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III. HAUPTSTÜCK 121
a. in feyerlichen Einzügen zu Pferde nach [407’] deren Wägen; wenn die
höchsten Frauen aber en campagne erscheinen, fahren die Obersthofmeis-
ters nach deren Wägen.
b. So oft die k. Prinzessinnen zu Fuß erscheinen, werden sie von den Oberst-
hofämtern an der Hand geführt.
22. Den Eid legen sie Sr Majestät ab.
23. Vorgestellt werden sie durch den Ersten Obersthofmeister, und sie haben
der Vorstellung eines Obersthofmeisters beyzuwohnen.
24. Bey Ankunft hoher Herschaften sind sie nur zugegen, wenn Ihre Frauen
den Empfang zu machen hätten.
25. Bey Galla und außerordentlicher Galla haben sie keinen Dienst.
26. Zu öffentlichen Tafeln machen sie die Begleitung ihrer höchsten Frauen
und stehen rückwärts deren Stühle, welche sie zu rücken haben.
27. Zu Ordens Ceremonien machen sie die Begleitung ihrer höchsten Frauen,
und insbesondere bey der Sternkreutzordensverleihung stellen sie sich an
die linke Seite ihrer allfällig anwesenden höchsten Frauen, rüken die Sessel
und überreichen ihnen die Opfer.
28. Zu jedem Cercle und
29. Appartement (Hofversammlung) machen sie die Begleitung ihrer höchs-
ten Frauen.
Sie sind appartementmäßig und haben den Zutritt in die geheime Rathstube
und Kammer, welcher Vorzug ihnen bey ihrem Austritte als ein Personal-
recht verbleibt.
30. Zu Hof- und Kammerbällen machen sie die Begleitung ihrer höchsten
Frauen.
31. Von den Todfällen ihrer Frauen machen sie die gehörige Meldung dem
Ersten Obersthofmeister.
32. Rücksichtlich der Hoftrauer folgen sie den allgemeinen Vorschriften, ge-
ben aber für ihre höchsten [408] Frauen in der 1t Abtheilung der 2t Trauer-
klassa schwarze Livree.90
33. Bey der Speeranlegung im Appartement ihrer höchsten Frauen sind sie
zugegen.
34. Die Audienzen, welche die k. Prinzessinnen Kavaliers ertheilen, werden
durch ihre Obersthofmeisters angesucht und die Stunde von ihnen bekannt
gemacht.
a. Bey solemnen Audienzen empfangen sie im Vorgemache den Audienzneh-
mer, führen ihn ein und machen während der Audienz die Aufwartung.
b. Bey gewöhnlichen Audienzen machen sie nur die Meldung des Audienz-
nehmers.
90 Vgl. ebd.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194