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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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Zu allen Familien Tafeln, welche Se Majestät abhalten, macht der Erste
Obersthofmeister die Einladung der Erzherzoge, und bey öffentlichen Tafeln
die Anzeige, daß die Tafel servirt sey.
Bey der böhmischen Krönungstafel, welche bey der Krönung Sr Majestät ab-
gehalten wird, steht er zur rechten Seite der Tafel, und nachdem Sr Majestät
die Gesundheit getrunken wurde, begiebt er sich zu der für ihn bestellten
Obersthofmeistertafel, an welcher er die Ministers, Obersthofämter, Landes-
officiere bewirthet.
Bey der Tafel Sr Majestät am Krönungstage Ir Majestät fungirt er wie bey
jeder andern öffentlichen Tafel.
28. Bey Ordens Ceremonien fungirt der Erste Obersthofmeister nie in seiner
Eigenschaft, den einzigen Fall ausgenohmen, wenn Se Majestät einen neuen
Orden installiren, wo der Erste Obersthofmeister die gewöhnliche Beglei-
tung macht und den Platz am Throne zunächst Sr Majestät hat.
29. Zu jedem Cercle macht der Erste Obersthofmeister die Begleitung Sr Ma-
jestät.
30. Der Erste Obersthofmeister macht die Begleitung Sr Majestät zu einem
Appartement (Hofversammlung), er ist appartementmässig, hat bey allen
Hoffeyerlichkeiten den Zutritt in die geheime Rathsstube und Kammer und
genießt das Vorrecht, jedesmahl ungemeldet im innern Appartement Sr Ma-
jestät zu erscheinen.
31. Bey Hof- und Kammerbällen hat er keine specielle Dienstverrichtung.
32. Bey Todfällen trifft er nur die vermöge Hoftrauer Ordnung nöthigen all-
gemeinen Anstalten und folgt rücksichtlich
33. der Hoftrauer den allgemeinen Vorschriften. [373’]
34. Bey Speeranlegung erscheint Er, um sein Sigill aufzudrüken und das vor-
findige Testament zu sich zu nehmen. Er beruft zur Publizirung des Testa-
ments die zu erscheinenden Personen in die geheime Rathstube, wo er die
Publizirung vornimmt.
35. Nur bey solemnen Audienzen fungirt der Erste Obersthofmeister, indem
er die Aufwartung zunächst Sr Majestät macht.
36. Bey Hofreisen und Land-Sejours des allerh. Hofes hat er keine besondern
Dienstverrichtungen.
37. Die Übergebung der Fascien verbindet ihn in so ferne zu einer besondern
Function, als der ankommende Gesandte bey Sr Majestät feyerlich Audienz
hat, wo er sich wie bey allen solemnen Audienzen benimmt.
II. Der Oberstkämmerer ist der oberste Chef des zu der allerhöchsten Kam-
mer gehörigen Personals und zugleich der Leiter aller zum allerhöchsten
Privatvermögen gehörigen Gegenstände, endlich der Vorgesetzte der k.k.
Kämmerer.
Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194