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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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Zur 1ten Klasse gehören die Fürsten, Obersten Hofämter, Obersthofmeisters,
Ajós, Konferenzministers, der Reichshofraths-Präsitent und der Reichsvize
Kanzler.
Zur 2ten Klasse gehören die Präsitenten der Hofstellen und die Feldmar-
schälle.
Zur 3ten Klasse endlich [gehören] die Präsitenten der Länderstellen, die Ge-
nerals der Kavallerie, Feldzeugmeisters und alle übrigen Geheimräthe. [409’]
Diese 3 Klassen haben eine vor der andern den Rang, und die Personen jeder
dieser Klassen rangiren sich in ihrer Klasse unter sich nach der Ancienité.
23. In der Cortege, d. i. bey Begleitung in feyerlichen Gelegenheiten, ist ihr
Platz nach den Kämmerern unter Beobachtung der oben angegebenen 3fa-
chen Rangsordnung.
24. Den Eid legen sie Sr Majestät ab, und die Eidesformel wird ihnen durch
die Staatskanzley, so wie der Eidessatz durch den Staatskanzler, vorgehal-
ten. Die Dekrete erhalten sie von dem Staatskanzler oder von dem diese
Stelle vertrettenden Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Erst nach Berichtigung der Taxe tragen jene, welche zugleich Kämmerer
sind, das Ehrenzeichen.
25. Zur Vorstellung eines Ersten Obersthofmeisters machen sie die Beglei-
tung aus der Raths- in die Ritterstube und sind daselbst gegenwärtig.
26. Bey Ankunft hoher Gäste vom 1ten Range machen sie mit dem übrigen
Hofstaate den Empfang.
27. Bey Galla und außerordentlicher Galla haben sie keinen speziellen
Dienst.
28. Zu öffentlichen Ceremonientafeln machen sie die Begleitung und die ge-
wöhnliche Aufwartung.
29. Bey Ordens Ceremonien, welche feyerlich abgehalten werden, machen
sie die gewöhnliche Begleitung, und bey den Ritterschlägen die Aufwartung;
wenn jedoch eine Ordensverleihung nicht feyerlich geschieht, erscheinen sie
nicht.
30. Zu jedem Cercle und
31. Appartement (Hofversammlung) machen sie die gewöhnliche Begleitung.
Sie sind appartementmäßig und haben den Zutritt in die geheime Rath-
stube.
32. Bey Hof- und Kammerbällen haben sie keine Dienstleistung.
33. Bey Todfällen I.I. M.M. haben sie Bethstunden bey der Leiche im Orato-
rio zu halten. [410]
34. Rücksichtlich der Hoftrauer folgen sie den allgemeinen Trauervorschrif-
ten.
35. Zu Speeranlegungen erscheinen sie nicht.
Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194