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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 88 Als Leiter der Hofpolizey schlichtet er alle bey Hofe und auf den Lustschlös- sern [379’] vorfallenden Polizeyübertrettungen und sorgt für die Verhinde- rung aller derley Ereigniße. In dieser Beziehung ist ihm die Hofburgwache und der Hofprofoßhauptmann zugewiesen, und die Hoffouriers sind von ihm als Komissairs in den Hofgebäuden aufgestellt. Unter seinem Stabe stehen: – die Hoffouriers, – der Hofeinspanier, – der Hoffouriersansager, – der Hofprofoß, – die Hofburgwache in politischer Hinsicht. Seine übrigen Vorzüge erhellen aus der weitern Darstellung. Der allgemeine Wirkungskreis des oberSthofMarSchallS im Hofceremoniel erstrekt sich auf die äussere Ordnung, weßwegen er bey jeder Art von Hof- feyerlichkeiten alle militärischen und politischen Einleitungen zu treffen und für die Ruhe und zweckmässige Ordnung sowohl in den äußern Gemä- chern der Hofburg als auf den Strassen und Plätzen, wo der Hof erscheint, zu wachen hat. „Er erscheint in seiner Eigenschaft als Obersthofmarschall zu Hoffeyerlich- keiten nur dann, wenn Se Majestät zugegen sind.“ Seine speziellen Verrichtungen bey den verschiedenen Ceremonien sind: 1. Bey allen Kirchengängen, wo kein Ordensritter erscheinet, macht der Obersthofmarschall die Begleitung Sr Majestät und nimmt den Platz im Ora- torio der allerhöchsten Herschaften oder, wenn Se Majestät in der Kirche er- scheinen, auf dem für die Obersten Hofämter bestimmten Platze, nach dem Geheimrathsrange. [380] 2. Zu dem feyerlichen Gottesdienst am Gründonnerstage macht Er die glei- che Begleitung Sr Majestät wie bey den übrigen Kirchengängen und emp- fängt nach dem Oberstkämmerer das heilige Abendmahl. 3. Bey Dankfesten, welche Se Majestät in auswärtigen Kirchen abhalten las- sen und wozu Se Majestät erscheinen, ist sein Dienst, daß er – wenn Aller- höchstdieselben im öffentlichen Staate einen feyerlichen Aufzug halten – Sr Majestät nachreite, wenn aber Se Majestät à la campagne erscheinen, sich vor der Ankunft in der betreffenden Kirche einfinde, sodann den Empfang mache, übrigens aber gleiches Verhalten wie bey Kirchengängen beobachte. Wenn Se Majestät in cognito erscheinen, macht er keinen Empfang, sondern begiebt sich gleich nach Ankunft in der Kirche auf den zubereiteten Platz. 4. Zur Frohnleichnamsprozession macht er die Begleitung bey der Farth in die Kirche gleichmässig wie bey Dankfesten. In der Prozession hat er – wenn keine Ordensritter erscheinen – den Platz wie bey Kirchengängen, wenn aber Solche erscheinen, hat er in seiner Eigen- schaft keinen Rang. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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