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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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I. HAUPTSTÜCK 35 Das Neugebohrene wird in die Kammer zurückgebracht; I.I. M.M. aber blei- ben bey dem durch den Prälaten von Neuburg7 als Erblandhofcaplan abzu- haltenden Hochamte zugegen, nach welcher Kirchenandacht Sie in den Ze- remoniensaal zurückkehren und dort in einem Cercle die Glückswünsche des appartementmässigen Adels annehmen. 5. Das Versehen mit heiligen Sakramenten Sr Majestät des Kaisers und der Kaiserinn so wie der kaiserlichen Familie geschieht in Begleitung des gan- zen Hofstaates. Zu diesem Akte werden 6 Augustiner und 6 Kapuziner gerufen, und alle Hof- kapläne haben dabey zu erscheinen; sie gehen [333’] vor dem Hochwürdigs- tene und bleiben im Vorgemache. 6. Die Leichen Ceremonie umfaßt die Excentirung [sic], Exponirung, Einseg- nung, Übertragung des Herzens und der Ingeweiden in die Hofgruften,8 end- lich den öffentlichen Leichenzug und die Beysetzung des Verstorbenen.9 Jede von der kaiserlichen Familie verstorbene Person wird zuerst von dem Hofchyrurg aufgelöst und einbalsamirt; sodann von den Kammerleuten ge- reiniget und angezogen. Der Leichnahm wird in der Kammer auf ein kleines Schaubette gelegt, mit einigen Lichtern umstellt, sodann mit Vortragung des Kreutzes von dem Hofburgpfarrer unter Assistenz zweyer Hofkapläne einge- segnet. Hierauf wird der Leichnahm – nach Anordnung der Hoftrauer Ord- nung10 – in der Hofkapelle oder Ritterstube ausgesetzt, dort auf gleiche Art eingesegnet. Vormittags um 10 und Nachmittags um 4 Uhr wird daselbst das Miserere abgesungen, und nach solchem von dem Hofburgpfarrer im Beyseyn aller Hofkapläne gebethet; welches aber an dem Tage des Begräb- nißes wegbleibt. Das Herz und die Ingeweide werden durch 2 Kammerdiener an den Ort, wo der Leichnahm ist, gebracht. Vormittag am Tage der Begräbniß wird das Herz in die Hofkirchef der Au- gustiner überbracht, und vor dem Übertragen von dem [334] Hofburgpfarrer eingesegnet, von ihm bis zum Augustiner Gange begleitet, wo es der Prior mit dem Konvente empfängt. Die Ingeweide werden in die Hofgruft nach St. Stephan überführt und vor dem Wegbringen von dem Hofburgpfarrer mit zwey Kaplänen eingeseegnet, bis zum Wagen begleitet und daselbst aspergirt. 7 Klosterneuburg. 8 Herz: Loreto-Kapelle der Augustinerkirche; Eingeweide: Herzogsgruft des Stephansdoms. Vgl. Vocelka, heller, Die Lebenswelt der Habsburger, S. 290. 9 Die Beisetzung erfolgte in der Kapuzinergruft. Vgl. haWlik-Van de Water, Die Kapuziner- gruft. 10 Vgl. § 9, 2, 24.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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