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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 72 „Der Erste Obersthofmeister leistet nur dann Dienst, wenn Se Majestät der Kaiser selbst einer Ceremonie beywohnen oder wenn er vermöge Etiquette in gewissen Fällen als Hofkomissär ernannt ist.“ Nur in diesen Fällen erscheint er in der Eigenschaft als Erster Obersthofmeister. Die speciellen Dienstverrichtungen bey den verschiedenen Arten der Hoffei- erlichkeiten sind: 1. Bey allen Gattungen von Kirchengängen, wozu kein Ordensritter er- scheinet, macht der Erste Obersthofmeister die Begleitung Sr Majestät und nimmt den Platz im Oratorio der allerhöchsten Herrschaften oder, wenn Se Majestät in der Kirche erscheinen, auf dem für die Obersthofämter bestimm- ten 1ten Platze. 2. Zum feyerlichen Gottesdienste am Gründonnerstage macht Er die gleiche Begleitung Sr Majestät wie bey den übrigen Kirchengängen und empfängt als Erste Person unmittelbar nach der allerhöchsten Familie das heilige Abendmahl. 3. Zu Dankfesten, welche Se Majestät in auswärtigen Kirchen abhalten lassen und wohin Aller-[365’]höchst Sie feyerlich erscheinen, macht der Erste Oberst- hofmeister – nachdem er kurz vor Ankunft des allerhöchsten Hofes in dem betreffenden Gotteshause erscheinet – den Empfang, die Begleitung zu dem Oratorium oder zu dem Platze, welchen Se Majestät in der Kirche einneh- men, und begibt sich in den zubereiteten Bethschämmel. Nach der geendigten Feyerlichkeit macht er die gleiche Zurückbegleitung zum Ausgange des Beth- hauses. Wenn Se Majestät in cognito erscheinen, ist kein Empfang und der Obersthofmeister geht gleich bey seiner Ankunft auf den für ihn bereiteten Platz. 4. Zur Frohnleichnamsprozession fährt er einige Zeit vor der Ankunft Sr Ma- jestät und des allerhöchsten Hofes in die Kirche, macht den Empfang und die Begleitung wie bey Dankfesten. In der Prozession,ac wenn die Ordensritter nicht zugegen [sind], macht er die Begleitung so wie bey allen Kirchengängen. 5. Dem Aniversario militari wohnt Er nicht bey. 6. Eine Taufhandlung bey Hofe verpflichtet Ihn, daß er sich im Vorgemache des innern Appartements einfinde und zur gegebenen Stunde an der dor- tigen Eingangsthüre von der Aja das durchlauchtigste Neugebohrne emp- fange, mit welchem Er Sr Majestät nachfolget und sich zu des Altares rechter Seite begiebt. Nach den gestellten Ritualfragen stellt [366] Er der Aja das Neugebohrne zu- rück, welche dasselbe entblößt und Ihm wieder überreicht, um Selbes über die Taufe zu halten. Sobald der Taufakt vorüber ist, tritt Er in den für ihn bereiteten Bethschäm- mel, wo er dem Te Deum beywohnet. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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