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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 122 c. Wenn mehrere k. Prinzessinnen zugleich Audienz ertheilen, fungirt der Obersthofmeister der im Range 1ten Prinzessin. III. Die Obersthofmeisters-Stellvertretter haben im Allgemeinen den gleichen Dienst mit den wirklichen Obersthofmeistern, ausgenommen: 1. Bey allen feyerlichen Gelegenheiten, wo sie ihre höchsten Herschaften nach Hofe begleiten, haben sie nur den Zutritt in die Geheime Rathsstube, niemahls aber in die Kammer, und 2. bey öffentlichen Tafeln rücken sie zwar die Stühle und übernehmen die Hüte ihrer höchsten Herrn, stehen aber hinter deren Stühlen unter der Est- rade, da der Platz auf der Estrade nur den wirklichen Obersthofmeistern vorbehalten ist. IV. Die Minister erscheinen zu allen bey Hofe vorfallenden Feyerlichkeiten und rangiren sich unter den Geheimräthen, mit welchen sie gleiches Verhal- ten haben. Zur Neujahrsfeyer erscheinen sie jedoch bey Hofe und statten in corpore nach den Erzbischöfen I.I. M.M. die Glückswünsche ab. V. Die Geheim-Räthe haben keine besondern Verrichtungen im Hofceremo- niel, sondern erscheinen in allen feyerlichen Gelegenheiten, wo jemand von Seite des allerhöchsten Hofes beywohnet, um die Begleitung, den Empfang oder die Aufwartung zu machen; ihr Verhalten bey den verschiedenen Arten der Hoffeyerlichkeiten ist: [408’] 1. In allen Kirchengängen machen sie die Begleitung, und zwar zu dem Platze, wohin sich der Hof begiebt, hierauf tretten sie auf den für sie be- stimmten Ort und machen nach geendigter Ceremonie die gleichmässige Zu- rückbegleitung. 2. Zu dem Gottesdienste am Gründonnerstage machen sie die Begleitung und nehmen nach den Garde Kapitains unter Beobachtung ihres Ranges das hei- lige Abendmahl. 3. Bey Dankfesten, welchen der Hof öffentlich oder à la campagne beywoh- net, versammeln sie sich in der Sakristey des betreffenden Gotteshauses, erwarten die Ankunft des Hofes, begeben sich sodann zu dem Empfange an den Kircheneingang und machen die Begleitung wie in Kirchengängen. Wenn der Hof in cognito erscheint, machen sie keinen Empfang, sondern gehen gleich bey ihrer Ankunft auf die für sie bereiteten Plätze. 4. Zur Frohnleichnams Prozession erscheinen sie in der betreffenden Kirche und benehmen sich wie bey Dankfesten. Im feyerlichen Zuge machen sie die Begleitung wie bey Kirchengängen. 5. Dem Aniversario militari wohnen sie nicht bey. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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