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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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8. Der OberhOf-ceremOnienmeister ist der Leiter aller jener Feyerlichkeiten,
wobey Jemand von dem allerhöchsten Hofe erscheinet, und alle im Hofcere-
moniel einwirkenden Individuen, nahmentlich:
– die Ceremonien Gehülfen,
– die Kammerfouriers,
– die Kammerdiener,
– die Thürhütter,
– die Hoffourirs,
– die Leiblaquaien,
– die Ansager, und [die] gesammte Hofdienerschaft [390’]
stehen für die ganze Dauer einer Feyerlichkeit unter seinem Befehle.
Sein allgemeiner Ceremoniels Wirkungskreis besteht in folgendem:
Zu jeder Feyerlichkeit entwirft er das Verhalten der sämmtlichen fungiren-
den Individuen und unterlegt selbes dem Ersten Obersthofmeister und fer-
tiget nach erfolgter allerhöchster Genehmigung dem gesammten Hofstaate
die Hofansage aus.
Er hat bey allen sowohl Hof- als Staatsfeyerlichkeiten, wobey der aller-
höchste Hof eintritt, gegenwärtig zu seyn und sowohl für die Ordnung im
Innern als im Äußern zu sorgen.
Sein Platz ist bey keiner Feyerlichkeit bestimmt, sondern er hat überall ge-
genwärtig zu seyn, jede Irrung augenblicklich ohne Aufsehen zu heben.
Von jeder Ceremonie, welche in öffentliche Blätter eingerückt oder auf eine
andere Art durch den Druck bekannt gegeben wird, unterlegt er dem Ersten
Obersthofmeister den erforderlichen Aufsatz zur Approbation.
Wenn fremde und auswärtige Individuen zur Verrichtung einer Funktion
oder nur als Zuseher nach Hofe berufen werden, macht er entweder selbst
oder durch die Ceremoniengehülfen im Nahmen Sr Majestät die Einladung.
Auch macht der die Einführung und den Empfang fremder Gesandter und
Bothschafter, [391] wovon im Anhange gesprochen wird.85
Endlich werden unter seiner Leitung über die Hoffeyerlichkeiten besondere
Journalien unter dem Titel „Ceremoniels-Annalen des österreichischen Kai-
serhofes“ abgefaßt, welche alle am Hoflager vorfallenden feyerlichen Ereig-
niße enthalten und als Quelle dienen, um bey seltenen und außerordentli-
chen Zeremonielsfällen das Etiquette zu regeln.
Seine speziellen Dienstobliegenheiten bey den verschiedenen Gattungen der
Ceremonien sind:
1. Zu einer Taufe ruft er den Erzbischof oder den bestimmten Funganten ein,
damit er den Taufakt verrichte.
85 Anhang liegt nicht ein.
Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194