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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 74 nach erfolgter Fußwaschung zurückempfängt und sie dem Oberststablmeis- ter zustellet. Endlich präsentirt Er Sr Majestät während der Vertheilung der Geschenke an die Armen Allerhöchstselbem die Tasse, worauf diese Geschenke liegen. 13. Bey Entbindungen veranstaltet der Erste Obersthofmeister – nach vor- läufig erwirkter Weisung Sr Majestät – die Einlegung der Kollekten in den Pfarrkirchen. Bey herannahender Entbindung läßt er in sämmtlichen Pfarreyen das Hoch- würdigste aussetzen, und nach erfolgter glücklicher Niederkunft veranstal- tet er durch den Oberhofceremonienmeister die Einladung des Ni. Oe. Land- marschalls und des die Taufe verrichtenden Pontificanten. Zugleich wird das Kriegsministerium wegen der Vollziehung der hiebey ge- wöhnlichen militäri-[367’]schen Feyerlichkeiten angegangen. 14. Die Etablirung der allerhöchsten Familienglieder wird durch den Ers- ten Obersthofmeister nach dem Befehle Sr Majestät eingeleitet und durch ihn der Vorschlag sowohl wegen des Sustentationsbeytrages als wegen des nöthigen Hofstaates und der Einrichtungserforderniße gemacht. 15. Die Funktion bey Brautwerbungen ist folgende: a. Wenn Se Majestät oder die regierende Person eine Prinzessin, die sich in den Erbstaaten befindet, zur Gemahlinn zu nehmen beschließen, ist der Erste Obersthofmeister jederzeit, nach vorläufig erhaltener allerhöchster Bevollmächtigung, der brautwerbende Hofkomissär. In dieser Eigenschaft begiebt er sich im feyerlichen Zuge in das Palais der Prinzessin, wirbt bey Höchstderen Ältern und Vormündern in einer an- gemessenen Rede um die Hand der Prinzessin, und nach erhaltener Ein- willigung erklärt er Dieselbe mit Beylegung des Titels Euer Majestät den Anwesenden für die allerhöchste Braut; sodann bringt er Sr Majestät die pflichtgemässe Meldung über den Erfolg seiner Bothschaft. Die Ehepakten werden in seinem Hause abgefaßt, und zur Unterzeichnung derselben erscheint er im Palais der allerhöchsten Braut, [368] um im Falle, wo Se Majestät nicht selbst unterzeichnen, im allerhöchsten Nahmen zu un- terfertigen, in welch letzterer Beziehung jedoch zu bemerken ist, daß Er je- derzeit vor dem Staatskanzler unterzeichnet. b. Wenn Se Majestät oder die regierende Person um eine auswärtige Prin- zessin werben, ist der Erste Obersthofmeister der Brautwerber und folgt der Ceremonie des dortigen Hofes. c. Wenn um eine österreichische Prinzessin ein gekröntes Haupt vom höchs- ten Range wirbt, werden die Ehepakten von ihm gemeinschaftlich mit dem auswärtigen Bevollmächtigten in seinem Hause abgefaßt und von ihm zu- erst unterfertiget; sollte jedoch der fremde Bevollmächtigte durch Krankheit verhindert seyn, in der Behausung des Ersten Obersthofmeisters zu erschei- Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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