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III. HAUPTSTÜCK 129
– Bey dem Todfalle eines Individuums der allerhöchsten Familie überfüh-
ren sie ebenfalls das Herz und das Eingeweide wie oben in die betreffenden
Kirchen, erscheinen am Tage des Leichenzuges zur Einsegnung in der Hof-
burgkirche, machen die Begleitung zum Trauerwagen und begleiten im Zuge
mit der fungirenden Person im Wagen untenan sitzend. In der betreffenden
Kirche wohnen sie der Einsegnung bey.
f. Bey dem österreichischen Erbhuldigungsakte werden [413] sich die zwey
ältesten Kämmerer, welche zugleich Ni. Oesterreichische Stände [sind], in
der Antikammer bey Hofe einfinden und im feyerlichen Zuge in einem Hof-
wagen (ihre eigenen leeren sechsspännigen Wägen fahren ihnen vor) unter
dem Nachtritte ihrer Dienerschaft sich nach Neuburg91 begeben und die Erz-
herzoglichen Insignien abhohlen.
Sie fahren gerade zur Kirche, wo sie von dem gesammten Konvent empfan-
gen, durch den Stiftsvorsteher aspergirt und in die Kirche begleitet werden.
Nach vollendeter Andacht begeben sie sich in den Kaisersaal, setzen sich
in die bereiteten Armsessel und der im Range 1te Commissär eröffnet unter
Überreichung seines Creditivs den Zweck seiner Mission.
Nachdem der Stiftsvorsteher das Kreditiv abgelesen hat, bestimmt der Erste
Comissär die Stunde zur Abhohlung des Erzherzogshuts, begiebt sich zur
gegebenen Stunde in den Kaisersaal, wo die Insignien vorgezeigt und sodann
bis an die Stiege getragen werden. Hier übernehmen die Komissärs das Fut-
teral und tragen solches zur Senfte. Wenn selbes festgemacht ist, besteigen
sie den Hofwagen und fahren im feyerlichen Zuge in die Burg, dort überneh-
men sie das Futteral, überbringen es in das innere Appartement, stellen es
auf den zubereiteten Tisch und erstatten Sr Majestät den Bericht über ihre
Sendung.
Am Tage nach der Huldigung wird der Erzherzogshut auf gleiche Art nach
Neuburg zurückgebracht.
Auf der Rückfarth geht der feyerliche Zug in das Haus des ersten Comissärs,
wo derselbe die ganze Begleitung entläßt.
g. Wenn österreichisch kaiserliche Prinzessinnen an auswärtige Regenten
vermählt und dieselben feyerlich übergeben werden, machen hierzu ge-
wählte Kämmerer die Begleitung bis an die Gränze zu dem Übergabsakte
und verrichten auf der Reise den Dienst als gewöhnliche Dienstkämmerer.
[413’]
h. Bey Ankunft und Aufenthalt hoher Herschaften vom Ersten Range wer-
den Kämmerer gewählt, welche den höchsten Herschaften als Dienstkäm-
merer an die Seite gegeben werden und welche dann den Dienst wie bey den
hiesigen allerhöchsten Herschaften versehen.
91 Klosterneuburg.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194