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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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c. Wenn mehrere k. Prinzessinnen zugleich Audienz ertheilen, fungirt der
Obersthofmeister der im Range 1ten Prinzessin.
III. Die Obersthofmeisters-Stellvertretter haben im Allgemeinen den gleichen
Dienst mit den wirklichen Obersthofmeistern, ausgenommen:
1. Bey allen feyerlichen Gelegenheiten, wo sie ihre höchsten Herschaften
nach Hofe begleiten, haben sie nur den Zutritt in die Geheime Rathsstube,
niemahls aber in die Kammer, und
2. bey öffentlichen Tafeln rücken sie zwar die Stühle und übernehmen die
Hüte ihrer höchsten Herrn, stehen aber hinter deren Stühlen unter der Est-
rade, da der Platz auf der Estrade nur den wirklichen Obersthofmeistern
vorbehalten ist.
IV. Die Minister erscheinen zu allen bey Hofe vorfallenden Feyerlichkeiten
und rangiren sich unter den Geheimräthen, mit welchen sie gleiches Verhal-
ten haben. Zur Neujahrsfeyer erscheinen sie jedoch bey Hofe und statten in
corpore nach den Erzbischöfen I.I. M.M. die Glückswünsche ab.
V. Die Geheim-Räthe haben keine besondern Verrichtungen im Hofceremo-
niel, sondern erscheinen in allen feyerlichen Gelegenheiten, wo jemand von
Seite des allerhöchsten Hofes beywohnet, um die Begleitung, den Empfang
oder die Aufwartung zu machen; ihr Verhalten bey den verschiedenen Arten
der Hoffeyerlichkeiten ist: [408’]
1. In allen Kirchengängen machen sie die Begleitung, und zwar zu dem
Platze, wohin sich der Hof begiebt, hierauf tretten sie auf den für sie be-
stimmten Ort und machen nach geendigter Ceremonie die gleichmässige Zu-
rückbegleitung.
2. Zu dem Gottesdienste am Gründonnerstage machen sie die Begleitung und
nehmen nach den Garde Kapitains unter Beobachtung ihres Ranges das hei-
lige Abendmahl.
3. Bey Dankfesten, welchen der Hof öffentlich oder à la campagne beywoh-
net, versammeln sie sich in der Sakristey des betreffenden Gotteshauses,
erwarten die Ankunft des Hofes, begeben sich sodann zu dem Empfange an
den Kircheneingang und machen die Begleitung wie in Kirchengängen.
Wenn der Hof in cognito erscheint, machen sie keinen Empfang, sondern
gehen gleich bey ihrer Ankunft auf die für sie bereiteten Plätze.
4. Zur Frohnleichnams Prozession erscheinen sie in der betreffenden Kirche
und benehmen sich wie bey Dankfesten. Im feyerlichen Zuge machen sie die
Begleitung wie bey Kirchengängen.
5. Dem Aniversario militari wohnen sie nicht bey.
Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194