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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 94 Zur Einsegnung dort gehet er nach dem Sarge und nimmt während dieser Handlung den für ihn zubereiteten Platz ein, wartet hier die Beysetzung des Sarges in der Hofgruft ab und fährt in dem genannten Wagen in seine Woh- nung. B. Zu der Leichen Ceremonie der Kaiserinn begiebt er sich sogleich in die be- treffende Kirche, macht den Empfang und ist bey der Ein-[385]segnung in der dortigen Kirche auf dem für ihn bestimmten Platze zugegen. 11. Zur Neujahrsfeyer reitet der Oberststallmeister unter dem Vortritte sei- ner Dienerschaft, dann seines Staabes- und Amtspersonals unter der Nach- führung 12 besonders prachtvoller Hofgestüttpferde im feyerlichen Zuge nach Hofe, begiebt sich in die geheime Rathstube, erwartet dort die Ver- sammlung des gesammten Hofstaates und tritt zur bestimmten Stunde mit den übrigen Obersten Hofämtern in das innere Appartement, um I.I. M.M. die Glückswünsche abzustatten, stellt sich sodann zur Seite Sr Majestät, um bey den solemnen Audienzen, welche Allerhöchstdieselben an diesem Tage ertheilen, die Aufwartung zu machen. Sobald die k.k. Prinzen zu I.I. M.M. eintretten, entfernt er sich mit den Oberst Hofämtern in die geheime Rathstube. 12. Zur Fußwaschung macht er die Begleitung Sr Majestät. 13. Eine Entbindung legt ihm keine besondere Verrichtung auf, eben so we- nig 14. die Etablierungen und 15. Brautwerbungen. 16. Zur österreichischen Huldigung tritt er seinen Wirkungskreis dem fungi- renden Landesamte ab, zu welchem Ende er sich bey Hofe einfindet. 17. Bey der hungarischen Krönungs Ceremonie hat er folgende Verrichtun- gen: a. Bey der Audienz der hungarischen Stände benimmt er sich wie bey allen solemnen Audienzen. [385’] b. Bey dem feyerlichen Einzuge, welchen Se Majestät in die Krönungsstadt halten, reitet er unmittelbar nach dem allerhöchsten Wagen; sollten Se Ma- jestät à la campagne dahin fahren, fährt er Sr Majestät in einem Hofwagen nach; in beyden Fällen aber leistet er bey der Ankunft und beym Aussteigen Sr Majestät die gehörige Unterstützung und macht beym Kirchengange die Begleitung wie in den übrigen Kirchengängen. Fahren Se Majestät in cognito in die Krönungsstadt, begibt er sich einige Zeit vor der allerhöchsten Ankunft dahin und fungirt beym Aussteigen und kortegirt im Kirchengange. 18. Die Ceremonie des hungarischen Reichstages ruft ihn zu folgenden Ver- richtungen: Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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