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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 117 1. Bey allen Kirchengängen machen sie die Begleitung ihrer Herschaft. 2. Zu dem Gottesdienste am Gründonnerstag machen sie die gewöhnliche Be- gleitung und nehmen das heilige Abendmahl unter den Geheimräthen. 3. Zu Dankfesten, welchen im öffentlichen Staate [404’] beygewohnt wird, rei- ten sie hinter den Wägen ihrer höchsten Herschaft und, wenn selbe nicht feyerlich erscheinen, machen sie die Begleitung im Wagen ihrer Herschaft oder, wenn ihre Herrn zusammen fahren, machen sie die Begleitung gemein- schaftlich in bestellten Hofwägen; sie leisten beym Aussteigen die erforderli- che Unterstützung und begleiten gleichförmig wie in Kirchengängen. 4. Zur Frohnleichnams Prozession machen sie die gewöhnliche Begleitung, welches auch 5. bey dem Aniversario militari, 6. bey Taufhandlungen, 7. bey Vermählungen, 8. bey der Vorsegnung Ir Majestät und 9. bey dem Versehenal der Fall ist. 10. Bey den Leichen-Ceremonien sind sie zu folgenden Funktionen verpflich- tet: a. Bey dem Todfalle ihrer höchsten Herschaft folgen sie zur feyerlichen Ex- position in die Hofburgkirche nach dem Sarge, sind bey der Einsegnung und Verschließung des Sarges gegenwärtig, machen die Begleitung zum Trauer- wagen und fahren im Trauerzuge mit dem Oberstkämmerer der Leiche vor. In die Kirche zur Bestattung folgen sie nach dem Sarge, erwarten dort die Einsegnung der Leiche und tretten in die Hofgruft dem Sarge nach, lassen dort nach wiederhohlter Einsegnung den Sarg öffnen, empfehlen dem Klos- ters-Obern die gehörige Sorgfalt und überreichen demselben einen Schlüßl zum Sarge, den andern steken sie zu sich und übersenden ihn dem Ersten Obersthofmeister. b. Wenn bey dem Todfalle der Kaiserinn ein [405] kaiserlicher Prinz im Nah- men Sr Majestät erscheinet, macht der betreffende Obersthofmeister die Be- gleitung Sr höchsten Herschaft und läßt sich die Ankunft der allerhöchsten Leiche melden, wovon er sodann den k. Prinzen unterrichtet. 11. Zur Neujahrsfeyer machen sie die Begleitung ihrer höchsten Herschaften nach Hofe und fungiren bey den Audienzen wie später angegeben seyn wird. 12. Zur Fußwaschung machen sie die Begleitung ihrer höchsten Herschaf- ten. 13. Bey Entbindungen und 14. Etablirungen haben sie keinen Dienst. 15. Bey Brautwerbungen fungiren sie, wenn sich ihre höchsten Herschaften vermählen, in welchem Falle sie die Brautwerber sind, an den fremden Hof
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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