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III. HAUPTSTÜCK 149
Bey den Ordensverleihungen aber stehet der Orden zur rechten Seite der
Toisonisten. Bey der Ordenstafel fungirt nur der Toisonordens-Decan.
C. Bey den genannten Landesfeyerlichkeiten machen sie die Begleitung mit
den übrigen Orden nach den Geheimräthen, jedoch so, daß die Ordensglie-
der der verschiedenen Orden nach den Abstufungen sich an einander schlie-
ßen und mit Beobachtung des Ranges so kortegiren, daß die Theresiengroß-
kreutze den Stephansgroßkreutzen etc. nachtretten, die Decane hingegen
zunächst der Toisonordens-Decane begleiten.
Bey der Frohnleichnamsprozession opfern nur die Toisonisten.
D. Zur Bestattung des Großmeisters versammeln sie sich in der betreffenden
Kirche, empfangen die allerhöchste Leiche und sind zur Einsegnung gegen-
wärtig. [427’]
E. Zur Neujahrsfeyer versammeln sie sich bey Hofe und tretten nach den
Toisonisten bey I.I. M.M. zur Erstattung der Glückswünsche ein.
Den Rang hat der gesammte Orden als Körper betrachtet nach dem Toison-
und vor dem Stephansorden.
Die einzelnen Glieder rangieren sich in drey Abstufungen, nahmentlich
Großkreutze, Kommandeurs und Kleinkreutze; den Gliedern der einzelnen
Abstufungen giebt unter sich die Ancienité den Rang.
Bey Konvenienz gleicher Kathegorien von verschiedenen Orden bestimmt
das Senium den Rang, so daß der ältere Stephansritter dem Theresienritter
vorgeht, und vice versa.
Den Zutritt haben die Großkreutze und Kommandeurs jederzeit in die ge-
heime Rathstube, die Ritter aber nur bey Ordensfesten, sonst in die zweyte
Antikammer. Übrigens sind alle Ordens Kathegorien appartementmäßig.
Die Audienzen erhalten sie in dem innern Appartement des Großmeisters,
ohne selbe vorläufig durch den Oberstkämmerer angesucht zu haben.
Den Eid legen sie bey Empfangung des Ritterschlages ab.
Über die Tragung der Ordenszeichen besteht die Vorschrift:
a. Bey allen Ordens Ceremonien so wie bey Krönungen, Huldigungen,
Frohnleichnamsfeyer und Bestattung des Großmeisters erscheinen die Groß-
kreutze mit der Kolane.
b. Bey den übrigen feyerlichen Gelegenheiten tragen die Großkreutze die
Ordensbänder, und zwar nach Unterschied der Galla oder Kampagne über
und unter dem Kleide.
III. Die Stephans-Ritter erscheinen:
A. zu den Stephansordens Ceremonien,
B. zu der vierfachen Ordensfeyer, [428]
C. zu den Landesfeyerlichkeiten, namentlich Krönungen, Huldigungen und
Frohnleichnamsprozession,
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194