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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 80 Zu allen Familien Tafeln, welche Se Majestät abhalten, macht der Erste Obersthofmeister die Einladung der Erzherzoge, und bey öffentlichen Tafeln die Anzeige, daß die Tafel servirt sey. Bey der böhmischen Krönungstafel, welche bey der Krönung Sr Majestät ab- gehalten wird, steht er zur rechten Seite der Tafel, und nachdem Sr Majestät die Gesundheit getrunken wurde, begiebt er sich zu der für ihn bestellten Obersthofmeistertafel, an welcher er die Ministers, Obersthofämter, Landes- officiere bewirthet. Bey der Tafel Sr Majestät am Krönungstage Ir Majestät fungirt er wie bey jeder andern öffentlichen Tafel. 28. Bey Ordens Ceremonien fungirt der Erste Obersthofmeister nie in seiner Eigenschaft, den einzigen Fall ausgenohmen, wenn Se Majestät einen neuen Orden installiren, wo der Erste Obersthofmeister die gewöhnliche Beglei- tung macht und den Platz am Throne zunächst Sr Majestät hat. 29. Zu jedem Cercle macht der Erste Obersthofmeister die Begleitung Sr Ma- jestät. 30. Der Erste Obersthofmeister macht die Begleitung Sr Majestät zu einem Appartement (Hofversammlung), er ist appartementmässig, hat bey allen Hoffeyerlichkeiten den Zutritt in die geheime Rathsstube und Kammer und genießt das Vorrecht, jedesmahl ungemeldet im innern Appartement Sr Ma- jestät zu erscheinen. 31. Bey Hof- und Kammerbällen hat er keine specielle Dienstverrichtung. 32. Bey Todfällen trifft er nur die vermöge Hoftrauer Ordnung nöthigen all- gemeinen Anstalten und folgt rücksichtlich 33. der Hoftrauer den allgemeinen Vorschriften. [373’] 34. Bey Speeranlegung erscheint Er, um sein Sigill aufzudrüken und das vor- findige Testament zu sich zu nehmen. Er beruft zur Publizirung des Testa- ments die zu erscheinenden Personen in die geheime Rathstube, wo er die Publizirung vornimmt. 35. Nur bey solemnen Audienzen fungirt der Erste Obersthofmeister, indem er die Aufwartung zunächst Sr Majestät macht. 36. Bey Hofreisen und Land-Sejours des allerh. Hofes hat er keine besondern Dienstverrichtungen. 37. Die Übergebung der Fascien verbindet ihn in so ferne zu einer besondern Function, als der ankommende Gesandte bey Sr Majestät feyerlich Audienz hat, wo er sich wie bey allen solemnen Audienzen benimmt. II. Der Oberstkämmerer ist der oberste Chef des zu der allerhöchsten Kam- mer gehörigen Personals und zugleich der Leiter aller zum allerhöchsten Privatvermögen gehörigen Gegenstände, endlich der Vorgesetzte der k.k. Kämmerer. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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