Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Kunst und Kultur
Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Page - 66 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 66 - in Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812

Image of the Page - 66 -

Image of the Page - 66 - in Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812

Text of the Page - 66 -

ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 66 § 28 1. Die im Hofceremoniel erscheinenden Erzbischöfe, Bischöfe und Prälaten haben bey einer kirchlichen Feyerlichkeit keinen Rang unter dem Hofstaate, sie erscheinen nur zur Durchführung der kirchlichen Ceremonie und ma- chen den Empfang und Zurückbegleitung des allerhöchsten Hofes aus der betreffenden Kirche. Sobald Se Majestät oder dessen Stellvertreter bey einer kirchlichen Funktion seinen Platz eingenohmen hat, tritt der auswärtige Clerus sogleich an sei- nen Bestimmungsplatz. § 29 2. Die Kapitularen der Erzbischöfe erscheinen ebenfalls nur in obigen Fällen, und zwar entweder als Honorarien oder sie sind berufen, um bey Kirchenzü- gen zur Verherrlichungaa derselben die Begleitung zu machen. [360] In beyden Fällen haben sie nur eine kirchliche Bestimmung, niemals aber gebührt ihnen ein Rang unter dem Hof-Ritus; sie genießen nur den Rang vor den Kleriseyen und kortegiren bey Kirchengängen nach selben. § 30 3. Die Erzbischöflichen etc. Kurgeistlichen machen bey allen kirchlichen Hoffeierlichkeiten mit ihrem Diözesane den Empfang der allerhöchsten und höchsten Herrschaften, und in der Begleitung bey öffentlichen Kirchenzügen haben sie den Rang vor den Kleriseyen. § 31 4. Die Diözesanen und deren Kapitularen so wie der Prälatenstand in den Provinzen, wie auch die dortigen Kleriseyen, kommen nur mit dem Hofcere- moniel in Verbindung: a. wenn der allerhöchste Hof in einer der Provinzen einem Kirchenzuge oder einer andern kirchlichen Feyerlichkeit beywohnet; b. wenn dort eine Feyerlichkeit Statt hat, welcher die dortige Landesverfas- sung zum Grunde liegt, und die daher zugleich ein Gegenstand des Landes Ceremoniels ist. Fälle ersterer Art sind: Dankfeste, Kriegsgebethe, Frohnleichnamsprozession. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
back to the  book Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812"
Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Norm und Zeremoniell