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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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24. Den Eid legt er in die Hände Sr Majestät ab; er selbst ist bey allen Eides-
ablegungen zugegen, welche von den Gardeoffiziren in die Hände des Ersten
Obersthofmeisters geleistet werden.
25. Vorgestellt wird er durch den Ersten Obersthofmeister dem untergebe-
nen Korps, und er erscheint auch zur Vorstellung des Ersten Obersthofmeis-
ters.
26. Bey Ankunft und Aufenthalt hoher Herschaften so wie bey
27. Galla und außerordentlicher Galla hat er [400’] keine besondern Verrich-
tungen.
28. Zu allen öffentlichen Tafeln macht er die Begleitung Sr Majestät und
stellt sich auf die breite Bühne rechts rückwärts neben den Arcirengarde
Kapitain.
29. Bey Ordens Ceremonien macht er nur die Begleitung, wenn Se Majes-
tät einen neuen Orden installiren. Beym Ritterschlage und Kapitel steht er
rechts am Throne auf der breiten Bühne neben dem Arcirengarde Kapitain.
30. Zu jedem Cercle und
31. Appartement (Hofversammlung) macht er die gewöhnliche Begleitung Sr
Majestät.
32. Bey Hof- und Kammerbällen hat er keinen speciellen Dienst.
33. Bey Todfällen benimmt er sich nach den allgemeinen militärischen Trau-
ervorschriften.
Übrigens hat er keine besondern Ceremonielsverrichtungen.
§ 37
Hofdienst-Chargen
I. Der Obersthofmeister Ihrer Majestät der Kaiserinn ist der Chef aller zu
dem männlichen Hofstaate Ir Majestät gehörenden Personen.
Er leitet alle bey Ir Majestät der Kaiserinn statt habenden Ceremonien.
Sein allgemeiner Wirkungskreis rücksichtlich des Hofceremoniels bestehet
in der Aufsicht über das zum Hofstaate Ir Majestät gehörende, bey Feyer-
lichkeiten dienstleistende Hofstaatspersonale, welches er zur Dienstleistung
auswählt und das Verhalten entweder unmittelbar oder nach den erfolgen-
den Weisungen des Ersten Obersthofmeisters vorzeichnet.
„Er selbst leistet im Hofceremoniel nur [401] dann Dienst, wenn Ie Majestät die
Kaiserinn erscheinen.“
Seine speziellen Ceremoniels Verrichtungen bey den verschiedenen Feyer-
lichkeiten sind:
1. Bey allen Kirchengängen, welchen Ie Majestät beywohnet, macht er die
Begleitung und nimmt entweder in dem betreffenden Oratorio oder, wenn
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Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194