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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 125 36. Bey solemnen Audienzen, welche I.I. M.M. ertheilen, machen sie die Auf- wartung in dem Vorgemache des Audienzsaales. Übrigens erscheinen sie im Hofceremoniel niemals. VI. Die Kämmerer sind in 3 Klassen getheilt: A. Kämmerer überhaupt, B. Kämmerer des Dienstes, C. Dienstkämmerer bey den Erzherzogen. A. Die Kämmerer überhaupt sind jene Personen, welche zu jeder Feyerlich- keit – wo eine Person des allerhöchsten Hofes erscheint – eintretten, um die Begleitung, den Empfang oder die Aufwartung zu machen. In Abwesenheit oder Erkrankung des Oberst-Kämmerers vertritt der älteste Kämmerer dessen Stelle und genießt in dieser Hinsicht alle Vorrechte und Praerogativen desselben bey öffentlichen Feyerlichkeiten. Das Benehmen der Kämmerer bey den verschiedenen Feyerlichkeiten ist fol- gendes: 1. Zu allen Kirchengängen erscheinen sie, um die Begleitung zu machen und der Kirchen Ceremonie auf dem für sie bestimmten Platze beyzuwohnen. 2. Zu dem Gottesdienste am Gründonnerstage begleiten sie und empfangen das heilige Abendmahl nach den Geheimräthen mit Beobachtung ihres Ran- ges. 3. Zu Dankfesten erscheinen sie in der betreffenden Kirche und machen, wenn der allerhöchste Hof öffentlich oder à la campagne erscheinet, den Empfang und die Begleitung wie in Kirchengängen. Wenn der Hof in cognito erscheinet, machen sie keinen Empfang, sondern gehen gleich bey ihrer Ankunft auf die für sie bereiteten Plätze. [410’] 4. Zur Frohnleichnams Prozession erscheinen sie in der betreffenden Kirche und benehmen sich wie bey Dankfesten. Im feyerlichen Zuge machen sie die Begleitung wie in Kirchengängen. 5. Dem Aniversario militari wohnen sie nicht bey. 6. In Taufhandlungen begleiten sie wie in Kirchengängen, welches auch 7. bey Vermählungen der Fall ist. 8. Zur Vorsegnung machen sie die Begleitung wie in Kirchengängen, wie auch 9. zum Versehen einer Person aus der allerhöchsten Familie. 10. Bey allen Leichenbegängnißen der allerhöchsten Familie erscheinen sie in der betreffenden Kirche, machen den Empfang der Leiche und sind bey der Einsegnung zugegen. 11. Zur Neujahrsfeyer versammeln sie sich bey Hofe, haben aber keine spe- zielle Verrichtung. 12. Zur Fußwaschung machen sie die Aufwartung.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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