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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 142 Bey Überführung der allerhöchsten Ingeweide macht ein Kammerfourir die Begleitung des Kessels vor den k.k. Kammerdienern gehend zum Hofwagen und fährt sodann mit den Kammerdienern zur feyerlichen Beysetzung. Am Tage des Leichenzuges schließt er zur bestimmten Stunde den Sarg, er- öffnet den Zug zum Trauerwagen, und im Leichenzuge fährt er nach den Einspaniern. Ein anderer Kammerfourir ist schon vorläufig in der betreffenden Kirche zugegen, um dort dem versammelten Hofstaate in die Kirche vorzutretten. Nach erfolgter Einsegnung begleitet er den fungirenden Ersten Obersthof- meister zur linken Seite rückwärts in die Hofgruft, öffnet den Sarg, schließt selben nach geendeter Ermahnung des Ersten Obersthofmeisters wieder und überreicht dem Oberhofceremonienmeister den Schlüßel zum Sarge. b. Bey dem Todfalle allerhöchster Familienglieder, welche in der Hofburgkir- che ausgesetzt werden, schließt der Kammerfourir, wie sub a gesagt wurde, den Sarg, eröffnet den Zug zur Exposition, entdekt dort die Leiche, tritt bey der feyerlichen Überbringung des Herzens in die betreffende Kirche dem Kammerdiener vor, fährt bey der feyerlichen Überführung der Ingeweide mit den Kammerdienern [422’] und benimmt sich bey dem Leichenbegäng- niße und bey der Bestattung wie bey den gleichen Ceremonien sub a gesagt wurde. 11. Zur Neujahrsfeyer haben sie keine speziellen Verrichtungen, ebensowe- nig 12. bey der Fußwaschung, 13. Etablierungen, 14. Entbindungen und 15. Brautwerbungen. 16. Bey Huldigungen und Krönungen formiren die Kammerfourirs die feyer- lichen Züge, begleiten aber selbst nicht; nur bey Krönungen der Königinn von Böhmen eröffnen sie den Kirchenzug, weil Se Majestät dort im öffentli- chen Staate beywohnen. 17. Bey der hungarischen Landtags-Function begleitet ein Kammerfourir, indem er den Zug in den Saal eröffnet. Bey dem Kirchenzuge, welchen Se Majestät bey der Ankunft halten, beglei- ten die Kammerfourirs gewöhnlichermassen. 18. Bey Belehnungen, welche Se Majestät am allerhöchsten Throne vorneh- men, führt ein Kammerfourier den Lehensnehmer – ihm vortrettend – durch die 1te Anticammer, tritt in die 2te Antikammer alleyn ein und meldet dem Oberhofceremonienmeister den Lehensnehmer an; von hier tritt er sogleich den versammelten Truchseßen vor, um die Begleitung Sr Majestät in den Thronsaal zu machen. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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