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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 144 des Oberhofceremonienmeisters oder der ihn vertrettenden Person ebenfalls zur Ausführung der Feyerlichkeiten bestimmt sind und nebst der allgemei- nen Aufsicht über alle in den äussern Appartements als Wachen aufgestell- ten Individuen für die Ordnung im Äussern Sorge tragen, sich aber niemals eine Anordnung im Innern zu erlauben haben. In dieser Voraussetzung haben sie bey Feyerlichkeiten – nach den Befeh- len des Oberhof Ceremonienmeisters – bey allen Eingängen die nöthigen, von den Generalkommanden b. m. abverlangten Wachposten aufzustellen, denselben ihr Verhalten zu regeln und sich auf die ganze Dauer einer Feyer- lichkeit stäts in der Nähe derselben aufzuhalten, um sich der pünktlichen Ausführung der ertheilten Befehle zu versichern und im Falle einer Ausser- achtlassung die Wachposten durch die vorgesetzten Ober- oder Unteroffizirs zur Erfüllung ihrer Pflicht anzuhalten. Endlich werden durch sie zu den Feyerlichkeiten die Hofansagen den Obersthofämtern und Geheimräthen überbracht, und bey feyerlichen Aufzü- gen treffen sie die Anordnung, daß die in der Burg wachhabende Mannschaft in das Gewehr trette und bey Aufzügen und Farthen des Hofes und militäri- schen Korps das Spiel rühre, in den übrigen Gelegenheiten nur präsentire. [424] Ihre speziellen Verrichtungen bey den verschiedenen Feyerlichkeiten sind: 1. Bey allen Kirchengängen, wo jemand von dem allerhöchsten Hofe öffent- lich erscheinet, machen zwey Hoffourirs die Begleitung zu dem Platze, wohin sich der Hof begiebt. 2. Zu Dankfesten, welchen der Hof beywohnet und wozu im öffentlichen Staate gefahren wird, machen sie die Begleitung zu Fuß und kortegiren wie 3. bey der Frohnleichnams Prozession nach der Hoflivree; wenn aber der Hof à la campagne fährt, reitet ein Hoffourir nach den begleitenden Hoftrompe- tern. 4. Bey dem Aniversario militari machen sie die Begleitung wie in Kirchen- gängen. 5. Bey Taufen und 6. Vorsegnungen, welche in der Hofkirche oder in den äussern Appartements Statt haben, machen sie die gewöhnliche Begleitung. 7. Bey Vermählungen dienen sie wie in Kirchengängen, wie auch 8. bey Versehen. 9. Bey den Leichen Ceremonien haben sie folgende Verrichtungen: Bey dem Todfalle des Regenten und dessen Gemahlinn wird von zwey Hof- fourirs der Zug zur feyerlichen Exposition eröffnet. Zur Übertragung des Herzens in die Hofgruft eröffnet ein Hoffourier den Zug. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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