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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 109 In Betreff der Hofpolizey erhält die Hofburgwache die Weisungen des Obersthofmarschalls. In Judicalibus, d. i. in gerichtlichen Verhandlungen, Verlassenschaften etc., stehen beyde Korps unter dem Hofkriegsrathe. Die erledigten Plätze beyder Korps werden auf den Vorschlag des Gardekapi- tains besetzt. Sein allgemeiner Ceremonielsdienst bestehet in Bestimmung seiner unterge- benen Korps zur Hofdienstleistung. „Er leistet nur dann Dienst, wenn Se Majestät zu einer Feyerlichkeit erschei- nen.“ Seine speziellen Verrichtungen bey den verschiedenen Gattungen der Feyer- lichkeiten sind: 1. Bey allen Kirchengängen, wo keine Ordensritter erscheinen, macht er die Begleitung Sr Majestät und nimmt den Platz in dem betreffenden Oratorio oder, wenn Se Majestät in der Kirche erscheinen, auf dem in der Kirche für ihn bereiteten Platze. 2. Zu dem Gottesdienste am Gründonnerstage macht er die Begleitung Sr Ma- jestät wie bey Kirchengängen und empfängt das heilige Abendmahl nach dem hungarischen Garde Kapitain; im Falle selber nicht zugegen wäre nach dem Arcirengarde Kapitain. 3. Zu Dankfesten, welche Se Majestät in auswärtigen Kirchen abhalten las- sen, macht er – wenn Se Majestät im öffentlichen Staate dahin fahren – die Begleitung zu Pferde rückwärts des Leibwagens; wenn Se Majestät nicht öf- fentlich feyerlich erscheinen, macht er den Empfang Sr Majestät, begleitet zu dem bestimmten Platze und begiebt sich auf den für ihn bereiteten Beth- schämel. [398’] Nach geendigter Ceremonie macht er die gleichförmige Zurückbegleitung. 4. Zur Frohnleichnams Prozession macht er die Begleitung wie bey Dankfes- ten. 5. Dem Aniversario militari wohnt er nicht bey. 6. Bey Taufhandlungen macht er die Begleitung wie in Kirchengängen. 7. Bey Vermählungen benimmt er sich gleichmäßig wie in Kirchengängen; wenn die allerhöchste Braut empfangen wird, macht er den Empfang mit dem übrigen Hofstaate. Während des Renuntiationsaktes nimmt er den für ihn bereiteten Platz. 8. Zur Vorsegnung begleitet er Se Majestät in das Appartement Ir Majestät der Kaiserinn, von wo er die gleichförmige Begleitung wie bey Kirchengän- gen macht. 9. Zu dem Versehen des Regenten macht er unter den Geheimräthen oder Kämmerern die Begleitung, und wenn Se Majestät bey dem Versehen eines Individuums der allerhöchsten Familie beywohnen, macht er die gewöhnli- che Begleitung.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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