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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 100 8. Der OberhOf-ceremOnienmeister ist der Leiter aller jener Feyerlichkeiten, wobey Jemand von dem allerhöchsten Hofe erscheinet, und alle im Hofcere- moniel einwirkenden Individuen, nahmentlich: – die Ceremonien Gehülfen, – die Kammerfouriers, – die Kammerdiener, – die Thürhütter, – die Hoffourirs, – die Leiblaquaien, – die Ansager, und [die] gesammte Hofdienerschaft [390’] stehen für die ganze Dauer einer Feyerlichkeit unter seinem Befehle. Sein allgemeiner Ceremoniels Wirkungskreis besteht in folgendem: Zu jeder Feyerlichkeit entwirft er das Verhalten der sämmtlichen fungiren- den Individuen und unterlegt selbes dem Ersten Obersthofmeister und fer- tiget nach erfolgter allerhöchster Genehmigung dem gesammten Hofstaate die Hofansage aus. Er hat bey allen sowohl Hof- als Staatsfeyerlichkeiten, wobey der aller- höchste Hof eintritt, gegenwärtig zu seyn und sowohl für die Ordnung im Innern als im Äußern zu sorgen. Sein Platz ist bey keiner Feyerlichkeit bestimmt, sondern er hat überall ge- genwärtig zu seyn, jede Irrung augenblicklich ohne Aufsehen zu heben. Von jeder Ceremonie, welche in öffentliche Blätter eingerückt oder auf eine andere Art durch den Druck bekannt gegeben wird, unterlegt er dem Ersten Obersthofmeister den erforderlichen Aufsatz zur Approbation. Wenn fremde und auswärtige Individuen zur Verrichtung einer Funktion oder nur als Zuseher nach Hofe berufen werden, macht er entweder selbst oder durch die Ceremoniengehülfen im Nahmen Sr Majestät die Einladung. Auch macht der die Einführung und den Empfang fremder Gesandter und Bothschafter, [391] wovon im Anhange gesprochen wird.85 Endlich werden unter seiner Leitung über die Hoffeyerlichkeiten besondere Journalien unter dem Titel „Ceremoniels-Annalen des österreichischen Kai- serhofes“ abgefaßt, welche alle am Hoflager vorfallenden feyerlichen Ereig- niße enthalten und als Quelle dienen, um bey seltenen und außerordentli- chen Zeremonielsfällen das Etiquette zu regeln. Seine speziellen Dienstobliegenheiten bey den verschiedenen Gattungen der Ceremonien sind: 1. Zu einer Taufe ruft er den Erzbischof oder den bestimmten Funganten ein, damit er den Taufakt verrichte. 85 Anhang liegt nicht ein. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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