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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 130 3. Die Erzherzoglichen Dienstkämmerer sind den k.k. Prinzen und Prinzes- sinnen zur gewöhnlichen Kammerbedienung beygegeben. Sie haben gleichmässiges Verhalten mit den bey I.I. M.M. dienenden Käm- merern und genießen den Vorzug, daß sie in Ermanglung eines Obersthof- meisters bey ihren Herschaften diesen Dienst versehen, wobey jedoch zu er- innern ist, daß sie den Zutritt bey Hofe nur in die Rathstube, nicht aber in die Kammer haben und bey öffentlichen Hoftafeln zwar ihrer Herschaft den Sessel rüken, aber hinter demselben unter der Estrade stehen. Sie erhalten ihre Anstellungsdekrete von dem Ersten Obersthofmeister. VII. Die Mundschenke, welche unter der Leitung des Oberststablmeis- ters sind und über dessen an den Ersten Obersthofmeister zu machenden Vorschlag von Sr Majestät dem Kaiser ernannt werden, erscheinen bey öf- fentlichen Ceremonientafeln zur Verrichtung des Tafeldienstes, und wenn sie nicht in der Eigenschaft als Mundschenke fungiren, haben sie mit den Truchseßen gemeinschaftlich die Tafelservirung zu verrichten. Der Tafeldienst des Mundschenkes aber besteht darin, daß er die Mundglä- ser an dem Credenztisch übernehme und mit der Soucoupe umgewendet zur Tafel überbringe, selbe auf den Tisch setze und nach empfangenen – von dem Edelknaben nachgetragenen – Karafinen die gewöhnliche Credenzirung vollziehe, bevor er die Karafinen auf den Tisch stellet; bey dem Trinken aber die Soucoupe [414] mit gehöriger Ehrfurcht präsentire. Übrigens haben sie, wenn sie nicht fungiren, bey öffentlichen Tafeln unter der Estrade die Aufwartung zu machen, und bey allen übrigen Feyerlichkei- ten haben sie gleiches Verhalten mit den Truchseßen, unter welchen sie sich auch rangiren. VIII. Die Vorschneider sind ebenfalls zur Verrichtung des Tafeldienstes, wel- cher für sie darin besteht: daß sie zum Händewaschen Sr Majestät – welches auch bey der Fußwa- schung der Fall ist – das Wasser aufgießen, von den Truchseßen die Speisen übernehmen und an ihr gehöriges [sic] Ort auf die Tafel setzen. Übrigens haben sie ausser der Funktion jedesmahl unter der Estrade die Aufwartung zu machen, und bey allen übrigen Feyerlichkeiten haben sie gleiches Verhalten mit den Truchseßen. IX. Die Truchsesse, deren Funktionen sich eigentlich auf den Tafeldienst be- schränken und welche zu dem äußern Hofstaate92 gerechnet werden, erschei- 92 Zu „innerem“ und „äußerem“ Hofstaat vgl. Žolger, Hofstaat, S. 150. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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