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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 149 Bey den Ordensverleihungen aber stehet der Orden zur rechten Seite der Toisonisten. Bey der Ordenstafel fungirt nur der Toisonordens-Decan. C. Bey den genannten Landesfeyerlichkeiten machen sie die Begleitung mit den übrigen Orden nach den Geheimräthen, jedoch so, daß die Ordensglie- der der verschiedenen Orden nach den Abstufungen sich an einander schlie- ßen und mit Beobachtung des Ranges so kortegiren, daß die Theresiengroß- kreutze den Stephansgroßkreutzen etc. nachtretten, die Decane hingegen zunächst der Toisonordens-Decane begleiten. Bey der Frohnleichnamsprozession opfern nur die Toisonisten. D. Zur Bestattung des Großmeisters versammeln sie sich in der betreffenden Kirche, empfangen die allerhöchste Leiche und sind zur Einsegnung gegen- wärtig. [427’] E. Zur Neujahrsfeyer versammeln sie sich bey Hofe und tretten nach den Toisonisten bey I.I. M.M. zur Erstattung der Glückswünsche ein. Den Rang hat der gesammte Orden als Körper betrachtet nach dem Toison- und vor dem Stephansorden. Die einzelnen Glieder rangieren sich in drey Abstufungen, nahmentlich Großkreutze, Kommandeurs und Kleinkreutze; den Gliedern der einzelnen Abstufungen giebt unter sich die Ancienité den Rang. Bey Konvenienz gleicher Kathegorien von verschiedenen Orden bestimmt das Senium den Rang, so daß der ältere Stephansritter dem Theresienritter vorgeht, und vice versa. Den Zutritt haben die Großkreutze und Kommandeurs jederzeit in die ge- heime Rathstube, die Ritter aber nur bey Ordensfesten, sonst in die zweyte Antikammer. Übrigens sind alle Ordens Kathegorien appartementmäßig. Die Audienzen erhalten sie in dem innern Appartement des Großmeisters, ohne selbe vorläufig durch den Oberstkämmerer angesucht zu haben. Den Eid legen sie bey Empfangung des Ritterschlages ab. Über die Tragung der Ordenszeichen besteht die Vorschrift: a. Bey allen Ordens Ceremonien so wie bey Krönungen, Huldigungen, Frohnleichnamsfeyer und Bestattung des Großmeisters erscheinen die Groß- kreutze mit der Kolane. b. Bey den übrigen feyerlichen Gelegenheiten tragen die Großkreutze die Ordensbänder, und zwar nach Unterschied der Galla oder Kampagne über und unter dem Kleide. III. Die Stephans-Ritter erscheinen: A. zu den Stephansordens Ceremonien, B. zu der vierfachen Ordensfeyer, [428] C. zu den Landesfeyerlichkeiten, namentlich Krönungen, Huldigungen und Frohnleichnamsprozession,
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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