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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 148 1. Bey allen Ordens-Ceremonien so wie bey den Krönungen, Huldigungen und zur Frohnleichnams-Prozession, endlich auch zur Bestattung des Groß- meisters und bey dem Leichenbegängniße eines Toisonisten erscheinen die Ritter mit der Colane. 2. Bey allen übrigen Hoffesten, wo die Ritter eintretten, nehmen sie das ro- the Band, und zwar nach Unterschied der Galla oder Kampagne das reichere oder minder reiche Ordenszeichen. 3. Bey Ordensfesten, zu welchen sie als Ritter des gefeyerten Ordens und nicht als Toisonisten eintretten, tragen sie die Decoration des goldenen Flie- ßes unter dem Kleide und bedienen sich nur der Decoration jenes Ordens, welcher gefeyert wird; ebenso 4. auf Festen, welche fremde Bothschafter geben, von deren Höfen die Toiso- nisten Ordensdekorationen haben, tragen sie die fremden Orden über dem Kleide und die hiesigen Orden unter dem Kleide. II. Die Theresien-Ordens Ritter erscheinen A. zu dem Theresienordens Titularfeste, B. zur vierfachen Ordensfeyer, C. zu den Landesfeyerlichkeiten, nahmentlich Krönungen, Huldigungen und Frohnleichnams Prozession, D. zur Bestattung des Großmeisters, E. zur Neujahrsfeyer. A. Bey dem Titularfeste machen sie die Begleitung in dem Kirchengange und zwar, wenn Ritterschlag ist, nach den Ordensbeamten, wenn keiner ist, nach den Geheimräthen. Die zwey ältesten Ritter (Decane) gehen zu beyden Seiten des Großmeisters. [427] Bey dem Hochamte opfern die Großkreutze. Zu dem Ritterschlage machen sie die gleichförmige Begleitung, machen die Aufwartung und umarmen das neue Mitglied in ihrer Cathegorie. Zu Ordenstafeln begleiten sie den Großmeister, begeben sich sodann zur zu- bereiteten Rittertafel und placiren sich dort nach ihrem Range. Der Decan folgt dem Großmeister zur Tafel, stellt sich rückwärts desselben, rückt den Stuhl, übernimmt den Hut, welchen er dem Dienstkämmerer zu- stellet. Nach dem Händewaschen aber begiebt er sich zur Ordenstafel. B. Zur vierfachen Ordensfeyer benimmt sich der Theresienorden in den ein- zelnen Ceremonien gleichförmig wie bey dem Titularfeste, nur daß sie in dem Zusammentreffen mit den übrigen Orden den Platz nach dem Toisonor- den, aber vor den übrigen Orden behaupten und die Begleitung machen wie sub C folget. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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