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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 98 2. Den Eid legt er in die Hände des Ersten Obersthofmeisters ab und wird durch denselben vorgestellt, wobey die Mundschenke, Vorschneider, Truch- seße und der Huschier zu erscheinen haben. Er erscheint zur Vorstellung eines Ersten Obersthofmeisters. Er ist bey der Eidesablegung der Truchseße zugegen, erinnert denenselben ihre Pflichten und überreicht ihnen das Ehrenzeichen. 3. Den Rang hat er als Geheimrath oder Kämmerer, [388’] in welcher Eigen- schaft er zu allen übrigen Arten der Hoffeyerlichkeiten eintritt. 4. Der Oberst-Jägermeister, welcher zugleich die Stelle des land-Jägermeis- ters in sich vereinigt und in dieser letztern Beziehung das Forstwesen unter seiner Leitung hat, leitet das Hofjagdwesen und die darauf Bezug nehmen- den Objekte. Unter ihm steht das gesammte Hofjagdpersonale. Sein allgemeiner Wirkungskreis spricht sich von selbst aus. Im Hofceremoniel hat er keinen Wirkungskreis, den einzigen Fall der feyer- lichen Hofjagden ausgenohmen, welche er veranstaltet und wobey er Se Ma- jestät begleitet. Seine spezielle Dienstverrichtung rücksichtlich des Hofceremoniels be- schränkt sich einzig auf die Neujahrsfeyer, wozu er nach Hofe einen feyer- lichen Einzug – unter dem Vortritte des gesammten Jagdpersonals – hält, übrigens benimmt er sich in allen feyerlichen Gelegenheiten als Geheimrath oder Kämmerer, in welcher Eigenschaft er sich auch rangirt. Den Eid legt er dem Ersten Obersthofmeister ab, von welchem er auch vor- gestellt wird und zu dessen Vorstellung er zu erscheinen hat. 5. Der generalhOfbau-directOr, unter dessen unmittelbarer Aufsicht die Hofgebäude, Hofwasserleitungen und das Hoffeuerlöschungs-Geschäft ste- het, leitet [389] die Hofbaulichkeiten, Reparationen und sämmtliche auf das Hofbauwesen sich beziehende Anstalten. In Bezug des Hofceremoniels besteht sein allgemeiner Wirkungskreis darin, daß unter seiner Aufsicht die zu Hoffesten und feyerlichen Gelegenheiten erforderlichen Zurichtungen, Gerüste etc. veranstaltet werden. Spezielle Verrichtungen hat er im Hofceremoniel keine, sondern er erscheint als Geheimrath oder Kämmerer, in welcher Eigenschaft er sich auch rangirt. Den Eid legt er dem Ersten Obersthofmeister ab, von welchem er auch vorge- stellt wird und zu dessen Vorstellung er erscheint. 6. Der hOfbibliOthek-Praefect ist der Vorsteher der Hofbibliothek, für deren Erhaltung und Aufblühung er zu sorgen hat, zu welchem Ende ihm zur An- Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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