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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 154 Er erscheint demnach zu allen sowohl solemnen [431] als gewöhnlichen Rit- teraufnahmen und begleitet im erstern Falle den Rittern vortrettend. Bey Ritterschlägen und Kapiteln steht er am Fuße des Thrones zur linken Seite des Großmeisters. III. Der Ordens Greffier, welcher das Ordensprotokoll führt, um alles, was den Orden betrifft, getreulich einzutragen, die Verleihungsdekrete auszufer- tigen und die Ordensschriften genau zu verwahren hat, liest den aufzuneh- menden Rittern die Eidesformel vor. Er erscheint demnach sowohl bey solemnen als gewöhnlichen Ritteraufnah- men und begleitet im erstern Falle mit dem Schatzmeister, vor dem Kanzler gehend. Bey den feyerlichen Aufnahmen steht er zunächst des Kanzlers. IV. Der Ordens-Schatzmeister, welchem obligt, nicht nur für die Ordenszei- chen, sondern auch für die übrige Ordenskleidung und deren Verwahrung zu sorgen und die dießfälligen Kosten zu verrechnen, dann solche dem Groß- meister jährlich vorzulegen, überreicht bey Ordensverleihungen die Ordens- zeichen und macht bey solemnen Ordensfesten die Begleitung mit dem Gref- fier, neben welchen er sich bey der Verleihungs-Ceremonie stellt. V. Der Ordensherold trägt bey Ordensfesten das Reichswappen vor und geht in den öffentlichen Gängen vor den Ordensbeamten. Er bleibt stets mit der Ordensmütze bedeckt, steht bey den Ordensverlei- hungen am Throne und bey Ordenstafeln am Fuße der Tafel. VI. Der Ordenskancellist besorgt die verschiedenen Schreibgeschäfte, er- scheint aber zu Ordens Ceremonien nicht. § 43 Kaiserliche königliche Garden I. Die Arciren Garde, II. die Hungarische und III. die Trabantengarde haben den täglichen Wachdienst bey Sr Majestät dem Kaiser nach den dieß- falls bestehenden Vorschriften, [431’] und zwar die beyden ersten Garden im innern, die Trabantengarde aber in den äußern Gemächern. Im Hofceremoniel erscheinen sie ebenfalls nur zur Paradirung und Verrich- tung des Wachdienstes sowohl bey Sr Majestät dem Kaiser als auch bey Ir Majestät der Kaiserinn, wenn bey Höchstderselben zeremonielle Ereigniße Statt finden; und da die stärkere oder schwächere Postenausstellung so wie die Besetzung verschiedener Wachposten theils von den mannigfaltigen Feyerlichkeiten, theils aber von der Änderung des Lokales abhängig ist, so läßt sich dießfalls keine besondere Richtschnur festsetzen, sondern nur die Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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