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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 56 Kleider von schwarzem aufgeriebenen Tuche, Pleureusen und derley Man- chetten überzogene schwarze Degen, Schnallen und einen Flor um den Hut. Die Frauen kleiden sich in schwarz wollenen Zeug, tragen schwarzen Kopf- putz und schwarzen Schmuk. b. In den folgenden 6 Wochen legen die Kavaliers etc. die Pleureusen ab; übrigens wird nichts geändert. c. Die letzten 4 Wochen kleiden sich die männlichen Herschaften in ordinaires schwarzes glattes Tuch, tragen gefärbte Degen und Schnallen. Die Frauen nehmen schwarzen Gros de tour und echten Schmuck. [352’] Die Hoflivree wird durchgehends schwarz gekleidet. Der ganze Hofstaat trägt in dieser Klasse schwarze Livree. 2. Die Hoftrauer Kleidung für die 2te Klasse wird wie in der 1ten Klasse getra- gen, nur mit der Unterscheidung, daß die tiefe Klage durch 6 Wochen und die andere durch 14 Tage beybehalten wird; die Pleureusen aber und der Flor um den Hut mit Ende des 1ten Monaths abgelegt wird. Die Hoflivree kleidet sich durch die ganze Zeit schwarz, wie auch die Diener- schaft des betreffenden rückgelassenen Obersthofmeisters. 3. In der 3ten Klasse trägt der nämliche Hofstaat: a. in den ersten 14 Tagen schwarzes glattes Tuch, schwarze Degen, gleiche Schnallen. Die Damen nehmen schwarzen Gros de tour und schwarzen Schmuk. b. In den letzten 14 Tagen nehmen die Herrschaften gefarbte Degen und Schnallen, die Damen echten Schmuk. Wenn die in der 3ten Klasse verstorbenen Anverwandten gekrönte Häupter waren, werden die Trauerkleider 5 Wochen getragen, und zwar durch 3 Wo- chen die tiefen und 2 Wochen die mindern Trauerkleider; sind sie aber Kö- niginnen und regierende Fürstinnen gewesen, so wird die Trauer um 4 Tage länger als 4 Wochen getragen, [353] dergestalt, daß 24 Tage die tiefe und 8 Tage die mindere Trauer fortgesetzt wird. 4. Die 4te Klasse, welche 3 Wochen dauert, theilt sich in die tiefe von 1er Wo- che und in die mindere von 14 Tagen. Sind die in dieser Klasse Verstorbenen gekrönte Häupter gewesen, so wird die Trauer um 4 Tage dergestalt verlängert, daß die tiefe Trauer 14 [sic] Tage dauert; wenn aber die verstorbenen Anverwandten Königinnen und regierende Fürstinnen gewesen, so wird die tiefe Trauer auf 14 Tage verlän- gert, die mindere bleibt 14 Tage. Die Kleiderordnung ist wie in der vorgehenden Klasse. 5. Die 5te Trauerklasse, welche in 10 Tagen besteht, wird durch 5 Tage tief, in den andern 5 Tagen gering getragen. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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