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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 44 gezählt, weil ein Theil des Hofstaates dabey Dienste leistet, wie es bey den im 3ten Hauptstüke auseinander gesetzten Dienstverhältnißen der Hofcere- monielspersonen gezeigt wird. 13. Über den Rang, welchen jede Hofceremoniels- und mit Hofe in Verbin- dung kommende Person anzusprechen hat, wird bey den Dienstverhältnißen und bey dem Wirkungskreise jeder Einzelnen gesprochen werden. 14. Unter Cortegep wird die Begleitung der allh. und höchsten Herrschaften bey den Hoffunkzionen verstanden. Wer das Recht habe, die Begleitung bey Feyerlichkeiten zu machen, dann, wo jede im Hofceremoniel Dienst leistende Person ihren Platz habe, wird bey jeder Einzelnen beschrieben seyn. 15. Die Eidesablegungen, welche bey Sr Majestät statt haben, sind jene a. der Obersten Hofämter, b. der Ministers, c. der Leibgarde Capitains, d. der Präsitenten der Hofstellen, e. der Geheim Räthe, f. der Ordensritter. Der Eidesableger erscheint in der geheimen Rathsstube in Sr Majestät Woh- nung, [343] wird nach erhaltener allh. Erlaubniß bey Sr Majestät eingeführt und dort in Eid genohmen. Den Obersthofämtern, Garde Kapitains, Präsitenten der Hofstellen und Ge- heim-Räthen wird die Eidesformel durch den Kanzley Director der Staats- kanzley, die Eidesworte aber durch den Staatskanzler vorgelesen; im Falle der Kanzler verhindert ist, liest der Erste Obersthofmeister als Chef des Mi- nisteriums den Eid ab. Den Ministern wird durch den Staatsraths-Kanzley Director die Eidesfor- mel, von dem dirrigirenden Minister der Eidessatz, und in dessen Abwesen- heit durch den Ersten Obersthofmeister, vorgelesen. Die Ordensritter legen den Eid in die Hände Sr Majestät bey der Ordensver- leihung ab, wobey ihnen der Ordenskanzler den Eid vorhält. Wo und wie die übrigen Hofindividuen den Eid ablegen, wird bey jedem Einzelnen die Rede seyn. Bey allen Eidesablegungen, die bey Sr Majestät statt haben, ist der Erste Obersthofmeister und der Oberstkämmerer als Zeugen zugegen. 16. Die Vorstellungen sind feierliche Akte, welche darin bestehen, daß die zu Hofwürden und zu den höchsten Staatsämtern gelangenden Personen ihren untergeordneten Individuen vorgestellt werden. Diese Vorstellungen sind entweder: [343’] a. in der Hofburg, b. in den Dikasterialgebäuden, und Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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