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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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gezählt, weil ein Theil des Hofstaates dabey Dienste leistet, wie es bey den
im 3ten Hauptstüke auseinander gesetzten Dienstverhältnißen der Hofcere-
monielspersonen gezeigt wird.
13. Über den Rang, welchen jede Hofceremoniels- und mit Hofe in Verbin-
dung kommende Person anzusprechen hat, wird bey den Dienstverhältnißen
und bey dem Wirkungskreise jeder Einzelnen gesprochen werden.
14. Unter Cortegep wird die Begleitung der allh. und höchsten Herrschaften
bey den Hoffunkzionen verstanden. Wer das Recht habe, die Begleitung bey
Feyerlichkeiten zu machen, dann, wo jede im Hofceremoniel Dienst leistende
Person ihren Platz habe, wird bey jeder Einzelnen beschrieben seyn.
15. Die Eidesablegungen, welche bey Sr Majestät statt haben, sind jene
a. der Obersten Hofämter,
b. der Ministers,
c. der Leibgarde Capitains,
d. der Präsitenten der Hofstellen,
e. der Geheim Räthe,
f. der Ordensritter.
Der Eidesableger erscheint in der geheimen Rathsstube in Sr Majestät Woh-
nung, [343] wird nach erhaltener allh. Erlaubniß bey Sr Majestät eingeführt
und dort in Eid genohmen.
Den Obersthofämtern, Garde Kapitains, Präsitenten der Hofstellen und Ge-
heim-Räthen wird die Eidesformel durch den Kanzley Director der Staats-
kanzley, die Eidesworte aber durch den Staatskanzler vorgelesen; im Falle
der Kanzler verhindert ist, liest der Erste Obersthofmeister als Chef des Mi-
nisteriums den Eid ab.
Den Ministern wird durch den Staatsraths-Kanzley Director die Eidesfor-
mel, von dem dirrigirenden Minister der Eidessatz, und in dessen Abwesen-
heit durch den Ersten Obersthofmeister, vorgelesen.
Die Ordensritter legen den Eid in die Hände Sr Majestät bey der Ordensver-
leihung ab, wobey ihnen der Ordenskanzler den Eid vorhält. Wo und wie die
übrigen Hofindividuen den Eid ablegen, wird bey jedem Einzelnen die Rede
seyn.
Bey allen Eidesablegungen, die bey Sr Majestät statt haben, ist der Erste
Obersthofmeister und der Oberstkämmerer als Zeugen zugegen.
16. Die Vorstellungen sind feierliche Akte, welche darin bestehen, daß die zu
Hofwürden und zu den höchsten Staatsämtern gelangenden Personen ihren
untergeordneten Individuen vorgestellt werden.
Diese Vorstellungen sind entweder: [343’]
a. in der Hofburg,
b. in den Dikasterialgebäuden, und
Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194