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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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Seine speziellen Verrichtungen bey den verschiedenen Arten der Hofceremo-
nien sind:
1. Bey allen Arten von Kirchengängen, wozu keine Ordensritter erscheinen,
macht der Oberstkämmerer die Begleitung Sr Majestät und nimmt den Platz
im Oratorio der allerhöchsten Herrschaften oder, wenn Se Majestät in der
Kirche erscheinen, auf jenem Platz, welcher für die Obersten Hofämter be-
reitet ist.
2. Zu dem Gottesdienste am Gründonnerstage macht er die Begleitung Sr Ma-
jestät wie bey den Kirchengängen, empfängt, wenn Ie Majestät die Kaiserinn
zugegen ist, das heilige Abendmahl nach dem weiblichen Hofstaate, wenn
aber selbe nicht gegenwärtig ist, nach dem Ersten Obersthofmeister.
3. Zu Dankfesten, welche Se Majestät in auswärtigen Kirchen abhalten las-
sen und wozu Se Majestät erscheinen, ist dessen Obligenheit, daß er, wenn
allerhöchst Dieselben im öffentlichen Staate sich dahin begeben, rückwärts
Sr Majestät, links des Oberststallmeisters reite, wenn aber Se Majestät en
campagne fahren, mit dem Oberststallmeister in einem 6spännigen Hofwa-
gen allerhöchst Denenselben nachfahre.
Bey Ankunft an der Kirche [375] macht er die Begleitung zum Oratorio wie
bey gewöhnlichen Kirchengängen oder zu dem Platze, welchen Se Majestät
in der Kirche einnehmen, worauf er sich auf den zubereiteten Bethschämmel
verfügt. Nach geendigter Feyerlichkeit macht er die gleichmässige Zurück-
begleitung.
Wenn Se Majestät in cognito erscheinen, macht er keinen Empfang, sondern
begiebt sich bey Ankunft in der Kirche sogleich auf den zubereiteten Platz.
4. Zur Frohnleichnams Prozession macht der Oberstkämmerer bey der Fahrt
in die Kirche die Begleitung und den Dienst wie bey Dankfesten.
In der Prozession hat er, wenn Ordensritter begleiten, keinen Rang; falls
selbe nicht erscheinen, begleitet er wie bey Kirchengängen.
5. Dem Aniversario militari wohnt er nicht bey.
6. Zu einer Taufhandlung macht er die Begleitung wie bey andern Kirchen-
gängen.
7. Bey Vermählungen macht er auf gleiche Art die Begleitung wie bey Kir-
chengängen; wenn die allerhöchste Braut empfangen wird, macht er den ge-
wöhnlichen Empfang und die Begleitung. Während des Renuntiationsaktes
nimmt er den für ihn zubereiteten Platz.
8. Zur Vorsegnung begleitet er Se Majestät in das Appartement Ir Majestät,
von wo er gleichmässig wie bey Kirchengängen die Begleitung macht, und
bestimmt 2 Kämmerer, welche nach dem von Ir Majestät verrichteten Dank-
gebethe die Aja mit dem durchlauchtigsten Kinde in die Kammer begleiten.
9. Zum Versehen der allerh. Herrschaften und der großjährigen Prinzen und
Prinzessinnen begleitet er wie bey Kirchengängen. [375’]
Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194