Page - 142 - in Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Image of the Page - 142 -
Text of the Page - 142 -
ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
142
Bey Überführung der allerhöchsten Ingeweide macht ein Kammerfourir die
Begleitung des Kessels vor den k.k. Kammerdienern gehend zum Hofwagen
und fährt sodann mit den Kammerdienern zur feyerlichen Beysetzung.
Am Tage des Leichenzuges schließt er zur bestimmten Stunde den Sarg, er-
öffnet den Zug zum Trauerwagen, und im Leichenzuge fährt er nach den
Einspaniern.
Ein anderer Kammerfourir ist schon vorläufig in der betreffenden Kirche
zugegen, um dort dem versammelten Hofstaate in die Kirche vorzutretten.
Nach erfolgter Einsegnung begleitet er den fungirenden Ersten Obersthof-
meister zur linken Seite rückwärts in die Hofgruft, öffnet den Sarg, schließt
selben nach geendeter Ermahnung des Ersten Obersthofmeisters wieder
und überreicht dem Oberhofceremonienmeister den Schlüßel zum Sarge.
b. Bey dem Todfalle allerhöchster Familienglieder, welche in der Hofburgkir-
che ausgesetzt werden, schließt der Kammerfourir, wie sub a gesagt wurde,
den Sarg, eröffnet den Zug zur Exposition, entdekt dort die Leiche, tritt bey
der feyerlichen Überbringung des Herzens in die betreffende Kirche dem
Kammerdiener vor, fährt bey der feyerlichen Überführung der Ingeweide
mit den Kammerdienern [422’] und benimmt sich bey dem Leichenbegäng-
niße und bey der Bestattung wie bey den gleichen Ceremonien sub a gesagt
wurde.
11. Zur Neujahrsfeyer haben sie keine speziellen Verrichtungen, ebensowe-
nig
12. bey der Fußwaschung,
13. Etablierungen,
14. Entbindungen und
15. Brautwerbungen.
16. Bey Huldigungen und Krönungen formiren die Kammerfourirs die feyer-
lichen Züge, begleiten aber selbst nicht; nur bey Krönungen der Königinn
von Böhmen eröffnen sie den Kirchenzug, weil Se Majestät dort im öffentli-
chen Staate beywohnen.
17. Bey der hungarischen Landtags-Function begleitet ein Kammerfourir,
indem er den Zug in den Saal eröffnet.
Bey dem Kirchenzuge, welchen Se Majestät bey der Ankunft halten, beglei-
ten die Kammerfourirs gewöhnlichermassen.
18. Bey Belehnungen, welche Se Majestät am allerhöchsten Throne vorneh-
men, führt ein Kammerfourier den Lehensnehmer – ihm vortrettend – durch
die 1te Anticammer, tritt in die 2te Antikammer alleyn ein und meldet dem
Oberhofceremonienmeister den Lehensnehmer an; von hier tritt er sogleich
den versammelten Truchseßen vor, um die Begleitung Sr Majestät in den
Thronsaal zu machen.
Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194