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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 129 – Bey dem Todfalle eines Individuums der allerhöchsten Familie überfüh- ren sie ebenfalls das Herz und das Eingeweide wie oben in die betreffenden Kirchen, erscheinen am Tage des Leichenzuges zur Einsegnung in der Hof- burgkirche, machen die Begleitung zum Trauerwagen und begleiten im Zuge mit der fungirenden Person im Wagen untenan sitzend. In der betreffenden Kirche wohnen sie der Einsegnung bey. f. Bey dem österreichischen Erbhuldigungsakte werden [413] sich die zwey ältesten Kämmerer, welche zugleich Ni. Oesterreichische Stände [sind], in der Antikammer bey Hofe einfinden und im feyerlichen Zuge in einem Hof- wagen (ihre eigenen leeren sechsspännigen Wägen fahren ihnen vor) unter dem Nachtritte ihrer Dienerschaft sich nach Neuburg91 begeben und die Erz- herzoglichen Insignien abhohlen. Sie fahren gerade zur Kirche, wo sie von dem gesammten Konvent empfan- gen, durch den Stiftsvorsteher aspergirt und in die Kirche begleitet werden. Nach vollendeter Andacht begeben sie sich in den Kaisersaal, setzen sich in die bereiteten Armsessel und der im Range 1te Commissär eröffnet unter Überreichung seines Creditivs den Zweck seiner Mission. Nachdem der Stiftsvorsteher das Kreditiv abgelesen hat, bestimmt der Erste Comissär die Stunde zur Abhohlung des Erzherzogshuts, begiebt sich zur gegebenen Stunde in den Kaisersaal, wo die Insignien vorgezeigt und sodann bis an die Stiege getragen werden. Hier übernehmen die Komissärs das Fut- teral und tragen solches zur Senfte. Wenn selbes festgemacht ist, besteigen sie den Hofwagen und fahren im feyerlichen Zuge in die Burg, dort überneh- men sie das Futteral, überbringen es in das innere Appartement, stellen es auf den zubereiteten Tisch und erstatten Sr Majestät den Bericht über ihre Sendung. Am Tage nach der Huldigung wird der Erzherzogshut auf gleiche Art nach Neuburg zurückgebracht. Auf der Rückfarth geht der feyerliche Zug in das Haus des ersten Comissärs, wo derselbe die ganze Begleitung entläßt. g. Wenn österreichisch kaiserliche Prinzessinnen an auswärtige Regenten vermählt und dieselben feyerlich übergeben werden, machen hierzu ge- wählte Kämmerer die Begleitung bis an die Gränze zu dem Übergabsakte und verrichten auf der Reise den Dienst als gewöhnliche Dienstkämmerer. [413’] h. Bey Ankunft und Aufenthalt hoher Herschaften vom Ersten Range wer- den Kämmerer gewählt, welche den höchsten Herschaften als Dienstkäm- merer an die Seite gegeben werden und welche dann den Dienst wie bey den hiesigen allerhöchsten Herschaften versehen. 91 Klosterneuburg.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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