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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 124 Zur 1ten Klasse gehören die Fürsten, Obersten Hofämter, Obersthofmeisters, Ajós, Konferenzministers, der Reichshofraths-Präsitent und der Reichsvize Kanzler. Zur 2ten Klasse gehören die Präsitenten der Hofstellen und die Feldmar- schälle. Zur 3ten Klasse endlich [gehören] die Präsitenten der Länderstellen, die Ge- nerals der Kavallerie, Feldzeugmeisters und alle übrigen Geheimräthe. [409’] Diese 3 Klassen haben eine vor der andern den Rang, und die Personen jeder dieser Klassen rangiren sich in ihrer Klasse unter sich nach der Ancienité. 23. In der Cortege, d. i. bey Begleitung in feyerlichen Gelegenheiten, ist ihr Platz nach den Kämmerern unter Beobachtung der oben angegebenen 3fa- chen Rangsordnung. 24. Den Eid legen sie Sr Majestät ab, und die Eidesformel wird ihnen durch die Staatskanzley, so wie der Eidessatz durch den Staatskanzler, vorgehal- ten. Die Dekrete erhalten sie von dem Staatskanzler oder von dem diese Stelle vertrettenden Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Erst nach Berichtigung der Taxe tragen jene, welche zugleich Kämmerer sind, das Ehrenzeichen. 25. Zur Vorstellung eines Ersten Obersthofmeisters machen sie die Beglei- tung aus der Raths- in die Ritterstube und sind daselbst gegenwärtig. 26. Bey Ankunft hoher Gäste vom 1ten Range machen sie mit dem übrigen Hofstaate den Empfang. 27. Bey Galla und außerordentlicher Galla haben sie keinen speziellen Dienst. 28. Zu öffentlichen Ceremonientafeln machen sie die Begleitung und die ge- wöhnliche Aufwartung. 29. Bey Ordens Ceremonien, welche feyerlich abgehalten werden, machen sie die gewöhnliche Begleitung, und bey den Ritterschlägen die Aufwartung; wenn jedoch eine Ordensverleihung nicht feyerlich geschieht, erscheinen sie nicht. 30. Zu jedem Cercle und 31. Appartement (Hofversammlung) machen sie die gewöhnliche Begleitung. Sie sind appartementmäßig und haben den Zutritt in die geheime Rath- stube. 32. Bey Hof- und Kammerbällen haben sie keine Dienstleistung. 33. Bey Todfällen I.I. M.M. haben sie Bethstunden bey der Leiche im Orato- rio zu halten. [410] 34. Rücksichtlich der Hoftrauer folgen sie den allgemeinen Trauervorschrif- ten. 35. Zu Speeranlegungen erscheinen sie nicht. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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