlberg auch Mädchen, die weder eine Lehre machen noch eine weiterführende Schule besuchen) sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet (Berufsschulpflicht). Für die Erfüllung der Unterrichtspflicht sind die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten verantwortlich, Nichterfüllung wird als Verwaltungsübertretung bestraft.


Andere interessante NID Beiträge

Bild 'default'
*
Bild 'default'
*
Bild 'default'

Bitte nutzen Sie die Suche, um nach Themen zu suchen, die Sie interessieren
Andere interessante Austria-Wiki Beiträge