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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 153 mentlich Großkreutze, Kommandeurs und Ritter, den einzelnen Abstufun- gen giebt unter sich die Ancienité den Rang. Bey Konvenienz mit gleichen Decorationsabstufungen der übrigen Orden gibt denen einzelnen Gliedern die Ancienité den Rang, so daß der jüngere Leopold-Ritter dem ältern Stephans Ritter weichet, und so umgekehrt. Den Zutritt haben sämmtliche Ordensritter bey Ordensfesten in die geheime Rathstube, ausser dem aber die Ritter in die 2te Anticammer und die Groß- kreutze und Komandeurs jedesmahl in die Rathstube. Sämmtliche Ordensdekorationen sind appartementmässig und erscheinen zu allen Hoffeyerlichkeiten. [430’] Die Audienzen erhalten sie in dem innern Appartement Sr Majestät, ohne selbe vorläufig durch den Oberstkämmerer angesucht zu haben. Über die Tragung der Ordenszeichen besteht folgende Vorschrift: 1. Bey allen solemnen Ordens-Ceremonien so wie bey Krönungen, Huldigun- gen und bey der Frohnleichnamsprozession, endlich auch zur Bestattung des Großmeisters und zur Verleihung von Großkreutzen erscheinen die Groß- kreutze mit der Kolane. 2. Bey gewöhnlichen Hoffesten, wobey sie nicht in Corpore erscheinen, ha- ben die Großkreutze die Ordensbänder, und zwar in Galla über, wenn keine Galla ist unter dem Kleide. 3. Bey den übrigen Ordensfesten, wobey sie als Ritter des gefeyerten Ordens erscheinen, tragen sie die Stephansordensdekoration unter dem Kleide und bedienen sich nur des Ordenszeichens wovon die Feyer ist; ebenso 4. auf Festen, welche fremde Bothschafter geben, von deren Hofe sie Orden haben, tragen sie den fremden Orden über, und den hiesigen Orden unter dem Kleide. § 42 Ordensbeamte I. Der Ordensprälat, welcher von dem Großmeister aus den höhern geistli- chen Ständen gewählt wird, hat an Ordensfesten den Kirchendienst zu ver- sehen. II. Der Ordenskanzler hält bey der feyerlichen Aufnahme der Ritter oder bey einem sonst zu berufenden Ordenskapitel eine Anrede, liest den abschwö- renden Rittern den Eid vor, macht in Ordensangelegenheiten entweder den schriftlichen oder mündlichen Vortrag an den Großmeister, geht in allen dießfälligen Geschäften dem Großmeister an die Hand, besorgt die Ausferti- gung der Dekrete und hat zu diesem Ende das Ordenssigill in Verwahrung.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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