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III. HAUPTSTÜCK 153
mentlich Großkreutze, Kommandeurs und Ritter, den einzelnen Abstufun-
gen giebt unter sich die Ancienité den Rang.
Bey Konvenienz mit gleichen Decorationsabstufungen der übrigen Orden
gibt denen einzelnen Gliedern die Ancienité den Rang, so daß der jüngere
Leopold-Ritter dem ältern Stephans Ritter weichet, und so umgekehrt.
Den Zutritt haben sämmtliche Ordensritter bey Ordensfesten in die geheime
Rathstube, ausser dem aber die Ritter in die 2te Anticammer und die Groß-
kreutze und Komandeurs jedesmahl in die Rathstube.
Sämmtliche Ordensdekorationen sind appartementmässig und erscheinen
zu allen Hoffeyerlichkeiten. [430’]
Die Audienzen erhalten sie in dem innern Appartement Sr Majestät, ohne
selbe vorläufig durch den Oberstkämmerer angesucht zu haben.
Über die Tragung der Ordenszeichen besteht folgende Vorschrift:
1. Bey allen solemnen Ordens-Ceremonien so wie bey Krönungen, Huldigun-
gen und bey der Frohnleichnamsprozession, endlich auch zur Bestattung des
Großmeisters und zur Verleihung von Großkreutzen erscheinen die Groß-
kreutze mit der Kolane.
2. Bey gewöhnlichen Hoffesten, wobey sie nicht in Corpore erscheinen, ha-
ben die Großkreutze die Ordensbänder, und zwar in Galla über, wenn keine
Galla ist unter dem Kleide.
3. Bey den übrigen Ordensfesten, wobey sie als Ritter des gefeyerten Ordens
erscheinen, tragen sie die Stephansordensdekoration unter dem Kleide und
bedienen sich nur des Ordenszeichens wovon die Feyer ist; ebenso
4. auf Festen, welche fremde Bothschafter geben, von deren Hofe sie Orden
haben, tragen sie den fremden Orden über, und den hiesigen Orden unter
dem Kleide.
§ 42
Ordensbeamte
I. Der Ordensprälat, welcher von dem Großmeister aus den höhern geistli-
chen Ständen gewählt wird, hat an Ordensfesten den Kirchendienst zu ver-
sehen.
II. Der Ordenskanzler hält bey der feyerlichen Aufnahme der Ritter oder bey
einem sonst zu berufenden Ordenskapitel eine Anrede, liest den abschwö-
renden Rittern den Eid vor, macht in Ordensangelegenheiten entweder den
schriftlichen oder mündlichen Vortrag an den Großmeister, geht in allen
dießfälligen Geschäften dem Großmeister an die Hand, besorgt die Ausferti-
gung der Dekrete und hat zu diesem Ende das Ordenssigill in Verwahrung.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194