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III. HAUPTSTÜCK 109
In Betreff der Hofpolizey erhält die Hofburgwache die Weisungen des
Obersthofmarschalls. In Judicalibus, d. i. in gerichtlichen Verhandlungen,
Verlassenschaften etc., stehen beyde Korps unter dem Hofkriegsrathe. Die
erledigten Plätze beyder Korps werden auf den Vorschlag des Gardekapi-
tains besetzt.
Sein allgemeiner Ceremonielsdienst bestehet in Bestimmung seiner unterge-
benen Korps zur Hofdienstleistung.
„Er leistet nur dann Dienst, wenn Se Majestät zu einer Feyerlichkeit erschei-
nen.“
Seine speziellen Verrichtungen bey den verschiedenen Gattungen der Feyer-
lichkeiten sind:
1. Bey allen Kirchengängen, wo keine Ordensritter erscheinen, macht er die
Begleitung Sr Majestät und nimmt den Platz in dem betreffenden Oratorio
oder, wenn Se Majestät in der Kirche erscheinen, auf dem in der Kirche für
ihn bereiteten Platze.
2. Zu dem Gottesdienste am Gründonnerstage macht er die Begleitung Sr Ma-
jestät wie bey Kirchengängen und empfängt das heilige Abendmahl nach
dem hungarischen Garde Kapitain; im Falle selber nicht zugegen wäre nach
dem Arcirengarde Kapitain.
3. Zu Dankfesten, welche Se Majestät in auswärtigen Kirchen abhalten las-
sen, macht er – wenn Se Majestät im öffentlichen Staate dahin fahren – die
Begleitung zu Pferde rückwärts des Leibwagens; wenn Se Majestät nicht öf-
fentlich feyerlich erscheinen, macht er den Empfang Sr Majestät, begleitet
zu dem bestimmten Platze und begiebt sich auf den für ihn bereiteten Beth-
schämel. [398’]
Nach geendigter Ceremonie macht er die gleichförmige Zurückbegleitung.
4. Zur Frohnleichnams Prozession macht er die Begleitung wie bey Dankfes-
ten.
5. Dem Aniversario militari wohnt er nicht bey.
6. Bey Taufhandlungen macht er die Begleitung wie in Kirchengängen.
7. Bey Vermählungen benimmt er sich gleichmäßig wie in Kirchengängen;
wenn die allerhöchste Braut empfangen wird, macht er den Empfang mit
dem übrigen Hofstaate. Während des Renuntiationsaktes nimmt er den für
ihn bereiteten Platz.
8. Zur Vorsegnung begleitet er Se Majestät in das Appartement Ir Majestät
der Kaiserinn, von wo er die gleichförmige Begleitung wie bey Kirchengän-
gen macht.
9. Zu dem Versehen des Regenten macht er unter den Geheimräthen oder
Kämmerern die Begleitung, und wenn Se Majestät bey dem Versehen eines
Individuums der allerhöchsten Familie beywohnen, macht er die gewöhnli-
che Begleitung.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194